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Förderprogramme

KUNST.POTENZIAL – Professionalisierung für Künstler*innen

Antragstellung

Aufgrund der Haushaltssperre der Stadt Dortmund bis (mindestens) zum 31. März 2026, können Förderentscheidungen frühestens am 01. April 2026 gültig umgesetzt und Ihnen mitgeteilt werden. Daher bitten wir Sie von Bewerbungen mit Projekten, die vor dem 31. März 2026 stattfinden, abzusehen.

Bewerbungen zur Förderung von Projekten können laufend ab sofort per E-Mail beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.

Zur Antragstellung.

Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Eingang der vollständigen Bewerbungen (Windhundverfahren).

Die Bewerbung gilt als eingegangen, wenn die erforderlichen Unterlagen dem Kulturbüro vollständig vorliegen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Sie können auch unseren Newsletter abonnieren und werden automatisch über aktuelle Fristen informiert.

Die Förderung richtet sich an professionelle Künstler*innen, aufstrebende Talente und engagierte Kulturschaffende, die in einem entscheidenden Moment ihrer Karriere Unterstützung suchen, um sich zu professionalisieren.

Förderung von Ausstellungsbesuchen, Seminaren oder Recherchereisen

Informationen zur Antragstellung.

Person in einem Ausstellungsraum mit schwebenden Objekt.
Bild: Corentin Laigneau / unsplash
Bild: Corentin Laigneau / unsplash

Professionelle Künstler*innen aller Sparten und interdisziplinär arbeitend sowie Kulturschaffende sollen dabei unterstützt werden, ihre Arbeit langfristig weiterzuentwickeln – sowohl inhaltlich als auch praxisnah. Das Ziel ist, dass sie sich als freiberufliche Künstler*innen und Kulturschaffende klarer positionieren und ihr Profil schärfen können.

Dabei fördert das Kulturbüro Vorhaben, die die Qualifizierung und Professionalisierung individueller Fähigkeiten zum Ziel haben oder um die notwendigen Schritte für neue und zukünfte Projekte zu gehen.

Gefördert werden unter anderem die Teilnahme an Workshops, Konferenzen, Messen, Coaching-Programmen und Seminaren. Auch der Besuch von inspirierenden Ausstellungen, Aufführungen, Konzerten oder anderen kulturellen und künstlerischen Events kann unterstützt werden. Für Vereine könnte es spannend sein, bei anderen Vereinsstrukturen zu hospitieren und Einrichtungen zu besuchen, die an ähnlichen Zielen arbeiten.

Die Kosten, die dabei anfallen – sei es für die Teilnahme, Reisen oder Übernachtungen – werden übernommen, solange sie einen klaren Bezug zur eigenen künstlerischen und kulturellen Arbeit, persönlichen Weiterentwicklung oder einem zukünftigen Projekt haben.

Antragstellung und Verfahren

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Aufgrund der Haushaltssperre der Stadt Dortmund bis (mindestens) zum 31. März 2026, können Förderentscheidungen frühestens am 01. April 2026 gültig umgesetzt und Ihnen mitgeteilt werden. Daher bitten wir Sie von Bewerbungen mit Projekten, die vor dem 31. März 2026 stattfinden, abzusehen.

Bewerbungen um eine Förderung können laufend ab sofort per E-Mail beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.

Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Eingang der vollständigen Bewerbungen (Windhundverfahren).

Die Bewerbung gilt als eingegangen, wenn die erforderlichen Unterlagen dem Kulturbüro vollständig vorliegen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Sie können auch unseren Newsletter abonnieren und werden automatisch über aktuelle Fristen informiert.

Inhaltliche Kriterien

Vorhaben sind förderfähig, wenn Sie begründet im Zusammenhang mit der eigenen künstlerischen/kulturellen Arbeit und Weiterentwicklung, der persönlichen Professionalisierung oder einem künftigen Projektvorhaben stehen. Dies muss in einer aussagekräftigen Beschreibung nachvollziehbar dargestellt werden.

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.POTENZIAL, 143 KB, PDF

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

  • Reise-, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen innerhalb von Deutschland: Die Anerkennung der Reise- und Übernachtungskosten sowie der Verpflegungspauschalen erfolgt angelehnt an das aktuell gültige Landesreisekostengesetz NRW in Verbindung mit den entsprechenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

Weitere Informationen & Merkblatt siehe unten.

Die Fahrtkosten sollten nicht den Wert des jeweiligen Vorhabens übersteigen
(Bsp. Seminar = 150 Euro, Fahrtkosten = 400 Euro).

  • Sach- und Materialkosten
    • Angemessene Teilnahmegebühren, Eintrittsgelder und ähnliche Kosten, die im Zusammenhang mit Professionalisierungsvorhaben der Dortmunder Künstler*innen/Kulturschaffenden stehen.
    • Die Länge des Aufenthalts richtet sich nachweislich nach der Dauer des Professionalisierungsvorhaben.
    • Teilnahmenachweise, Zertifikate etc. sind verpflichtend beim Verwendungsnachweis einzureichen.

Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich, das Einwerben von weiteren Drittmitteln wird begrüßt.

Das Förderprogramm ermöglicht Förderbeträge in Höhe von max. 2.500,00 Euro pro Antrag.

Förderrichtlinie, 143 KB, PDF

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderungsfähig und damit von der Förderung ausgeschlossen sind u.a.

  • Aufenthalte außerhalb Deutschlands (siehe hierzu: Programm KUNST.TRANSFER)
  • Reisen und Aufenthalte mit mehr als zwei Personen aus Dortmund,
  • Personen, die bereits von einem Residenzhaus oder Veranstalter parallel zum beantragten Vorhaben eingeladen sind,
  • Chor- und Orchesterreisen,
  • Album-Produktionen, Besuch/Durchführung kommerzieller Konzerte/Projekte,
  • Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche,
  • Besuche von folkloristischen Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten, Feiern aus Anlass staatlicher Feiertage und Vereinsjubiläen,
  • reine Laienprojekte.

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.POTENZIAL, 143 KB, PDF

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Einzelkünstler*innen, Nachwuchskünstler*innen, Kulturschaffende, Vereine, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben und erkennbar professionell künstlerisch/kulturell tätig sind.

  • Künstler*innen aller Sparten und interdisziplinär arbeitende Künstler*innen.

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.POTENZIAL, 143 KB, PDF

Wie wird gefördert?

Erforderliche Anlagen zum ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular, 481 KB, PDF :

  • Aussagekräftige Beschreibung – inkl. Zeitplan – des Vorhabens, Motivationsschreiben mit Begründung inwiefern das Vorhaben zur Professionalisierung des eigenen Profils/der künstlerischen und kulturellen Arbeit beiträgt oder im Zusammenhang mit einem künftigen Projektvorhaben steht.

  • Ausgaben- und Finanzierungsplan (Vorlage Kulturbüro):
    Angaben zu Reise- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungspauschalen und weiterer Ausgaben wie Teilnahmegebühren etc.

  • Angaben zur Ausbildung und kulturellen/künstlerischen Berufsausübung(Ausstellungen, Werkschauen und/oder Residenzen, Stipendien oder ein aussagekräftiges Portfolio weisen den bisherigen künstlerischen Werdegang nach).

  • Bei antragstellenden Vereinen:
    Inhaltliche Darstellung unter Berücksichtigung erkennbarer professionell künstlerischer/kultureller Schwerpunkte des eingetragenen Vereins.

  • Schriftliches Angebot, online-Screenshots oder Links bei Teilnahmegebühren.

Vergabe der Förderung:

Aufgrund der Haushaltssperre der Stadt Dortmund bis (mindestens) zum 31. März 2026, können Förderentscheidungen frühestens am 01. April 2026 gültig umgesetzt und Ihnen mitgeteilt werden. Daher bitten wir Sie von Bewerbungen mit Projekten, die vor dem 31. März 2026 stattfinden, abzusehen.

Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Eingang der Bewerbungen (Windhundverfahren).

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine überjährige Förderung ist nicht möglich.

Jede*r Antragsteller*in kann nur einen Antrag mit einem Vorhaben einreichen.

Es sind die vom Kulturbüro zur Verfügung gestellten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung zu verwenden.

Eine nachträgliche Förderung für ein bereits begonnenes Projekt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dazu zählen auch bereits in der Vergangenheit liegende Anmeldungen für Seminare, Kurse etc. Der Tag der Buchung/Anmeldung ist entscheidend und darf nicht vor dem Datum des Zuwendungsbescheids liegen.

Auf Anfrage berät das Kulturbüro sowohl inhaltlich als auch formal bei der Antragstellung.

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.POTENZIAL, 143 KB, PDF

Wie werden Anträge eingereicht?

Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformular, 481 KB, PDF auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind dem Antrag die oben genannten Anlagen beizufügen.

Der Antrag gilt als eingegangen, wenn die Bewerbungsunterlagen vollständig dem Kulturbüro vorliegen.

Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.

Per Mail oder bei postalischer Einreichung an

aschmermbeck@stadtdo.de

Kulturbüro Dortmund
Annika Schmermbeck
Kampstr. 6
44137 Dortmund

Weitere Informationen

Betreuungspauschalen/Notwendige Zusatzkosten für Künstler*innen mit Behinderungen

Betreuungspauschalen: Mitnahme betreuungspflichtiger/im Haushalt lebender Kinder oder Einsatz einer Betreuungsperson sind förderfähig.

Notwendige Zusatzkosten für Künstler*innen mit Behinderungen, die im Rahmen von Reise/Transport im EU-Ausland oder bei Sachkosten auftreten, sind förderfähig.

Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte vor Ihrer Antragstellung auf diese Themen an!

Anwendung von Pauschalen und Abrechnung von Reise-/Übernachtungskosten

Zum Thema

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Stadt Dortmund - Kulturbüro

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Kampstr. 6
44137 Dortmund
Personen
Frau Annika Schmermbeck Referentin: Internationale und interdisziplinäre Projekte

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Das vom Dortmunder Kulturbüro neu entwickelte Tool hilft dabei, Mindesthonorare nach der ab 2026 geltenden Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen mit wenigen Klicks zu berechnen.

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