Kulturbetriebe Dortmund
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Kulturelle Förderprogramme

Förderung für die freien Darstellenden Künste

Informationen in Einfacher Sprache

Freie Darstellende Künste sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Teil der vielfältigen Dortmunder Kultur. Es entstehen Projekte, die auch außerhalb Dortmunds beachtet werden und Projekte, die einen einfachen Zugang zu kultureller Bildung, Integration und sozialer Teilhabe bieten. Die Projekte richten sich an die ganze Dortmunder Stadtbevölkerung und erschließen neue Formate und Räume. Dabei ist man im ständigen Austausch mit dem Dortmunder Theaternetzwerk „.dott“.

Welche Ziele hat die Förderung?

Die Förderung soll Zusammenarbeiten, Koproduktionen und Vernetzung im Bereich Darstellende Kunst unterstützen. Die Projekte sollen am besten zusammen mit den freien Spielstätten und Kulturzentren entwickelt werden.

  • Die Förderung stärkt neue Künstler*innen im Bereich Darstellende Kunst.
  • Die Förderung soll vielfältige Projekte ermöglichen. Dazu gehören Projekte mit Menschen aus verschiedenen Kulturen oder auch Projekte mit Menschen mit und ohne Behinderung.
  • Die Förderung soll internationale Zusammenarbeiten und Gastspiele ermöglichen.

Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?

Ein Beirat „Darstellende Künste“ mit neun Mitgliedern entscheidet, wer die Förderung bekommt. Im Beirat „Darstellende Künste“ sind:

  • fünf Mitglieder, die das Dortmunder Theaternetzwerk „dott“ wählt.
  • vier Mitglieder, die das Kulturbüro der Stadt Dortmund bestimmt.
Der Beirat wird alle zwei Jahre neu besetzt.
Niemand hat einen Anspruch auf die Förderung. Das heißt: Man kann die Förderung nicht vor Gericht einklagen.

Welche Mitglieder hat der Beirat "Darstellende Künste"? - Siehe unten unter "Der Beirat 2024 bis 2025".

Welche Fristen gibt es?

Es gibt jedes Jahr zwei Zeiträume, um die Förderung zu beantragen.
Zu den Fristen siehe unten "Wann ist eine Antragstellung möglich?".
Eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Das heißt: Sie müssen die Fördergelder im gleichen Kalenderjahr ausgeben. Mögliche Ausnahmen können in Ihrem Zuwendungsbescheid stehen.Wir informieren über aktuelle Fristen auch in unserem Newsletter. Hier können Sie sich für den Newsletter anmelden.

Welche Projekte können die Förderung bekommen?

Diese Bereiche, bis zur ersten Aufführung, können gefördert werden:

  • Produktionen, Koproduktionen und ähnliche Vorhaben auch von freien Spielstätten
  • theaterpädagogische Projekte
  • Projekte zur Nachwuchsförderung
  • internationale Gastspiele
  • internationale Koproduktionen
  • Produktionsnebenkosten
Besondere Beachtung bekommen Projekte, die Vielfalt im Bereich Darstellende Kunst zeigen. Dazu gehören Projekte mit Menschen aus verschiedenen Kulturen oder auch Projekte mit Menschen mit und ohne Behinderung.Diese Ausgaben können mit der Förderung bezahlt werden:
  • Personalkosten, auch Reisekosten bis zur Höhe der Regelungen des Landesreisekostengesetzes NRW
  • Sachkosten
  • Öffentlichkeitsarbeit
Eigenanteil
Sie müssen keinen Eigenanteil erbringen.
Wir empfehlen aber, dass Sie sich auch noch um weitere Fördermittel kümmern.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei den Fördergeldern für Honorare folgt das Kulturbüro den Empfehlungen für Honoraruntergrenzen vom Bundesverband Freie Darstellende Künste e. V..
Beachten Sie diese Empfehlungen auch in Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplänen, 48 KB, XLSX . Mehr Informationen stehen in den Förderrichtlinien, 176 KB, PDF .

Wer kann die Förderung bekommen?

Die Antragssteller*innen müssen in Dortmund arbeiten, leben oder einen anderen Bezug zu Dortmund belegen.

Wie können Sie einen Antrag stellen?

- Laden Sie das Antragsformular, 329 KB, PDF herunter.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag.
Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag.
Dazu gehören:
- ausführliche Projektbeschreibung mit einem Zeitplan
- aussagekräftiger, ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan, 48 KB, XLSX .
- Sie müssen dafür diese Vorlage, 48 KB, XLSX nutzen.
- Angaben und Lebensläufe von den Projektbeteiligten.
- Falls vorhanden: Kooperationsvereinbarungen oder Absichtserklärungen von Spielstätten.
Wichtig:
Soll Ihr Projekt schon starten, bevor es ein Zusage auf die Förderung gibt?
Dann kreuzen Sie im Antrag einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn an.Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail oder Brief an Roman Schuppert (Kontakt).

Antragstellung

Im Rahmen der zweiten Förderrunde für Projekte im Jahr 2024 ist eine Antragstellung bis Sonntag, den 12. Mai 2024 möglich.

Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung der freien Darstellenden Künste als unverzichtbarem Bestandteil der vielfältigen Kulturszene Dortmunds. Im Rahmen der konkreten Unterstützung von Kulturschaffenden bei Projekten unterschiedlichster inhaltlicher Ausrichtung stehen der Kooperations- und Netzwerkgedanke sowie die Schaffung von Synergien im Vordergrund.

Klanglicht Ensemble
Bild: André Symann
Klanglicht Ensemble
Bild: André Symann

Hintergrund

Sepidar Theater
Bild: Jonathan Zipfel
Sepidar Theater
Bild: Jonathan Zipfel

Die freie Szene der Darstellenden Künste leistet seit Jahrzehnten einen vielfältigen und unverzichtbaren Beitrag zur Attraktivität des Dortmunder Kulturlebens. Hier entstehen sowohl Projekte mit überregionaler Ausstrahlung, als auch künstlerische Projekte mit niedrigschwelligen Zugängen zu kultureller Bildung, Integration und sozialer Teilhabe. Ihre Formate richten sich an ein breites Spektrum der Dortmunder Stadtbevölkerung und erschließen neue Formate und Räume.

Auf Basis der Beschlüsse das Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit des Rates der Stadt Dortmund zur Förderung der freien Szene in den vorangegangenen Jahren sowie dem ständigen Diskurs mit dem Dortmunder Theaternetzwerk (.dott – Dortmunder Tanz- und Theaterszene e. V.) wurden im Jahr 2019 die Kriterien des Förderprogramms für die freien Darstellenden Künste in ihrer aktuellen Fassung erarbeitet.

Ziele

Grundsätzlich findet im Rahmen des Förderprogramms eine verstärkte Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vernetzung, Kooperation und Koproduktion Anwendung. Projekte und (Ko-)Produktionen sollen dabei in der Regel gemeinsam mit den freien Spielstätten/Kulturzentren im Stadtgebiet entwickelt werden.

Zusätzlich stellt die Förderung theaterpädagogischer Ansätze, verbunden mit einer gezielten und intensiven Nachwuchsarbeit sowie mit einer Förderung integrativer und inklusiver Produktionen, einen Schwerpunkt des Förderprogramms dar.
Das Programm wird abgerundet durch die Förderung von Produktionsnebenkosten und die Förderung internationaler Koproduktionen sowie internationaler Gastspiele.

Der Beirat

2024 bis 2025

Der Beirat Darstellende Künste setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen und entscheidet, im Rahmen des dafür zur Verfügung stehenden Budgets, gemeinsam über die Bewilligung der Förderanträge. Der Beirat besteht aus fünf Vertreter*innen der freien Szene – die durch das Dortmunder Theaternetzwerk (dott – Dortmunder Tanz- und Theaterszene e. V.) gewählt werden – und vier vom Kulturbüro benannten Mitgliedern.

Der Beirat Darstellende Künste wurde ab dem 01.01.2024 für die Dauer von zwei Jahren mit den untenstehenden Mitgliedern besetzt.

Fünf Vertreter*innen der freien Szene, gewählt durch "dott – Dortmunder Tanz- und Theaterszene e. V.":

Zwei Vertreter*innen der freien Dortmunder Theaterszene

  • Aylin Kreckel (Koordinatorin dott – Dortmunder Tanz- und Theaterszene e. V.)
  • Hans-Peter Krüger (Autor, Regisseur, Schauspieler und Theaterpädagoge)
Zwei Vertreter*innen der freien Theaterspielstätten
  • Jens Heitjohann (Künstlerischer Leiter des Theaters im Depot)
  • Rada Radojcic-Radisavljevic (Künstlerische Leiterin des Theaters Fletch Bizzel)

Ein*e Vertreter*in des theaterpädagogischen Bereichs

  • Cordula Hein (Freischaffende Schauspielerin, Theaterpädagogin und Regisseurin)

Vier Mitglieder, benannt durch das Kulturbüro:

Zwei Vertreter*innen des Kulturbüros

  • Hendrikje Spengler (Leitung)
  • Roman Schuppert (Referent für die Förderung der Darstellenden Künste)
Zwei Vertreter*innen der Institutionen Hochschulen und Theater Dortmund
  • Michael Eickhoff (Verantwortlich für Dramaturgie und internationale Beziehungen an der Akademie für Theater und Digitalität und ehemaliger Chefdramaturg am Schauspiel Dortmund)
  • Jr.-Prof. Dr. Leon Gabriel (Junior-Professor am Institut für Theaterwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum)

Antragstellung und Verfahren

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Im Rahmen der zweiten Förderrunde für Projekte im Jahr 2024 ist eine Antragstellung bis Sonntag, den 12. Mai 2024 möglich. Sie können auch unseren Newsletter abonnieren und werden automatisch über aktuelle Fristen informiert.

Was wird gefördert?

Projekte in folgenden Bereichen werden im Rahmen des Förderprogramms, bis einschließlich der Premiere, gefördert:

  • Produktionen, Koproduktionen und ähnliche Vorhaben (auch von freien Spielstätten)
  • Theaterpädagogische Projekte
  • Projekte zur Nachwuchsförderung
  • Internationale Gastspiele
  • Internationale Koproduktionen
  • Produktionsnebenkosten
  • Ausdrücklich sollen auch Projekte der freien Darstellenden Künste gefördert werden, die einen integrativen und inklusiven Charakter haben.

Förderfähig sind Ausgaben in den Bereichen:

  • Personalkosten (Inklusive Reisekosten bis zur Höhe der Regelungen des Landesreisekostengesetzes NRW)
  • Sachkosten
  • Öffentlichkeitsarbeit

Ein Eigenanteil ist nicht zwingend erforderlich. Drittmitteleinwerbungen werden begrüßt.

Das Kulturbüro orientiert sich bei seinen Förderungen an den vom Bundesverband Freie Darstellende Künste e. V. empfohlenen Honoraruntergrenzen und bittet die Kulturschaffenden, dies in ihren Ausgaben- und Finanzierungsplänen zu beachten.Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinien, 176 KB, PDF

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Künstler*innen, Kulturschaffende und Vereine, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben oder Ihren Bezug zur Stadt und der lokalen Szene (projektbezogen) anderweitig belegen können.

Wie wird gefördert?

Einzureichen ist das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, 329 KB, PDF mit folgenden Anlagen:- Ausführliche Projektbeschreibung, inklusive zeitlichem Ablaufplan
- Aussagekräftiger, ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan, 48 KB, XLSX
- Angaben/Viten zu den Projektbeteiligten
- Kooperationsvereinbarungen/Absichtserklärungen von Spielstätten o. ä. (sofern vorhanden)

Es sind die vom Kulturbüro zur Verfügung gestellten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn nicht vor dem Datum des Zuwendungsbescheids liegen darf. Wenn dies der Fall ist, muss bei Antragstellung ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden.

Auf Anfrage berät das Kulturbüro sowohl inhaltlich als auch formal bei der Antragstellung. Nach der formalen Vorprüfung trifft ein unabhängiger Beirat die Förderentscheidungen zu den eingegangenen Anträgen auf Grundlage der vorliegenden Förderrichtlinien. Der Beirat ist bei seinen Förderentscheidungen an die Höhe der für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel gebunden. Bei positivem Entscheid sind die bewilligten Fördermittel vom Antragstellenden im laufenden Kalenderjahr zu veräußern.

Eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Ausnahmen sind dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderkriterien für die freien Darstellenden Künste, 176 KB, PDF

Wie werden Anträge eingereicht?

Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformular, 329 KB, PDF auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind dem Antrag die oben genannten Anlagen beizufügen.

Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.

Per Mail oder bei postalischer Einreichung

anrschuppert@stadtdo.de

Kulturbüro Dortmund
Herrn Roman Schuppert
Kampstr. 6
44137 Dortmund

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Anschrift:
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