Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI)
Ehrenamtlicher Sprachmittlungspool
Die Sprache ist eine der wichtigsten Verständigungsbrücken zwischen Menschen und somit ein wichtiges Mittel zur Integration. Durch mangelhafte Verständigung in allen wichtigen Lebensbereichen verzögert sich diese. Typisch für die interkulturelle Arbeit ist die Auseinandersetzung mit Menschen, die häufig (noch) nicht in ausreichendem Maße die deutsche Sprache sprechen. Hier setzt der ehrenamtliche Sprachmittlungspool an. Niemand soll aufgrund fehlender sprachlicher Kompetenzen von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden. Ehrenamtliche Sprachmittler*innen begleiten Gespräche bei Behörden, Schulen, KiTas und gemeinnützigen Organisationen.
Allgemein
Dokumente für Sprachmittler
Wie geht das?
- Nehmen Sie, als Einrichtung, Kontakt zu uns auf, wenn es Verständigungsschwierigkeiten bei einem Gespräch gibt. Wir vermitteln Ihnen die Kontaktdaten von passenden Sprachmittler*innen.
Wer ist antragsberechtigt?
- Anfragen bitte an die Emailadresse: sprachmittlungspool@stadtdo.de
- Schulen, KiTas, Behörden sowie gemeinnützige Einrichtungen und Vereine sind antragsberechtigt.
- Einzelpersonen sind nicht berechtigt, den Einsatz von Sprachmittler*innen zu beantragen.
Was gibt es zu beachten?
- Sprachmittler*innen nehmen als unabhängige dritte Person an Gesprächen teil und ersetzen nicht die Tätigkeit von vereidigten Dolmetscher*innen oder Übersetzer*innen. Bei Beratungen mit erheblichen Rechtsfolgen ist eine Inanspruchnahme ausgeschlossen.
- Der Ehrenamtliche Sprachmittlungspool ist eine freiwillige Serviceleistung des MIA-DO-KI. Daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch.
- Rechtsansprüche bei Fehlern o.ä. können nicht geltend gemacht werden.
- Sprachmittler*innen verpflichten sich zu Neutralität, Unparteilichkeit sowie Transparenz und unterliegen dem Datenschutz.
Was kostet die Nutzung?
Die Ehrenamtlichen Sprachmittler*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € für die erste angefangene Stunde und 10 € für jede weitere Stunde im Rahmen der Begleitung. Die Aufwandsentschädigung wird aus den Fördergeldern des Landes NRW bezahlt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Möglichkeiten des Sprachmittlerpools bieten eine Ergänzung zu vorhandenen kommunalen Übersetzungsnetzwerken und sollen diese nicht ersetzen!
Stadt Dortmund - MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Dolmetscherpool, Refugee Volunteer Map, Controlling
Kontakt
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund
Projekt "Vast vasteste - Hand in Hand" verbessert Bildungschancen für Süd-Ost-Europa Kinder in Dortmund, mit Roma-Mediatoren und Inklusion.
Informationen zum Rahmenkonzepte zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Dortmund
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zum Thema Demokratiebildung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund
Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.
In unseren Beratungsterminen vermitteln wir vielfältige Hilfsangebote: Erfahren Sie mehr über unsere Kernthemen: Ankommen, Sprache, Integration.
Die Beratungsfachkräfte im MigraDo bieten Basis-Informationen für Neuzugewanderte an, die die Leistungen vom Jobcenter annehmen möchten.
Informationen über den ehrenamtlichen Sprachmittlungspool
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen über den Masterplan Migration/Integration der Stadt Dortmund
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Unterstützung für minderjährige Flüchtlinge in Deutschland: Schutz, Betreuung und Orientierung durch das Jugendamt und Fachkräfte der Jugendhilfe.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.