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Internationale Kunst

KUNST.TRANSFER - Partnerstädte

Bewerbung

Aufgrund der Haushaltssperre der Stadt Dortmund bis (mindestens) zum 31. März 2026, können Förderentscheidungen frühestens am 01. April 2026 gültig umgesetzt und Ihnen mitgeteilt werden. Daher bitten wir Sie von Bewerbungen mit Projekten, die vor dem 31. März 2026 stattfinden, abzusehen.

Interessensbekundungen von Künstler*innen werden ab Januar 2026 ganzjährig und flexibel berücksichtigt.

Beachten und berücksichtigen Sie bitte die Informationen zum mehrstufiges Prüf- und Auswahlverfahren.

Die Mittel stehen im jeweiligen Haushaltsjahr (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets und genehmigten Haushalts der Stadt Dortmund) zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Bei ausgeschöpften Förderbudget erfolgt keine weitere Annahme von Interessensbekundungen.

Partnerstädte als globale Netzwerke

Performance FEMXLE SPACES: vier.D & ACCA Dance Theatre in Leeds
Bild: Tim Dunk
Performance FEMXLE SPACES: vier.D & ACCA Dance Theatre in Leeds
Bild: Tim Dunk

Internationale Austauschprogramme ermöglichen Künstler*innen und Kulturschaffenden, globale Netzwerke zu knüpfen, Inspiration zu finden und neue Projektideen zu entwickeln. Der gemeinsame Austausch über Grenzen hinweg leistet einen entscheidenden Beitrag für künstlerische Herangehensweisen und deren Sichtbarkeit.

Dortmunder Künstler*innen erhalten weiterhin die Möglichkeit, bestehende Kooperationen mit außereuropäischen Partnerstädten (außerhalb des Schengen-Raums) fortzuführen, damit der künstlerische Austausch auch in Zukunft lebendig und dynamisch bleibt. Für die Zusammenarbeit mit Künstler*innen aus europäischen Partnerstädten (z.B. Amiens) ist eine Bewerbung über KUNST.TRANSFER – EUROPA möglich.

Mehrstufiges Prüf- und Auswahlverfahren

Ein wesentlicher Aspekt für die Entsendung von Künstler*innen ist die Sicherheit und politische Stabilität der Zielländer. In einigen außereuropäischen Partnerstädten besteht ein erhöhtes persönliches Sicherheitsrisiko; politische oder gesellschaftliche Spannungen können zu unvorhersehbaren Situationen führen sowie die künstlerische Ausdrucksfreiheit oder Selbstbestimmungsrechte beschneiden. Auch verschärfte Einreisebedingungen und der eingeschränkte Zugang zu Ressourcen vor Ort können einen Aufenthalt erschweren.

Das Kulturbüro trägt dieser Verantwortung Rechnung, indem es Reisen sorgfältig prüft und Bewerber*innen sensibilisiert. Dies erfolgt über ein mehrstufiges Verfahren, bei dem die Bewerber*innen aktiv involviert werden. Vorab wird eine intensive Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Zielland, den geltenden Einreisebestimmungen und der aktuellen politischen Situation dringend empfohlen.

Vergabe der Förderung

Mehrstufiges Prüf- und Auswahlverfahren:

1. Ein verpflichtendes Aufklärungs- und Sensibilisierungsgespräch mit dem Kulturbüro zur Situation in den Partnerstädten und Konfliktthemen im Zielland.

2. Das Kulturbüro gibt eine klare Einschätzung ab und dokumentiert diese.

3. In einem nächsten Schritt werden die fachliche Expertise und Einschätzung der KUNST.TRANSFER-Jury eingeholt und dokumentiert.

4.
a) Die einstimmig getroffene Fördereinschätzung von Kulturbüro und Jury wird dem Geschäftsführenden Direktor der Kulturbetriebe zur Kenntnis gegeben. Bei stimmigem Ergebnis wird das Förderverfahren zügig umgesetzt.

b) Falls das Kulturbüro und die KUNST.TRANSFER-Jury zu keiner gemeinsamen Fördereinschätzung kommen, werden ergänzende Prüfberichte und Risikobewertungen durch weitere städtische Fachstellen, mit entsprechender Expertise, eingeholt. Die finale Förderentscheidung trifft der Geschäftsführende Direktor der Kulturbetriebe.

Sofern ein Fördergesuch nach obigen Verfahren abgelehnt wird, erfolgt zeitnah eine Rückmeldung durch das Kulturbüro.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine überjährige Förderung ist nicht möglich.

Antragstellung

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Interessensbekundungen von Künstler*innen werden ab Januar 2026 ganzjährig und flexibel berücksichtigt.

Die Mittel stehen im jeweiligen Haushaltsjahr (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets und genehmigten Haushalts der Stadt Dortmund) zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Bei ausgeschöpften Förderbudget erfolgt keine weitere Annahme von Interessensbekundungen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Sie können auch unseren Newsletter abonnieren und werden automatisch über aktuelle Fristen informiert.

Was wird gefördert?

Künstlerischer Austausch in den außereuropäischen Partnerstädten* der Stadt Dortmund und in Dortmund:

  • Bis zu zwei Künstler*innen aus Dortmund gehen mit zwei Kooperationspartner*innen aus einer selbstgewählten außereuropäischen Partnerstadt eine künstlerische Zusammenarbeit ein, entwickeln ein Vorhaben und/oder führen es gemeinsam durch.

  • Der Arbeitsort ist entweder Dortmund, um gemeinsam mit Künstler*innen aus den außereuropäischen Partnerstädten zu arbeiten oder eine der außereuropäischen Partnerstädte als entsendete*r Künstler*in aus Dortmund.

  • Der Aufenthalt ist für eine Dauer von bis zu zehn Tagen möglich.

  • Ergebnisoffenes und innovatives Arbeiten, aber auch Recherchen oder prozesshafte Kooperationen können als förderwürdiges Projekt betrachtet werden.

  • Filmkulturelle Projekte: Hier gilt die Regelung des Förderprogramms „Filmkultur“ zur Produktionskostenpauschale und Antragsberechtigung.

  • Möglich sind nur zeitlich begrenzte Projekte.


*Außereuropäische Partnerstädte:
Städtepartnerschaften Dortmund

Für die Zusammenarbeit mit Künstler*innen aus europäischen Partnerstädten (z.B. Amiens) ist eine Bewerbung über KUNST.TRANSFER – EUROPA möglich.


Förderfähige Ausgaben:

Reise- und Übernachtungskosten im außereuropäischen Ausland:

  • Die Anerkennung der Reisekosten erfolgt nach dem aktuell gültigen Landesreisekostengesetz NRW.

  • Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten richten sich nach den Angaben in der aktuell gültigen Fassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder. Nur tatsächlich entstandene Übernachtungskosten bis zu der dort genannten Maximalpauschale werden anerkannt.

  • Die Abrechnung von Übernachtungs- und Reisekosten erfolgt über eingereichte Belege.

Reise- und Übernachtungskosten in Dortmund (betrifft Gastkünstler*innen aus den außereuropäischen Partnerstädten):

  • Für Reise- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungspauschalen gilt das aktuell gültige Landesreisekostengesetz NRW.

Weitere Informationen & Merkblatt: siehe unten .

Honorare:

  • Honorare in Höhe von 300 Euro pro Person/Tag für den*die Einzelkünstler*in aus Dortmund und den*die Künstler*in aus der Partnerstadt.

  • Bei max. zwei Personen aus Dortmund und zwei Personen aus der Partnerstadt erhalten die Beteiligten ein Honorar in Höhe von 300 Euro pro Person/Tag. Die Aufenthaltsdauer verkürzt sich daher auf fünf Tage.

  • Die Auszahlung eines Honorars an den*die Kooperationspartner*in erfolgt nachweislich durch den*die Antragsteller*in.

Sach- und Materialkosten:

  • Sach- und Materialkosten für das gemeinsame Vorhaben.

  • Zusätzliche Honorarkosten, wenn es sich um „produzierende/unterstützende Arbeiten“ handelt, z.B. Techniker, Bühnenbau, Modelle, Auf-/Abbauhelfer*innen, Regieassistent*innen, Grafiker*innen, Fotograf*innen, sind möglich.

  • Reise- und Übernachtungskosten für zusätzlich reisende Personen, die „produzierende/unterstützende Arbeiten“ leisten, werden nicht anerkannt.


Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich, das Einwerben von weiteren Drittmitteln wird begrüßt.

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.TRANSFER außereuropäische Partnerstädte, 153 KB, PDF

Inhaltliche Kriterien

Inhaltliche Kriterien für Projektvorhaben:

Motivation

Die Motivation soll darlegen, warum das Vorhaben die eigene künstlerische Position vorantreibt oder eine neue künstlerische Entwicklung unterstützt, Impulse nach Dortmund oder in die außereuropäischen Partnerstädte trägt sowie relevante Diskurse dadurch angestoßen werden.

Qualität & Professionalität

Begründung inwiefern das Vorhaben zur Professionalisierung des eigenen Profils/der künstlerischen und kulturellen Arbeit beiträgt oder im Zusammenhang mit einem künftigen Projektvorhaben steht. Kooperationen sollen innovativ und von hoher künstlerischer Qualität bzw. Originalität sein.

Internationalität & grenzüberschreitender Mehrwert

Das beantragte Vorhaben soll einen Beitrag zur Bildung nachhaltiger Strukturen im Bereich des internationalen Kulturaustauschs leisten und Impulse zur internationalen Sichtbarkeit der Stadt Dortmund geben. Das Erschließen von Netzwerken und der langfristige Aufbau von Kooperationspartner*innen für Dortmunder Künstler*innen und Kulturschaffende stehen hierbei im Vordergrund.

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.TRANSFER außereuropäische Partnerstädte, 153 KB, PDF

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähige Vorhaben, und damit von der Förderung ausgeschlossen, sind u.a.

  • Aufenthalte innerhalb Deutschlands,

  • Reisen und Aufenthalte mit mehr als zwei Personen aus Dortmund und den außereuropäischen Partnerstädten,

  • Personen, die bereits von einem Residenzhaus oder Veranstalter parallel zum beantragten Vorhaben eingeladen sind,

  • Chor- und Orchesterreisen,

  • Album-Produktionen, Besuch/Durchführung kommerzieller Konzerte/Projekte,

  • reine Gastspielreisen/Tourneen,

  • Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche,

  • folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten, Feiern aus Anlass staatlicher Feiertage und Vereinsjubiläen,

  • reine Laienprojekte.

Die Reise kann nicht aus privaten Gründen verlängert werden oder die Rückreise aus einer anderen Stadt erfolgen. Reisekosten sind nur von Dortmund in die jeweilige außereuropäische Partnerstadt (gemäß Antrag) und zurück nach Dortmund förderfähig.

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.TRANSFER außereuropäische Partnerstädte, 153 KB, PDF

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Einzelkünstler*innen, Nachwuchskünstler*innen, Kulturschaffende, Vereine, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben und erkennbar professionell künstlerisch/kulturell tätig sind.

  • Künstler*innen aller Sparten und interdisziplinär arbeitende Künstler*innen.

Gemeinschaftsbewerbungen von Vereinen/mehrerer Akteur*innen (max. 2) müssen von einer antragstellenden Person federführend verantwortet werden.

Bei Künstler*innen und Kulturschaffenden aus Nicht-EU-Staaten: Kopie des Aufenthaltstitels* oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.

*Informationen zum Reisen mit Aufenthaltstitel: Auswärtiges Amt, Fragenkatalog-Visadrittstaaten


Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.TRANSFER außereuropäische Partnerstädte, 153 KB, PDF

Wie wird gefördert?

Ein Aufklärungs- und Sensibilisierungsgespräch mit dem Kulturbüro vor Antragstellung zur Situation in den Partnerstädten und Konfliktthemen im Zielland ist verpflichtend.

Die Förderentscheidung erfolgt nach dem oben genannten merhstufigen Prüf- und Auswahlverfahren.

Einzureichen ist das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, 448 KB, PDF mit folgenden Anlagen:

  • Ausführliche Projektbeschreibung, inklusive zeitlichem Ablaufplan,
  • ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan,
  • Angaben/Viten zu den Projektbeteiligten: Informationen zur Ausbildung und/oder kulturellen/künstlerischen Berufsausübung (Ausstellungen, Werkschauen und/oder Residenzen, Stipendien oder ein aussagekräftiges Portfolio weisen den bisherigen künstlerischen Werdegang nach) aller Beteiligten,
  • bei antragstellenden Vereinen: Inhaltliche Darstellung mit erkennbarem professionell künstlerischem/kulturellem Schwerpunkt des eingetragenen Vereins,
  • Absichtserklärungen von den kooperierenden Künstler*innen/Institutionen aus den außereuropäischen Partnerstädten.

Jede*r Antragsteller*in kann nur einen Antrag mit einem Vorhaben einreichen.

Es sind die vom Kulturbüro zur Verfügung gestellten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung zu verwenden.

Eine nachträgliche Förderung für ein bereits begonnenes Projekt ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.TRANSFER außereuropäische Partnerstädte, 153 KB, PDF

Wie werden Bewerbungen eingereicht?

Interessensbekundungen (vor der formalen Antragstellung) senden Sie bitte schriftlich per Mail an: aschmermbeck@stadtdo.de

Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformular, 448 KB, PDF auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind dem Antrag die oben genannten Anlagen beizufügen.

Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.

Per Mail an: aschmermbeck@stadtdo.de

Bei postalischer Einreichung an:

Kulturbüro Dortmund
Annika Schmermbeck
Kampstr. 6
44137 Dortmund

Zum Thema

Weitere Informationen

Betreuungspauschalen/Notwendige Zusatzkosten für Künstler*innen mit Behinderungen

Betreuungspauschalen: Mitnahme betreuungspflichtiger/im Haushalt lebender Kinder oder Einsatz einer Betreuungsperson sind förderfähig.

Notwendige Zusatzkosten für Künstler*innen mit Behinderungen, die im Rahmen von Reise/Transport im EU-Ausland oder bei Sachkosten auftreten, sind förderfähig.

Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte vor Ihrer Antragstellung auf diese Themen an!

Anwendung von Pauschalen und Abrechnung von Reise-/Übernachtungskosten

Auszahlung des Honorars an ausländische Künstler*innen

Beachten Sie bitte, dass die per Zuwendungsbescheid bewilligte Fördersumme, wie beantragt, zweckgebunden an eine Kooperation mit dem*der von Ihnen genannten ausländischen Künstler*in ist. Die Auszahlung eines Honorars soll nachweislich an den*die Kooperationspartner*in erfolgen. Der Zahlungsbeleg ist für den Verwendungsnachweis erforderlich.

Für eine schriftliche Koproduktionsvereinbarung können Sie das von uns zur Verfügung gestellte Muster verwenden.

Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um ein Muster handelt, das ggf. der Anpassung bedarf, um alle Vertragsinhalte zu erfassen, die die Vertragsparteien regeln möchten. Die Anpassung und Gestaltung des Vereinbarungsmusters liegt in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Vertragsparteien. Aus einer ggf. fehlerhaften oder nicht erfolgten Verwendung des Musters durch die Vertragsparteien erwachsen keine Ansprüche gegen die Stadt Dortmund.

Koproduktionsvereinbarung, 112 KB, PDF

Reisehinweise

  • Informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung zu den geltenden Einreisebestimmungen und und aktuellen politischen Situation des jeweiligen Ziellandes. Auswärtiges Amt

  • Hilfreiche Informationen zu künstlerischen Tätigkeiten im Ausland und kostenlose Beratungsgespräche: Touring Artists

  • Eine Auslandskrankenversicherung wird empfohlen. Darüber hinaus sollten Sie im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Teilnehmer*innen an dem Förderprogramm sind eigenverantwortlich für die persönliche Absicherung bei Krankheiten, Unfällen, verursachten Schäden etc. vor Ort.

  • Der Zahlungsverkehr im und ins Ausland kann Gebühren nach sich ziehen – diese sollen, wenn möglich, vermieden werden. Falls das nicht möglich ist, können die Gebühren als förderfähige Ausgaben (Sachkosten) anerkannt werden.

  • Equipment: Technik, Instrumente o.ä. lassen sich in vielen Fällen vor Ort leihen oder mit anderen Künstler*innen teilen. Dadurch können Sie mit leichtem Gepäck reisen und die Bahn/ÖPNV nutzen sowie im außereuropäischen Ausland Zollgebühren vermeiden.

Honoraruntergrenzen

Betrifft: Austausch mit Künstler*innen/Kulturschaffenden im EU-Ausland:

Die Honoraruntergrenze ist anzuwenden, sofern neben jener des Kulturbüros auch eine NRW-Landesförderung Bestandteil des Ausgaben- und Finanzierungsplans ist und es sich bei den Vorhaben um Präsentationsformate oder Durchlaufproben handelt. Dann gilt es die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich entsprechend einzuhalten.

Der vom Dortmunder Kulturbüro entwickelte Honorarrechner hilft dabei, Mindesthonorare für Künstler*innen und Kulturschaffende nach der ab 2026 geltenden Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zu berechnen.

Logo des Kulturbüros

Stadt Dortmund - Kulturbüro

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Kampstr. 6
44137 Dortmund
Personen
Annika Schmermbeck Referentin: Internationale und interdisziplinäre Projekte

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nachtfrequenz16 - Roboter
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Das vom Dortmunder Kulturbüro neu entwickelte Tool hilft dabei, Mindesthonorare nach der ab 2026 geltenden Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen mit wenigen Klicks zu berechnen.

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KUNST.TRANSFER - Partnerstädte

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