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Förderprogramme

Meldesystem für strukturelle (Mehr-)Bedarfe in der Freien Kultur

Bewerbungen

Das Meldesystem sieht eine jährliche Meldefrist für alle Bedarfe freier Kulturträger bis zum 1. März eines jeden Jahres vor.

Zum Bewerbungsverfahren.

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Eine Bild mit einer monumentalen Skulptur aus betonähnlichem Material, die eine Struktur bildet.
Bild: Ricardo Gomez Angel_unsplash
Bild: Ricardo Gomez Angel_unsplash

Das Kulturbüro der Stadt Dortmund hat im Auftrag der politischen Gremien ein Konzept erarbeitet, das erstmals die Anfragen zu strukturellen Mehr- und Neubedarfen von Freien Kulturträger*innen mit Sitz in Dortmund zentral organisiert. Dabei wurde ein Verfahren entwickelt, das zukünftigen Bedarfsanmelder*innen den gleichberechtigten Zugang zum Bewerbungsprozess ermöglicht. Die gesamten Anfragen zu strukturellen Mehr- und Neubedarfen werden durch das Kulturbüro methodisch geprüft und ausgewertet, um eine transparente Entscheidungsgrundlage für die Kommunalpolitik in Dortmund zu schaffen.

Die Bedarfsanmeldung umfasst eine Bewerbung mit Formular, einen Ausgaben- und Finanzierungsplan, erforderliche Anlagen sowie ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem Kulturbüro vor der Einreichungsfrist.

Alle Bedarfsanmeldungen werden vom Kulturbüro geprüft, anhand eines Kriterienkatalogs bewertet. Die Kriterien werden transparent im Bewerbungsformular als Hilfestellung für eine aussagekräftige Beschreibung dargestellt.

Die eingegangenen und bewerteten Bedarfsanmeldungen werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu Kenntnis gegeben, um sodann von den Fraktionen im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert zu werden. Hierbei kommt es dann zu eine Zusage oder Ablehnung der Bedarfsanmeldung.

Bewerbungsverfahren

Wann ist eine Bewerbung möglich?

Das Meldesystem sieht eine jährliche Meldefrist für alle Bedarfe freier Kulturträger bis zum 1. März eines jeden Jahres vor.

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Was wird gefördert?

Fördergegenstand:

Unter eine strukturelle Förderung fallen Zuwendungen zu den Betriebsausgaben (Personal- und Sachausgaben) von Vereinen, Initiativen oder Kultureinrichtungen der Freien Szene in Dortmund, die bei der Wahrnehmung der laufenden Aufgaben eines Jahres entstehen.

Inhaltliche Kriterien für die strukturelle Förderung

  • Professionalität und Ressourcen:
    • Beschreibung des Personaleinsatzes auf Leitungs- und Organisationsebene:
      Professionalität, Referenzen, Lebensläufe, Erfahrung mit Kulturförderverfahren

  • Wirkung und Sichtbarkeit der Institution und der durchgeführten Formate auf lokaler, überregionaler und internationaler Ebene und deren langfristige Auswirkungen.

  • Inhalt und Potenzial:

Angaben

    • zum (Jahres-)Programm und zeitlichem Ablaufplan,
    • zu künstlerischen/kulturellen Inhalten,
    • zur Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Themen,
    • über das Initiieren/Etablieren von neuen Räumen,
    • über das Initiieren/Etablieren von neuen Formaten,
    • zum Stadtteilbezug und zur Bedeutung für die Dortmunder Stadtgesellschaft.

  • Erläuterungen zum Ausgaben- und Finanzierungsplan:
    • Wirtschaftlichkeit in Bezug auf: Personal/Honorare, Organisation Öffentlichkeitsarbeit, Infrastruktur, Technik und sonstiger Sachkosten (bei Mietausgaben sind aktuelle Verträge/Nebenkostenabrechnungen der Bewerbung beizufügen)
    • Aus dem Ausgaben- und Finanzierungsplan und den entsprechenden Erläuterungen muss erkennbar werden, wie sich Ihre Institution über das gesamte Jahr finanziert, welche Einnahmen/Drittmittel generiert werden, welche laufenden Kosten anfallen und wo die Bedarfe entstehen.

Weitere Informationen siehe hier: Bewerbungsverfahren, 115 KB, PDF

Sofern neben jener des Kulturbüros auch eine NRW-Landesförderung Bestandteil des Ausgaben- und Finanzierungsplans ist, ist die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich entsprechend einzuhalten.

Der vom Dortmunder Kulturbüro entwickelte Honorarrechner hilft dabei, Mindesthonorare für Künstler*innen und Kulturschaffende nach der ab 2026 geltenden Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zu berechnen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerbungsberechtigt sind:

  • Erkennbar professionell künstlerisch/kulturell tätige Vereine, Initiativen oder Kultureinrichtungen der Freien Szene mit Sitz und Wirkungsbereich in Dortmund.

  • Vertretungsberechtigte Personen von:
    • eingetragenen Vereine (e. V.),
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH),
    • gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH),
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    • eingetragene Genossenschaft (eG).

  • Es müssen mind. 3 erfolgreiche Struktur- oder Projektförderungen vom Kulturbüro Dortmund anhand von abschließenden Prüfberichten nachgewiesen werden.

Weitere Informationen siehe hier: Bewerbungsverfahren, 115 KB, PDF

Bewerbungsunterlagen

Einzureichen ist das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular, 765 KB, PDF mit den folgenden Anlagen:

  • ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan,
  • Nachweis über mind. 3 erfolgreiche Struktur- oder Projektförderungen vom Kulturbüro Dortmund (abschließende Prüfberichte des Verwendungsnachweises),
  • aussagekräftige inhaltliche Beschreibung, inklusive zeitlichem Ablaufplan (im .pdf-Format),
  • Kurzvita bzw. Arbeitsbiografien aller maßgeblich Beteiligten, dem Projekt- und Leitungsteam,
  • Satzung, sofern die eingetragene Rechtsform diese erfordert, mit inhaltlicher und organisatorischer Darstellung der künstlerischen/kulturellen Schwerpunkte und Ziele.

Ein Beratungsgespräch mit dem Kulturbüro der Stadt Dortmund vor der Bewerbungseinreichung ist verpflichtend.

Jede*r Bedarfsanmelder*in kann jährlich nur eine Bewerbung pro Frist (1. März) einreichen.

Es sind die vom Kulturbüro zur Verfügung gestellten Formulare und Vorlagen für die Bewerbung zu verwenden.

Weitere Informationen siehe hier: Bewerbungsverfahren, 115 KB, PDF

Wie werden Bewerbungen eingereicht?

Für eine vollständige Bewerbung ist das Bewerbungsformular, 765 KB, PDF auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind der Bewerbung die oben genannten Anlagen beizufügen.

Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.

Ein Beratungsgespräch mit dem Kulturbüro der Stadt Dortmund vor der Bewerbungseinreichung ist verpflichtend.

Sollten Sie sich bei den direkten Ansprechpartner*innen unsicher sein, so senden Sie bitte Ihre Anfrage an:

aschmermbeck@stadtdo.de

Je nach künstlerischem/kulturellen Schwerpunkt werden Sie dann an den*die entsprechende*n Fachreferent*in weitergeleitet, um im weiteren Bewerbungsprozess fachlich beraten zu werden sowie um mit Ihnen das verpflichtende Beratungsgespräch zu führen.

Zeitlicher Ablauf des Bewerbungsprozesses

Verfahren

Das Meldesystem sieht eine jährliche Meldefrist für alle Bedarfe freier Kulturträger bis zum 1. März eines jeden Jahres vor. Alle Bedarfsanmeldungen werden vom Kulturbüro geprüft, bewertet und der Politik vorm Sommer eines jeden Jahres zur Kenntnis gegeben.
Das Meldesystem hat damit Informationscharakter und führt keine direkten Beschlüsse im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit herbei.

Die Fraktionen erhalten die notwendige Zeit, um die Bedarfsanmeldungen ihrerseits zu prüfen und ggf. im Rahmen der Haushaltsberatungen im Herbst eines jeden Jahres zu befassen. Erst dann können zusätzliche Mittel für strukturelle Mehrbedarfe Freier Kulturträger*innen bereitgestellt werden.

Da es sich bei den Bedarfen um strukturelle Zuwendungen handelt, die auch auf ihre Langfristigkeit geprüft werden, wird im Falle einer positiven Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsberatungen eine Finanzierung für mindestens drei Jahre angestrebt.

Zeitlicher Ablauf für eine Bewerbung um strukturelle Förderung ab dem Jahr 2027, siehe Bewerbungsverfahren, 115 KB, PDF , Abbildung unter 1.5.

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