Kulturbetriebe Dortmund
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Internationales

KUNST.TRANSFER Werkförderung

Informationen in Einfacher Sprache

Diese Förderung soll die Zusammenarbeit von Künstler*innen und Kooperationspartner*innen in den Partnerstädten unterstützen. Sie soll Reisen in Partnerstädte der Stadt Dortmund ermöglichen, damit Künstler*innen zusammen arbeiten können.Viele Kulturschaffende und Künstler*innen haben bisher noch nicht mit Partnerstädten zusammengearbeitet. Das soll sich durch die Förderung ändern. Vor allem jungen Künstler*innen soll die Förderung ermöglichen, dass sie Künstler*innen aus den Partnerstädten kennenlernen und mit ihnen zusammenarbeiten. Sie sollen dabei ein angemessenes Honorar bekommen.

Was bedeutet Werkförderung?

Für die Werkförderung soll es wenige Vorgaben geben: Die Förderung kann für die Erstellung eines bestimmten Werks genutzt werden. Es ist aber auch möglich eine ergebnisoffene Förderung für einen künstlerischen Prozess zu fördern.Die Vorhaben sollen neue Ideen zeigen und eine hohe künstlerische Qualität haben. Besonders gut sind dabei Vorhaben, bei denen verschiedene Kunstbereiche miteinander verbunden werden.Die Bewerber*innen können ihre Projektpartner*innen aus den Partnerstädten selbst wählen. Sie arbeiten gleichberechtigt zusammen und bekommen jeweils ein Honorar.

Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?

Das Kulturbüro gibt alle Anträge an eine Jury weiter, die korrekt ausgefüllt und vollständig sind. Die Jury entscheidet dann, wer die Förderung bekommt.Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit von der Stadt Dortmund bekommt eine Übersicht zu den geförderten Vorhaben.Niemand hat einen Anspruch auf die Förderung. Das heißt: Man kann die Förderung nicht vor Gericht einklagen.Die Entscheidungen trifft eine unabhängige Jury. In der Jury sitzen neun Personen aus Politik, Verwaltung und verschiedenen Kulturbereichen. Das Kulturbüro gibt alle Anträge an die Jury weiter, die korrekt ausgefüllt und vollständig sind. Die Jury entscheidet dann, wer die Förderung bekommt. Dabei bewertet inhaltliche und fachliche Kriterien, die Qualität und Professionalität der Anträge.Die Jury wird alle zwei Jahre neu besetzt.

Wer ist in der Jury? - Siehe unten unter "Die Jury".
Welche Fristen gibt es?
Zu den Fristen siehe unten "Wann ist eine Antragstellung möglich?"

Ihr Projekt darf nicht vor März des nächsten Jahres beginnen.Für die Förderung gibt es ein bestimmtes Budget. Wenn das Budget ausgegeben ist, werden keine weiteren Anträge berücksichtigt.Wir informieren über aktuelle Fristen auch in unserem Newsletter. Hier können Sie sich für den Newsletter anmelden.Eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Das heißt: Sie müssen die Fördergelder im gleichen Kalenderjahr ausgeben.

Wer kann die Förderung bekommen?

  • Vorhaben, die von mindestens ein*e Künstler*in aus Dortmund und eine Person aus einer Partnerstadt von Dortmund entwickeln oder durchgeführt werden.
  • Der*die Künstler*in aus Dortmund muss in eine Partnerstadt von Dortmund reisen.

Was kann man mit der Förderung bezahlen?

- Reisekosten: Unterkunft für maximal 130 Euro pro Nacht, mehr Informationen in den Förderrichtlinien, 117 KB, PDF .
- Kosten für Material und Produktionen für das gemeinsame Vorhaben.
- Honorare für zwei Künstler*innen pro Aufenthalt: Künstler*in aus Dortmund und Künstler*in aus der Partnerstadt bekommen jeweils 350 Euro brutto pro Tag. Die Höhe des Honorars ist so festgeschrieben und kann nicht verändert werden.
- Zusätzliche Kosten für Honorare für produzierende Arbeiten können im Antrag unter den Material- und Produktionskosten angegeben werden. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Techniker*innen, Bühnenbau, Schauspieler*innen, Modelle, Auf-/Abbauhelfer*innen, Regieassistent*innen, Grafiker*innen, Fotograf*innen.

Eigenanteil

Sie müssen keinen Eigenanteil bezahlen.

Drittmittel

Geben Sie an, wenn für das Projekt bereits Kosten übernommen werden, zum Beispiel durch andere Fördergelder.

Regeln für den Aufenthalt in der Partnerstadt

Der Aufenthalt kann bis zu zehn Tagen dauern. Es können mehrere Künstler*innen bei dem Aufenthalt dabei sein. Aber nur zwei Künstler*innen bekommen Honorare: ein*e Künstler*in aus Dortmund und ein*e Künstler*in aus der Partnerstadt. Reisekosten für weitere Personen können nicht von der Förderung bezahlt werden.Mehr Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien, 117 KB, PDF .

Wer kann die Förderung bekommen?

  • Künstler*innen und Kulturschaffende, die in Dortmund leben und arbeiten.
  • Künstler*innen aus allen Kulturbereichen, zum Beispiel Theater, Tanz, Aktionskunst, Film, Musik, Clubkultur, Literatur, Architektur, Fotografie oder Malerei.
  • Künstler*innen, die in mehreren Kulturbereichen arbeiten.
  • vor allem für Einzelkünstler*innen.

Wie müssen Sie den Antrag einreichen?

- Laden Sie das Antragsformular, 1 MB, PDF herunter.

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Unterschreiben Sie das Formular.
  • Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag. Dazu gehören:
    • Lebenslauf und Arbeitsbiografie, gerne ein Link zur Homepage statt umfangreicher Kataloge,
    • ein Zeitplan,
    • Lebenslauf und Arbeitsbiografie des*der Künstler*in aus der Partnerstadt,
    • Absichtserklärung oder Bestätigungsmail des*der Künstler*in aus der Partnerstadt.
Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail oder Brief an Annika Schmermbeck (Kontakt).

WICHTIG: Bei einer Förderung beachten Sie bitte, dass Sie nachweisen müssen, dass der*die ausländische Projektpartner*in das Honorar bekommen hat. Wir empfehlen dafür die Vorlage Koproduktionsvereinbarung, 41 KB, DOCX . Die Vorlage gibt es auch auf Englisch, 45 KB, DOCX .
Passen Sie die Vorlage an Ihr Projekt an.

Die Zielsetzung ist eine besondere, individuelle und auf die Bedürfnisse einer fachlichen und professionellen Weiterentwicklung eingehende Werkförderung mit Arbeitsaufenthalt in den Partnerstädten der Stadt Dortmund. Gefördert wird die Zusammenarbeit mit Künstler*innen und Kooperationspartner*innen in den Partnerstädten.

Tanz Performance einer Frau durch einen Tisch.
Bild: Elly Welford
Performance FEMXLE SPACES: vier.D & ACCA Dance Theatre in Leeds
Bild: Elly Welford

Der neu konzipierte Förderbereich soll eine bisher noch nicht erreichte Zielgruppe von Dortmunder Kulturschaffenden und Künstler*innen erschließen und das Erproben origineller Herangehensweisen und kollaborativer Prozesse begünstigen. So wirkt das Förderprogramm auch wie ein Qualifizierungsprogramm für Nachwuchskünstler*innen und junge Kulturschaffende aus Dortmund, deren Kontakte und Netzwerke erst im Aufbau sind. Künstler*innen und Kulturschaffende sowohl der Stadt Dortmund als auch aus den Partnerstädten sollen dabei voneinander profitieren.

Werkförderung

Fotographie eines Straßenbildes zweier Reiher die fliegen.
Bild: Jonny Gios / unsplash
Urban Art in Leeds
Bild: Jonny Gios / unsplash

Das Kulturbüro sorgt mit dem Förderprogramm dafür, dass sich zum einen eine neue interdisziplinäre Zielgruppe von Künstler*innen durch das Angebot angesprochen fühlt und zum anderen, dass die Förderung den Programmteilnehmer*innen die bestmögliche Unterstützung für das Realisieren ihrer Vorhaben anbietet. Der Anspruch ist hierbei einen offenen Bewerbungsprozess zu kommunizieren, die Fördermodalitäten niederschwellig zu halten und eine angemessene Honorierung der künstlerischen Arbeit abzusichern.

Das beantragte Vorhaben kann sich prozess- oder ergebnisorientiert gestalten, d.h. der Fokus der Förderung kann auf dem Werk selbst liegen, eine neue Schaffensphase unterstützen, (Ko-) Produktionen oder eine künstlerische/interdisziplinäre Forschung sowie die Erstellung von Modellen oder Prototypen anregen. Vorhaben sollen innovativ und von hoher künstlerischer Qualität bzw. Originalität sein; ein interdisziplinärer Ansatz wird dabei begrüßt.

Die international beteiligten Projektpartner*innen agieren gleichberechtigt. Es findet eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe statt. Sowohl der*die Künstler*in aus Dortmund als auch der*die Kooperationspartner*in der jeweiligen Partnerstadt erhalten ein Honorar. Die Wahl des*der Kooperationspartner*in soll ausgehend von der eigenen Professionalität von den Bewerber*innen selbst getroffen werden.

Die Entscheidung über eine Fördermittelvergabe trifft eine interdisziplinäre Jury. Wir bitten die Antragsfristen zu berücksichtigen. Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro vorgelegt.

Die Jury

Förderrunden 2025 & 2026

Die unabhängige und gleichmäßig besetzte Fachjury setzt sich aus neun Persönlichkeiten zusammen, die einen fachkundigen Querschnitt der internationalen Kunst- und Kulturszene und lokalen Politik und Verwaltung bilden. Die Jury wird für die Dauer von zwei Jahren besetzt.

Die Jury entscheidet nach inhaltlichen sowie fachlichen Kriterien, die den Antragsteller*innen im Rahmen des Bewerbungsprozesses öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird die Förderfähigkeit nach Qualität und Professionalität der eingereichten Projektvorhaben bewertet.

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund

Jurymitglied: Barbara Brunsing (Bürgermeisterin der Stadt Dortmund)

Vertretung bei Abwesenheit: Silvya Ixkes-Henkemeier (Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund, SPD-Ratsfraktion)

Stadt Dortmund / Dezernat 1, Repräsentation und Städtepartnerschaften

Jurymitglied: Bettina Sauerwald (Team Städtepartnerschaften)

Vertretung bei Abwesenheit: Vertretung bei Abwesenheit: N.N.; aufgrund von personeller Umstrukturierung Benennung im 2. Quartal 2024 (Team Städtepartnerschaften)

Stabsstelle Kreativquartiere Dortmund | DORTMUND KREATIV

Jurymitglied: Christian Weyers (Leitung)

Vertretung bei Abwesenheit: Reinhild Kuhn (Projektleiterin Designwirtschaft)

Theater Dortmund

Jurymitglied: Carla Meller (Internationale Projektsteuerung und Kooperationen, Akademie für Theater und Digitalität)

Vertretung bei Abwesenheit: Veronika Ortmayr (Referentin des Direktors)

Kulturbüro Dortmund

Jurymitglied: Annika Schmermbeck (Referentin)

Vertretung bei Abwesenheit: Hendrikje Spengler (Leitung)

Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs Literatur, Musik, Nachtkultur

Sascha Hoffmann (Geschäftsführer und Inhaber der Agentur Die 4ma / Organisation Dortmunder Tresen Filmfestival)

Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs internationale Urbane Kunst/Kultur

Aldina Okerić (Gründungsmitglied des Speicher100 e.V.)

Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs Neue Medien, Film, Digitale Kunst/Kultur

Vesela Stanoeva (Digitale Künstlerin, Szenografin, Forscherin und Kuratorin)

Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs Kuratorische Praxis/Vermittlung/Kulturwissenschaften

Sarah Hübscher (Kunst- und Kulturwissenschaftlerin, Kuratorin)

Ausgewählte Projekte: 1. Förderrunde (Umsetzung in 2023)

Ausgewählte Projekte: 2. Förderrunde (Umsetzung in 2024)

Antragstellung und Verfahren

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Bewerbungen zur Förderung in 2024 sind nicht mehr möglich.

Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2024 (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets und genehmigten Haushalts der Stadt Dortmund) zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Sie können auch unseren Newsletter abonnieren und werden automatisch über aktuelle Fristen informiert.

Was wird gefördert?

Fördervoraussetzungen: ·

  • Kollaboration und Vernetzung: mindestens ein*e Künstler*in aus Dortmund und ein*e Kooperationspartner*in aus einer Partnerstadt der Stadt Dortmund entwickeln ein Vorhaben und/oder führen es gemeinsam durch.
  • Der Aufenthalt in einer der Partnerstädte Dortmunds ist für die*den Künstler*in aus Dortmund obligatorisch.
Förderfähige Ausgaben:
  • Reisekosten (zur Orientierung s. Förderrichtlinien: Reisekostenpauschalen je Partnerstadt) und Unterkunft (max. bis 130 €/ Übernachtung) für Dortmunder Künstler*innen.
  • Material- und Produktionskosten für das gemeinsame Vorhaben.
  • Honorare werden pro Aufenthalt für zwei Künstler*innen übernommen (Künstler*in aus Dortmund / Künstler*in aus der Partnerstadt). Hierfür werden 350 € brutto / pro Tag je Künstler*in festgeschrieben. Die Höhe des Honorars kann nicht reduziert bzw. erhöht werden.
  • Zusätzliche Honorarkosten können, wenn es sich um „produzierende Arbeiten“ handelt (z.B. Techniker, Bühnenbau, Schauspieler*innen, Modelle, Auf-/Abbauhelfer*innen, Regieassistent*innen, Grafiker*innen, Fotograf*innen), unter den Material- und Produktionskosten angegeben werden.
  • Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Eingeworbene oder geplante Drittmittel sind auszuweisen.

Der Aufenthalt ist für eine Dauer von bis zu zehn Tagen möglich.
Die Anzahl der Künstler*innen (Dortmund/Partnerstadt) kann je nach Konzeption variieren, ist aber bzgl. der Honorarzahlung auf zwei Künstler*innen (Dortmund/Partnerstadt) pro Bewerbung begrenzt. Die Hotel- und Reisekosten für begleitende Personen müssen im vorhandenen Budget liegen.

Weitere Informationen zum Fördergegenstand entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien, 117 KB, PDF .

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für den Aufnthalt in Xi'an (China) aktuell nicht möglich ist.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Künstler*innen und Kulturschaffende, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben.
  • Künstler*innen aller Sparten (s. unten) und interdisziplinär** arbeitend.
  • vorrangig Einzelkünstler*innen

Darstellende Künste
Tanz, Theater, Aktions-/Konzeptkunst, Performance-Art

Digitale Künste, Neue/Interaktive Medien
Immersive Art, Video Art, Design, (elektronische) Musik, Sound Design, Szenographie, Virtuelle (Raum-) Skulpturen, Interaktive Installationen

Urban Art
HipHop-Kultur, Street-Art, Clubkultur, Interventionen im öffentlichen Raum

Literatur

Musik, Komposition

Kunst am Bau, Kunst im Stadtraum, Architektur

Bildende Künste
Malerei, Fotografie, Bildhauerei, Zeichnung/Grafik, Fotografie, Installation

**Interdisziplinär arbeitende Künstler*innen sind in mehr als einer Sparte tätig.

Wie wird gefördert?

Auf Anfrage berät das Kulturbüro sowohl inhaltlich als auch formal bei der Antragstellung. Nach der formalen Vorprüfung trifft eine unabhängige Fachjury die Förderentscheidungen zu den eingegangenen Bewerbungen auf Grundlage der vorliegenden Förderrichtlinien. Die Jury ist bei ihren Förderentscheidungen an die Höhe der für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel gebunden, eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Jurysitzung findet nach der Antragsfrist statt; dort wird über Anträge beraten, die bis zur Frist eingehen. Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn nicht vor März des Folgejahres liegen darf. Bitte verwenden Sie die Vorlagen für die Antragstellung, die das Kulturbüro als Download zur Verfügung stellt.

Einzureichen sind:

Das Antragsformular:

  • Projektbeschreibung: Ziele und Maßnahmen des beantragten Vorhabens unter Berücksichtigung Kriterien Motivation, Qualität & Professionalität, Internationalität & Nachhaltigkeit (siehe Förderrichtlinien)
  • Darstellung aller hauptsächlichen Projektbeteiligten.
  • Angabe der benötigten Honorare, Reisekosten, Kosten für Unterkunft, Material- und Produktionskosten.
  • Angabe von weiteren Drittmitteln, falls diese geplant oder bereits eingeworben sind. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich

Antragsformular, 1 MB, PDF

Anlagen:

  • Kurzvita bzw. Arbeitsbiografie – Link zur Homepage, statt umfangreiche Kataloge
  • Skizze eines Zeitplans
  • Kurzvita bzw. Arbeitsbiografie des*der Künstler*in aus der Partnerstadt
  • Letter of Intent oder schriftl. Bestätigungsmail des*der Künstler*in aus der Partnerstadt

Förderrichtlinien, 117 KB, PDF

Wie werden Bewerbungen eingereicht?

Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden. Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformblatt (siehe "Wie wird gefördert?") auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind die oben genannten Anlagen der Bewerbung beizufügen. Die Projektbeschreibung kann auch als Anlage in einer separaten .pdf-Datei dem Antragsformular beigefügt werden.

Per Mail an: aschmermbeck@stadtdo.de

Bei postalischer Einreichung an:

Kulturbüro Dortmund
Annika Schmermbeck
Kampstr. 6
44137 Dortmund

Wissenswertes für die Recherche nach Kooperationspartner*innen

Leeds / Vereinigtes Königreich

Stadt Leeds

Musik: Leeds fungiert als zentrale Anlaufstelle, um Musik in der Stadt über alle Ebenen, Genres und Kulturen hinweg zu unterstützen, weiterzuentwickeln, und zu fördern. Dazu gehören gezielte Projekte, um Vernetzungsmöglichkeiten, Vermittlung von und für Einzelkünstler*innen, lokalen Organisationen und Unternehmen anzubieten.

East Street Arts/Patrick Studios ist eine gemeinnützige Vereinigung von und für Künstler*innen. Seit 1998 arbeitet das Kollektiv daran, die Rahmenbedingungen für Künstler*innen aller Sparten zu verbessern, indem kontinuierlich Räume für künstlerische Produktionen etabliert werden sowie Künstler*innen befähigt werden ohne finanziellen Druck arbeiten zu können.

Yorkshire Sculpture International ist eine einzigartige Zusammenarbeit zwischen den vier führenden Kunstinstitutionen von Yorkshire - dem Henry Moore Institute, der Leeds Art Gallery, dem Hepworth Wakefield und dem Yorkshire Sculpture Park.

Eine beeindruckende Zusammenarbeit mit interdisziplinären Künstler*innen aus Leeds und Umgebung finden Interessierte im Sculpture Network

East Leeds Project ist eine von Expert*innen geführte Organisation für bildende/visuelle Kunst mit Sitz in Gipton, East Leeds. Kunst als Impulsgeberin für soziale Innovationen: Der Einsatz der vielfältigen Formen, die das breite Feld der zeitgenössischen Kunst bietet, wird hierbei als kollaborative, kollektive und partizipative soziale Methode verstanden, um Gemeinschaftsbildung und Transformation herbeizuführen.

Leeds International Film Festival (LIFF) ist das größte Filmfestival in England außerhalb Londons. Es wurde 1987 gegründet und findet im November an verschiedenen Orten in Leeds, West Yorkshire, statt. Das Festival erreicht über 40.000 Besucher*innen und zeigt über 300 Filme aus der ganzen Welt, Kurzfilme und Spielfilme, sowohl kommerzielle als auch unabhängige. Das Festival wird vom Leeds City Council unterstützt. Das Festivalbüro hat seinen Sitz in der Leeds Town Hall, zusammen mit dem Leeds Young Film Festival (LYFF).

(Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie wird laufend ergänzt.)

Amiens / Frankreich

Maison de la culture d'Amiens (Haus der Kultur) ist ein europäisches Zentrum für künstlerisches und kulturelles Schaffen sowie Produktion und der kulturellen Teilhabe in Amiens.

IC.ON.IC ist ein neues Festival für bildende Kunst, das sich der Pluralität und Vielfalt der bildenden Kunst widmet. Es lädt die Besucher*innen ein, Interventionen im öffentlichen Raum und an verschiedenen kulturellen Orten zu entdecken. Das Festival vereint drei Komponenten: Street-Art, zeitgenössische Kunst und Video-Mapping.

Internationales Filmfestival Amiens

On a Marche sur la Bulle ist ein Verein, der im April 1995 von 9 Enthusiasten gegründet wurde, mit dem ursprünglichen Ziel, eine Comic-Veranstaltung in Amiens zu etablieren, um Comics und den Autor*innen eine Plattform zu bieten. Entstanden ist dabei das Rendez-Vous de la Bande Dessinée d'Amiens.

(Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie wird laufend ergänzt.)

Novi Sad / Serbien

Die Partnerstadt Novi Sad war Europäische Kulturhauptstadt 2022. Novi Sad ist die Stadt einer aufstrebenden jungen Kunst- und Kulturszene, die internationale Musikszene gestaltet ein großartiges Nachtleben. Die serbische Stadt ist die Heimat des EXIT-Festivals. Einige der besten Musiker*innen aus der ganzen Welt treten jedes Jahr auf den Bühnen des Festivals auf. Novi Sad ist eine offene und tolerante Stadt und hat in den vergangenen Jahren enorm an kultureller Vielfalt dazu gewonnen.

NOVI SAD 2022 – Foundation "Novi Sad – European Capital of Culture"

EXIT ist ein preisgekröntes Sommermusikfestival, das in der Festung Petrovaradin in Novi Sad, Serbien, mit mehr als 1000 Künstler*innen stattfindet, die auf über 40 Bühnen spielen.

Museum für zeitgenössische Kunst Vojvodina fokussiert nicht nur einen museologisch-wissenschaftlichen Ansatz zur Erhaltung, Ausstellung und Präsentation von Werken der zeitgenössischen Kunst der zweiten Hälfte des 20. und des 21. Jahrhunderts, sondern knüpft auch Kontakte und kooperiert mit vielen Institutionen in Serbien, der Region und der breiteren internationalen Kunstszene. MSUV ist ein aktiver Teil der zeitgenössischen soziokulturellen Gemeinschaft und fördert die Entwicklung aktueller künstlerischer Praktiken.

Cultural Stations sind neue Kulturzentren in Novi Sad. Neue Räume, in denen neue Programme gestaltet und initiiert werden. Authentische und zugängliche, kulturelle Stationen – Kunst und Kultur überall und für jeden.

(Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie wird laufend ergänzt.)

Buffalo / USA

Die Partnerstadt Buffalo beheimatet als moderne Industrie- und Hafenstadt neben den nicht weit gelegenen weltberühmten Niagarafällen auch eine pulsierende Kunst- und Kulturszene. Die Stadt hat in den vergangenen Jahren einen Wandel durchlebt: Revitalisierte Stadtviertel, Parks und Uferpromenanden ziehen immer mehr Musikfestivals, Cafés und Bars an und werden nicht nur für Kunst- und Kulturschaffende attraktiver, um dort zu leben und zu arbeiten, sondern locken auch Einheimische und Touristen an in das kulturelle Leben einzutauchen. Gerade im weiten Spektrum der visuellen Künste entstehen Art Spaces, Galerien und Projekte im öffentlichen Raum, die die abwechlunsgreichen Facetten im Bereich Fotografie, Urban Art oder Film sowie Medienkunst wiederspiegeln.

Albright-Knox Art Gallery ist eine Kunst- und Kulturinstitution, die aktuell so umgestaltet wird, dass Raum und Kunst für alle offen und inklusiv ist. Die Eröffnung des Buffalo AKG ist für die erste Jahreshälfte 2023 geplant.

Arts Services Inc. (ASI) stärkt die Künstler*innen und Kunst-/Kulturorganisationen des westlichen New Yorker Kunst- und Kultursektors und unterstützt bei Förderungen, Know-How-Transfer und setzt sich für einen breiteren öffentlichen Zugang im Bereich der Kunst und Kultur ein.

Center for Exploratory and Perceptual Arts - CEPA Gallery befindet sich im historischen Teil von Buffalo und ist ein Zentrum für zeitgenössische Fotografie und bildende Kunst. Mit vier Galerien, wechselnden Ausstellung, Veranstaltungen, multimedialen öffentlichen Kunstinstallationen, Kunstbildungsprogrammen, einer frei zugänglichen Dunkelkammer und einem digitalen Fotolabor schafft CEPA eine lebendige Präsenz im Herzen der Innenstadt von Buffalo.

Das Buffalo Arts Studio (BAS) wurde 1991 gegründet, um bildenden Künstler*innen erschwingliche Studioräume, eine wirkungsvolle Ausstellungsplattform zu bieten und gleichzeitig Kunstausbildung sowie einen sinnvollen Zugang zur Kunst für die gesamte Gemeinschaft zu initiieren. Das Buffalo Arts Studio befindet sich auf der Ostseite von Buffalo und hat ein zuvor kultur-unterversorgtes Gebiet durch dynamische und ansprechende Kunstprogramme, Bildungsmöglichkeiten und öffentliche Veranstaltungen bereichert.

Western New York Artists Group (selbstorganisierte, gemeinnützige Künstler*innengruppe, Buffalo)

El Museo ist eine gemeinnützige, professionell geführte Organisation für bildende Kunst, die sich der Ausstellung zeitgenössischer Arbeiten nichtprivilegiert Künstler*innen und kultureller Programme widmet, die verschiedene Zielgruppen durch Kunst und Geisteswissenschaften einbeziehen.

(Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie wird laufend ergänzt.)

Wichtige Information für Antragsteller*innen!

Beachten Sie bitte, dass die per Zuwendungsbescheid bewilligte Fördersumme, wie beantragt, zweckgebunden an eine Kooperation mit dem*der von Ihnen genannten ausländischen Künstler*in ist und das Vorhaben nur vor Ort in der Partnerstadt durchgeführt werden kann. Die Auszahlung eines Honorars soll nachweislich an den*die Kooperationspartner*in erfolgen. Wir empfehlen die Verwendung des zur Verfügung gestellten Musters „Koproduktionsvereinbarung“.

DOWNLOAD

Muster Koproduktionsvereinbarung

Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um ein Muster handelt, das ggf. der Anpassung bedarf, um alle Vertragsinhalte zu erfassen, die die Vertragsparteien regeln möchten. Die Anpassung und Gestaltung des Vereinbarungsmusters liegt in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Vertragsparteien. Aus einer ggf. fehlerhaften oder nicht erfolgten Verwendung des Musters durch die Vertragsparteien erwachsen keine Ansprüche gegen die Stadt Dortmund.

Download Muster, 41 KB, DOCX

Das Dokument steht auch als englische Übersetzung zur Verfügung.

Download Muster (englische Übersetzung), 45 KB, DOCX

Zum Thema

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nachtfrequenz16 - Roboter
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