Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI)
Ehrenamtlicher Sprachmittlungspool
Die Sprache ist eine der wichtigsten Verständigungsbrücken zwischen Menschen und somit ein wichtiges Mittel zur Integration. Durch mangelhafte Verständigung in allen wichtigen Lebensbereichen verzögert sich diese. Typisch für die interkulturelle Arbeit ist die Auseinandersetzung mit Menschen, die häufig (noch) nicht in ausreichendem Maße die deutsche Sprache sprechen. Hier setzt der ehrenamtliche Sprachmittlungspool an. Niemand soll aufgrund fehlender sprachlicher Kompetenzen von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden. Ehrenamtliche Sprachmittler*innen begleiten Gespräche bei Behörden, Schulen, KiTas und gemeinnützigen Organisationen.
Allgemein
Dokumente für Sprachmittler
Wie geht das?
- Nehmen Sie, als Einrichtung, Kontakt zu uns auf, wenn es Verständigungsschwierigkeiten bei einem Gespräch gibt. Wir vermitteln Ihnen die Kontaktdaten von passenden Sprachmittler*innen.
Wer ist antragsberechtigt?
- Anfragen bitte an die Emailadresse: sprachmittlungspool@stadtdo.de
- Schulen, KiTas, Behörden sowie gemeinnützige Einrichtungen und Vereine sind antragsberechtigt.
- Einzelpersonen sind nicht berechtigt, den Einsatz von Sprachmittler*innen zu beantragen.
Was gibt es zu beachten?
- Sprachmittler*innen nehmen als unabhängige dritte Person an Gesprächen teil und ersetzen nicht die Tätigkeit von vereidigten Dolmetscher*innen oder Übersetzer*innen. Bei Beratungen mit erheblichen Rechtsfolgen ist eine Inanspruchnahme ausgeschlossen.
- Der Ehrenamtliche Sprachmittlungspool ist eine freiwillige Serviceleistung des MIA-DO-KI. Daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch.
- Rechtsansprüche bei Fehlern o.ä. können nicht geltend gemacht werden.
- Sprachmittler*innen verpflichten sich zu Neutralität, Unparteilichkeit sowie Transparenz und unterliegen dem Datenschutz.
Was kostet die Nutzung?
Die Ehrenamtlichen Sprachmittler*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € für die erste angefangene Stunde und 10 € für jede weitere Stunde im Rahmen der Begleitung. Die Aufwandsentschädigung wird aus den Fördergeldern des Landes NRW bezahlt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Möglichkeiten des Sprachmittlerpools bieten eine Ergänzung zu vorhandenen kommunalen Übersetzungsnetzwerken und sollen diese nicht ersetzen!
Stadt Dortmund - MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Dolmetscherpool, Refugee Volunteer Map, Controlling
Kontakt
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zur gesundheitlichen Versorgung im Zusammenhang mit Migrationshintergrund in Dortmund
Der HSU ist ein freiwilliges Angebot für mehrsprachig aufwachsende Schüler*innen, die min. Grundkenntnisse in der jeweiligen Herkunftssprache haben.
Informationen zum Rahmenkonzepte zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung Dortmund
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zum Thema Sprachbildung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Demokratiebildung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Dortmund.
Nach Anmeldung bei den Bürgerdiensten oder dem Amt für Migration steht Ihnen unser kostenfreies mehrsprachiges Beratungsangebot zur Verfügung.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen