Förderprogramme
KUNST.POTENZIAL – Professionalisierung für Kunstler*innen
- Förderung einer professionellen Beratung zum Eintritt in die Künstlersozialkasse (KSK)
- Förderung von Professionalsierungsmaßnahmen wie Ausstellungsbesuchen, Seminaren oder Recherchereisen.
Das Budget für künstlerische Professionalisierungsmaßnahmen 2025 ist ausgeschöpft! Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Beratung zum Eintritt in die Künstlersozialkasse (KSK)
In Zusammenarbeit mit einem auf KSK-Beratung spezialisierten Anwalt ermöglicht das Kulturbüro Dortmunder Kulturschaffenden im Jahr 2025 erstmals eine kostenfreie Rechtsberatung, mit dem Ziel in die Künstlersozialkasse einzutreten.
Termine und Modalitäten zur Anmeldung werden im ersten Quartal 2025 an dieser Stelle veröffentlicht. Bei Fragen wenden Sie sich an:
Roman Schuppert (Referent Kulturbüro).
KSK – Was ist das überhaupt?
Die
Wie Arbeitnehmer*innen zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; der andere Beitragsanteil wird über die Künstlersozialversicherung finanziert. Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.
Stadt Dortmund - Kulturbüro
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Kontakt
Das Budget für künstlerische Professionalisierungsmaßnahmen 2025 ist ausgeschöpft! Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Sie können auch unseren
Informationen in Einfacher Sprache
Die Förderung hilft Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden, die sich gerade in einer wichtigen Phase ihrer Karriere befinden. Ziel ist, dass sie ihre Arbeit weiter verbessern und ihren Beruf besser machen können.
Künstlerinnen und Künstler, die in verschiedenen Bereichen arbeiten, sowie Kulturschaffende können sich bewerben. Die Förderung hilft, bekannter zu werden, Erfahrungen zu sammeln und neue Ideen zu bekommen. Auch Kontakte zu anderen Künstlerinnen und Künstlern und Weiterbildung werden unterstützt. Das Programm hilft auch, neue Fähigkeiten zu entwickeln, die für zukünftige Projekte wichtig sind.
Wer kann sich bewerben?
- Künstlerinnen und Künstler, die in Dortmund leben und arbeiten.
- Vereine, die sich mit Kunst und Kultur beschäftigen und in Dortmund sind.
- Das Projekt muss helfen, die eigene Arbeit besser zu machen oder es muss ein Projekt für die Zukunft unterstützen.
Was wird gefördert?
- Teilnahme an Workshops, Konferenzen, Messen, Seminaren oder Coaching-Programmen.
- Besuch von Ausstellungen, Aufführungen oder Konzerten anderer Künstlerinnen und Künstler.
- Vereine können auch bei anderen Vereinen lernen.
Die Kosten für diese Aktivitäten können übernommen werden, wenn sie mit der eigenen Arbeit zu tun haben oder mit einem zukünftigen Projekt.
Gefördert werden:
- Reise- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungspauschalen für Aufenthalte von Einzelkünstlern oder für Personen aus aktiven Vereinen, die nachweisen, dass sie Mitglied oder Vorstandsmitglied eines Vereins sind.
- Weitere Ausgaben wie Teilnahmegebühren, Eintrittspreise oder ähnliche Kosten, die mit den Weiterbildungen zusammenhängen.
Der Höchstbetrag, der gefördert wird, ist 4.000 Euro pro Antrag.
Wer kann sich bewerben?
Einzelkünstler und Einzelkünstlerinnen, junge Künstler und Künstlerinnen, Kulturschaffende und Vereine, die in Dortmund arbeiten und professionell künstlerisch oder kulturell tätig sind.
Bewerbung:
Die Bewerbung muss folgendes enthalten:
- Das Antragsformular, in dem das Vorhaben beschrieben wird und erklärt wird, wie es zur Professionalisierung der eigenen Arbeit beiträgt oder mit einem zukünftigen Projekt zu tun hat. Das Antragsformular muss unterschrieben werden.
- Einen Finanzierungsplan, der die Kosten für Reisen, Übernachtungen und Teilnahmegebühren enthält.
- Weitere Informationen zu Ausbildung und bisherigen künstlerischen Erfahrungen. Vereine müssen ihre professionelle Ausrichtung und Mitgliedschaft nachweisen.
Es wird empfohlen, vorher ein Beratungsgespräch zu führen.
Die Förderung wird nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“-Prinzip vergeben. Wenn das Geld aufgebraucht ist, wird es auf der Webseite des Kulturbüros bekanntgegeben. Es gibt keinen Anspruch auf Förderung.
Die Förderung richtet sich an professionelle Künstler*innen, aufstrebende Talente und engagierte Kulturschaffende, die in einem entscheidenden Moment ihrer Karriere Unterstützung suchen, um sich zu professionalisieren.
Förderung von Ausstellungsbesuchen, Seminaren oder Recherchereisen
Professionelle Künstler*innen aller Sparten und interdisziplinär arbeitend sowie Kulturschaffende sollen dabei unterstützt werden, ihre Arbeit langfristig weiterzuentwickeln – sowohl inhaltlich als auch praxisnah. Das Ziel ist, dass sie sich als freiberufliche Künstler*innen und Kulturschaffende klarer positionieren und ihr Profil schärfen können.
Dabei fördert das Kulturbüro Vorhaben, die die Qualifizierung und Professionalisierung individueller Fähigkeiten zum Ziel haben oder um die notwendigen Schritte für neue und zukünfte Projekte zu gehen.
Gefördert werden unter anderem die Teilnahme an Workshops, Konferenzen, Messen, Coaching-Programmen und Seminaren. Auch der Besuch von inspirierenden Ausstellungen, Aufführungen, Konzerten oder anderen kulturellen und künstlerischen Events kann unterstützt werden. Für Vereine könnte es spannend sein, bei anderen Vereinsstrukturen zu hospitieren und Einrichtungen zu besuchen, die an ähnlichen Zielen arbeiten.
Die Kosten, die dabei anfallen – sei es für die Teilnahme, Reisen oder Übernachtungen – werden übernommen, solange sie einen klaren Bezug zur eigenen künstlerischen und kulturellen Arbeit, persönlichen Weiterentwicklung oder einem zukünftigen Projekt haben.
Antragsbeispiel & wichtige Informationen
Beispielrechnung
Beispiel für die Berechnung:
- eine Person
- Inlandsreise von Dortmund Hbf nach Hamburg Hbf
- Aufenthalt länger als 24 Sunden
- Verpflegungspauschale bei Inalndsreisen
- Unterkunft ohne Frühstück
- Konferenzbesuch
Verpflegungspauschalen DE
Die Verpflegungspauschale in Höhe von 28,00 € gilt bei Reisen innerhalb von Deutschland (gilt nicht am Wohnort, Aufenthalte ab 24 Stunden).
Jeweils 14,00 € pro Tag kann für den An- und Abreisetag berechnet werden.
Die Verpflegungspauschale in Höhe von 24,00 € bei Reisen innerhalb von Deutschland (gilt nicht am Wohnort, Aufenthalte bis 24 Stunden).
Reise- und Unterkunftskosten DE
Reise- und Übernachtungskosten können in Anlehnung an das geltende Landesreisekostengesetz NRW gegen Belege abgerechnet werden.
Sofern Verpflegungspauschalen beantragt werden, ist das Hotel ohne Frühstück zu buchen bzw. muss dann selbst übernommen werden.
Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn und dem ÖPNV gilt: Nur Tickets der 2. Klasse werden anerkannt. Taxifahrten sind nicht förderfähig.
EU-Auslandsreisen
Bei Reisen und/oder Aufenthalten im EU-Ausland ist eine vorherige Rücksprache mit dem Kulturbüro erforderlich.
Definition EU-Ausland:
EU-Mitgliedstaaten, die die Schengen-Regelung voll anwenden/voll umsetzen
Die Schengen-Raum-Karte
Antragstellung und Verfahren
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Das Budget für künstlerische Professionalisierungsmaßnahmen 2025 ist ausgeschöpft! Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Falls Ihr Projekt ausgewählt wiurde und Sie einen Förderbescheid erhalten, beachten Sie bitte, dass auf Grund der vorläufigen Haushaltsführung (haushaltslose Zeit in der Kommunalverwaltung) Ihre Mittelanforderungen zum Projekt erst voraussichtlich im Juni 2025 bearbeitet und ausgezahlt werden kann.
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Was wird gefördert?
Gefördert werden u.a. die Teilnahme an Workshops, Konferenzen, Fachmessen, Coaching-Programmen und Seminaren oder Besuche inspirierender Werke anderer Künstler*innen wie Ausstellungen, Aufführungen, Konzerte und weiterer künstlerische Präsentationsformate. Für Vereine kann bspw. auch ein Hospitieren bei anderen Vereinsstrukturen von Interesse sein.
Die dabei entstehenden Kosten sind förderfähig, wenn Sie begründet im Zusammenhang mit der eigenen künstlerischen/kulturellen Arbeit und Weiterentwicklung, der persönlichen Professionalisierung oder einem künftigen Projektvorhaben stehen.
Gefördert werden
- Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegungspauschalen bei ein- und mehrtätigen Aufenthalten für professionelle Einzelkünstler*innen und Personen aus erkennbar künstlerisch/kulturell aktiven Vereinen (nachgewiesene Vereinsmitgliedschaft bzw. Vorstandsmitglieder)
Reise- und Übernachtungskosten* sowie Verpflegungspauschalen können in Anlehnung an das geltende Landesreisekostengesetz NRW gegen Belege abgerechnet werden.
Aufenthalte im europäischen Ausland sind mit dem Kulturbüro Dortmund vorab abzustimmen.
*Sofern Verpflegungspauschalen beantragt werden, ist das Hotel ohne Frühstück zu buchen bzw. muss dann selbst übernommen werden.
Gefördert werden weitere Ausgaben wie
- angemessene Teilnahmegebühren, Eintrittsgelder und änhliche Kosten, die im Zusammenhang mit den Weiterbildungsmaßnahmen stehen.
Die erforderlichen Belege wie Teilnahmenachweis, Zertifikate etc. sind verpflichtend beim Verwendungsnachwies einzureichen.
Das Förderprogramm ermöglicht Förderbeträge in Höhe von max. 4.000,00 € pro Antrag.
Wer wird gefördert?
Für eine Antragstellung setzt das Kulturbüro Dortmund voraus, dass
- Antragsteller*innen ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Dortmund haben.
- Das Vorhaben begründet zur Professionalisierung des eigenen Profils/der künstlerischen und kulturellen Arbeit beiträgt oder im Zusammenhang mit künftigen künstlerischen /kulturellen Projektvorhaben steht.
Antragsberechtigt sind:
Einzelkünstler*innen, Nachwuchskünstler*innen, Kulturschaffende, Vereine, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben und erkennbar professionell künstlerisch/kulturell tätig sind.
Wie wird gefördert?
Einzureichen sind:
- Das ausgefüllte und unterschriebene
Antragsformular (Vorlage Kulturbüro), 255 KB, PDF :- Beschreibung des Vorhabens, Motivationsschreiben mit Begründung inwiefern das Vorhaben zur Professionalisierung des eigenen Profils/der künstlerischen und kulturellen Arbeit beiträgt oder im Zusammenhang mit einem künftigen Projektvorhaben steht.
- Ausgeglichener
Ausgaben- und Finanzierungsplan (Vorlage Kulturbüro), 48 KB, XLSX :- Angaben zu Reise- und Übernachtungskosten* sowie Verpflegungspauschalen und weiterer Ausgaben wie Teilnahmegebühren etc.
*Sofern Verpflegungspauschalen beantragt werden, ist das Hotel ohne Frühstück zu buchen bzw. muss dann selbst übernommen werden.
- Angaben zu Reise- und Übernachtungskosten* sowie Verpflegungspauschalen und weiterer Ausgaben wie Teilnahmegebühren etc.
- Angaben zur Ausbildung und kulturellen/künstlerischen Berufsausübung (Ausstellungen, Werkschauen und/oder Residenzen, Stipendien oder ein aussagekräftiges Portfolio weisen den bisherigen künstlerischen Werdegang nach).
Bei antragstellenden Vereinen: Inhaltliche Darstellung unter Berücksichtigung erkennbarer professionell künstlerischer/kultureller Schwerpunkte des eingetragenen Vereins, Nachweis der Vereins- bzw. Vorstandsmitgliedschaft.
Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn nicht vor dem Datum des Zuwendungsbescheids liegen darf.
Auf Anfrage berät das Kulturbüro sowohl inhaltlich als auch formal bei der Antragstellung.
Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Eingang der Bewerbungen (Windhundverfahren). Der Start des Programms als auch die Information bei ausgeschöpften Förderbudget werden auf der Webseite des Kulturbüros veröffentlicht. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Eine überjährige Förderung ist nicht möglich.
Wie werden Anträge eingereicht?
Für einen vollständigen Antrag ist das
Der Antrag gilt als eingegangen, wenn die Bewerbungsunterlagen vollständig dem Kulturbüro vorliegen.
Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.
Per Mail oder bei postalischer Einreichung an
aschmermbeck@stadtdo.de
Kulturbüro Dortmund
Annika Schmermbeck
Kampstr. 6
44137 Dortmund
Zum Thema
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Formulare, Ausfüllhilfen und weitere Unterlagen
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Förderbereich der Literatur
Förderbereich der Musik
Infos
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