Förderprogramme
Kulturarbeit in den Stadtbezirken
Informationen in Einfacher Sprache
Die Sparkasse Dortmund gibt dem Kulturbüro jedes Jahr einen Zuschuss zur Kulturförderung in den Stadtbezirken. Für jeden Stadtbezirk beträgt der Zuschuss 3.000 Euro für die Kulturarbeit und 1.000 Euro für die Interkulturarbeit.
Welche Fristen gibt es?
Es gibt keine Fristen für einen Antrag auf die Förderung. Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Was wird gefördert?
Förderung für Kulturarbeit in den Stadtbezirken:
Voraussetzungen für die Förderung von künstlerischen und kulturellen Maßnahmen:
- Die Maßnahme findet hauptsächlich im Stadtbezirk statt.
- Die Maßnahme fördert Vereine, Initiativen, Gruppen und Künstler*innen.
- Die Maßnahme belebt kulturelle Veranstaltungsorte im Stadtbezirk.
- Stadtteilfeste
- Vereinsveranstaltungen
- Jubiläumsveranstaltungen
- Ausstellungen
- historische Veranstaltungen
Förderung für Interkulturarbeit in den Stadtbezirken:
Voraussetzungen für die Förderung von künstlerischen und kulturellen Projekten:
- Das Projekt ist aus den Bereichen Theater, Musik, Tanz, Literatur oder Bildende Kunst.
- Das Projekt unterstützt den Austausch zwischen Menschen aus verschiedenen Kulturen oder mit verschiedenen Nationalitäten, die zusammen im Stadtbezirk leben.
- Das Projekt ist eine Zusammenarbeit mehrerer Vereine oder Initiativen.
- Das Projekt findet hauptsächlich im Stadtbezirk statt.
- Das Projekt muss für alle Menschen aus dem Stadtteil zugänglich sein und richtet sich nicht nur an Mitglieder eines Vereins oder einer Gruppe. Das muss sich durch die den gewählten Ort, die Art der Werbung oder den Charakter der Veranstaltung zeigen.
- Das Projekt findet in kulturellen Veranstaltungsorten in den Stadtbezirken, neuen Kulturorten statt oder richtet sich an neue Zielgruppen.
- Das Projekt wird möglichst zweisprachig oder in deutscher Sprache durchgeführt.
- Musik- und Tanzprojekte für Kinder und Jugendliche mit verschiedener kultureller Herkunft,
- Kunst- und Kulturangebote bei Festen, Theatergastspielen, Konzerten, Lesungen oder Ausstellungen mit Bildenden Künstler*innen aus verschiedenen Kulturen.
Was kann man mit der Förderung bezahlen?
- Honorare für Künstler*innen und Kulturschaffende,
- Leihgebühren für Medien und Technik,
- Sachkosten wie Versicherungen, Plakate, Einladungen, Nebenkosten für Transport, Unterkunft oder GEMA.
Was kann man mit der Förderung nicht bezahlen?
- Investitionen oder Anschaffungen,
- Repräsentationskosten wie zum Beispiel Geschenke,
- Portokosten,
- Organisationskosten.
Wer kann die Förderung bekommen?
- Vereine,
- Organisationen,
- Privatpersonen.
Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?
Das Kulturbüro sammelt die Anträge und gibt sie an die Bezirksvertretungen weiter. Jede Bezirksvertretung beschließt für ihren Stadtbezirk, wer die Förderung bekommt. Das Kulturbüro verschickt die Zusagen an die Antragsteller*innen und überweist die Fördersummen.
Wie müssen Sie den Antrag einreichen?
- Schreiben Sie einen formlosen Antrag. Diese Angaben sind darin wichtig:
- Beschreibung der geplanten Veranstaltung,
- Ausgaben- und Finanzierungsplan,
mit Angaben, was mit dem Fördergeld bezahlt wird, - Informationen zum eingebrachten Eigenanteil
Es können auch materielle oder personelle Leistungen als Eigenanteil zählen, - vollständige Kontaktdaten des*der Antragssteller*innen,
- Bankverbindung mit BIC und IBAN.
Wichtige Hinweise!
Es können nur Projekte eine Förderung bekommen, die nicht bereits begonnen haben oder noch nicht beendet sind.
In der Zusage für die Förderung stehen Regeln, die eingehalten werden müssen. Es gibt zum Beispiel Regeln, dass die Logos der Sparkasse und des Kulturbüros benutzt werden müssen.Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail oder Brief an Angelina Ferber (Kontakt).
Die Sparkasse Dortmund stellt dem Kulturbüro jährlich einen Zuschuss für die Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken zur Verfügung. Je Stadtbezirk sind für die Kulturarbeit 3.000 Euro und für die Interkulturarbeit 1.000 Euro vorhanden.
Antragstellung und Verfahren
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Eine Antragstellung ist jederzeit im laufenden Jahr möglich.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind künstlerische und kulturelle Maßnahmen, die
- im wesentlichen auf den Stadtbezirk beschränkt sind.
- der Förderung von Vereinen, Initiativen, Gruppen und Künstler/innen dienen.
- kulturelle Veranstaltungsorte in den Stadtbezirken beleben.
- oder Aktivitäten im Sinne eines Grundangebotes darstellen.
Dies können z.B.
- Stadtteilfeste, Vereins- und Jubiläumsveranstaltungen, Ausstellungen oder historische Veranstaltungen sein, soweit sie grundsätzlich öffentlich sind.
Interkulturelle Projekte in den Stadtbezirken
Förderfähig sind künstlerische und kulturelle Projekte, die
- Darbietungen aus den Bereichen Theater, Musik, Tanz, Literatur oder Bildende Kunst zeigen.
- den Austausch zwischen den im Stadtbezirk lebenden Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft oder Nationalität unterstützen.
- eine Zusammenarbeit mehrerer Vereine oder Initiativen beinhalten.
Die Projekte sollen
- ihren Mittelpunkt im Stadtbezirk haben.
- sich durch die Wahl des Ortes, die Art der Werbung oder den Charakter der Veranstaltung nicht vorwiegend an die Mitglieder eines Vereins oder einer Gruppe richten, sondern öffentlich zugänglich sein.
- kulturelle Veranstaltungsorte in den Stadtbezirken bespielen, neue Kulturorte und/oder neue Zielgruppen erschließen.
- möglichst zweisprachig oder in deutscher Sprache durchgeführt werden.
Dies können z.B.
- Musik- und Tanzprojekte für Kinder und Jugendliche verschiedener kultureller Herkunft sein.
- Kunst- und Kulturangebote bei interkulturellen Festen, Theatergastspiele, Konzerte, Lesungen oder Ausstellungen mit Bildenden Künstler*innen.
- Wünschenswert ist die Einbindung professioneller Künstler*innen und/oder Kultureinrichtungen.
Förderfähige Ausgaben sind:
- Honorare für Künstler*innen/Kulturschaffende
- Leihgebühren für Medien und Technik
- Sachkosten wie Versicherungen, Plakate, Einladungen- Nebenkosten für Transport, Unterkunft, GEMA
Nicht gefördert werden Investitionen / Anschaffungen, Repräsentations-, Porto- und Organisationskosten.
Eigenleistungen sind nachzuweisen!
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Vereine, Organisationen und Privatpersonen
Wie wird gefördert?
Alle Anträge müssen grundsätzlich die folgenden Angaben enthalten:
- Beschreibung der geplanten Veranstaltung
- Kostenaufstellung mit Angaben zur geplanten Mittelverwendung (vgl. Förderungsfähige Kosten) sowie Darstellung des eingebrachten Eigenanteils (auch materielle oder personelle Leistungen können als Eigenanteil eingebracht werden)
- Vollständige Kontaktdaten des*der Antragssteller*innen
- Bankverbindung (inkl. BIC und IBAN)
Über die Verwendung der Mittel im Stadtbezirk beschließt die Bezirksvertretung; für die verwaltungsmäßige Abwicklung ist die Bezirksverwaltungsstelle zuständig. Der Entwurf der Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung wird mit dem Kulturbüro in fachlicher Hinsicht abgestimmt.
Nach dem Beschluss der Bezirksvertretung erstellt das Kulturbüro den Bewilligungsbescheid an die Antragsteller*innen und überweist die Fördersummen bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen.
Wie werden Bewerbungen eingereicht?
Schriftlich per Post oder digital per E-Mail, die Kostenaufstellung als Excel-Tabelle, hierfür stellt das Kulturbüro einen Ausgaben- und Finanzierungsplan zur Verfügung.
Per Mail oder bei postalischer Einreichung an aferber@stadtdo.de
Gefördert werden können nur Projekte, die noch nicht begonnen / umgesetzt wurden. Eine Bewilligung von Fördermitteln nach Projektbeginn bzw. Projektende ist nicht möglich!
Alle Auflagen des Zuwendungsbescheids vom Kulturbüro (z. B. Abdruck vom Sparkassen- und Kulturbüro-Logo etc.) sind Voraussetzung für eine Förderung und müssen daher berücksichtigt werden.
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