Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Mobilität & Verkehr
  4. Elektromobilität und Umwelt
  5. Autowrackbeseitigung
Ordnungsamt zur Fachbereichsstartseite

Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Autowrackbeseitigung

Bild: Ordnungsamt
Autowrack am Straßenrand
Bild: Ordnungsamt

Im Stadtgebiet Dortmund werden jährlich ca. 2000 bis 2500 Kraftfahrzeuge unterschiedlichster Bauart am Straßenrand abgestellt, obwohl sie nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassen sind. Durch diese "bequeme", aber umweltschädliche Entsorgung versucht mancher Autobesitzer beziehungsweise manche Autobesitzerin sich den Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Fahrzeuges zu entziehen.

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeuge ohne Zulassung und ohne gültiges amtliches Kennzeichen dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Das Abstellen solcher Fahrzeuge verstößt unter anderem gegen das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie gegen die Straßenverkehrsordnung und stellt eine unerlaubte Sondernutzung dar. Es drohen Bußgelder, Abschleppen des Fahrzeugs und unter Umständen auch weitere Kosten.

Bild: Ordnungsamt
Ein Fahrzeug im schlechten Zustand.
Fahrzeuge im schlechten Zustand (Abfall).
Bild: Ordnungsamt

Vorgehen bei Kenntnisnahme

Erhält die Ordnungsbehörde Kenntnis von einem nicht zugelassenen Fahrzeug, wird zunächst die Situation vor Ort geprüft. Dabei wird festgestellt, ob sich das Fahrzeug auf öffentlicher Wegefläche befindet – denn nur dann besteht eine rechtliche Handhabe für weitere Maßnahmen.

Im Rahmen der Kontrolle wird neben dem allgemeinen Zustand des Fahrzeugs insbesondere nach Hinweisen auf die verantwortliche Person. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für das weitere behördliche Vorgehen.

Fahrzeuge im schlechten Zustand (Abfall)

Befindet sich ein Fahrzeug auf öffentlicher Fläche und ist es in einem sehr schlechten oder schrottreifen Zustand, wird es gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfall eingestuft. In solchen Fällen bringt das Ordnungsamt einen gut sichtbaren, grünen Hinweisaufkleber am Fahrzeug an. Dieser weist darauf hin, dass das Fahrzeug kostenpflichtig beseitigt wird, wenn es nicht innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat entfernt wird.

Bleibt das Fahrzeug nach Ablauf der Frist unverändert am Abstellort, veranlasst das Ordnungsamt das Abschleppen und die ordnungsgemäße Entsorgung auf Kosten des Verantwortlichen.

Bild: Ordnungsamt
Ein altes Auto.
Abgemeldetes Fahrzeug, das nicht als Abfall gilt.
Bild: Ordnungsamt

Abgemeldete Fahrzeuge, die nicht als Abfall gelten

Auch nicht zugelassene Fahrzeuge, die sich noch in einem fahrbereiten Zustand befinden und nicht als Abfall eingestuft werden, dürfen nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden - auch nicht vorübergehend - dies ist nach den straßen- beziehungsweise straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen verboten!

Hierbei wird in der Regel – gut sichtbar – ein roter Hinweisaufkleber angebracht, der den Fahrzeughalter beziehungsweise die Fahrzeughalterin auffordert, das Fahrzeug innerhalb einer Frist von in der Regel drei bis zehn Tagen (abhängig von den örtlichen Gegebenheiten) eigenständig aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen und so den ordnungswidrigen Zustand zu beseitigen.

Meistens wird dieser Hinweis beachtet, und das Fahrzeug ist bei der Nachkontrolle entfernt. Sollte das Fahrzeug weiterhin unrechtmäßig abgestellt sein, leitet das Ordnungsamt ein förmliches Verwaltungsverfahren ein. Wird darauf nicht reagiert, erfolgt eine kostenpflichtige Ersatzvornahme, bei der das Fahrzeug abgeschleppt und sichergestellt wird.

Stadt Dortmund – Ordnungsamt – Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Autowracks

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1 , Zimmer G 341
44122 Dortmund

Mehr zum Thema

Velorouten

Die Velorouten bündeln den vorhandenen und den zu erwartenden Radverkehr im Zuge wichtiger Verbindungen abseits von Hauptverkehrsstraßen.

Emissionsfreie Innenstadt

Erfahren Sie mehr zu dem Projekt "Emissionsfreie Innenstadt" der Stadt Dortmund zur Minderung von Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr.

Rettungskarten

Die Feuerwehr Dortmund zeigt hier, wie Sie zur Rettungskarte für Ihr Fahrzeug kommen.

Lastenradförderung

Informationen und Erfahrungsberichte zur Lastenradförderung im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" der Stadt Dortmund finden Sie hier.

Frauen-Nacht-Taxi

Das Frauen-Nacht-Taxi ist ein auf Gutscheinen basierendes Modell, das den öffentlichen Nahverkehr ergänzen soll.

Frauen-Nacht-Taxi

Das Frauen-Nacht-Taxi ist ein auf Gutscheinen basierendes Modell, das den öffentlichen Nahverkehr ergänzen soll.

Verkehrsuntersuchung Gartenstadt / Stadtkrone Ost / Hörde Nord

Erfahren Sie mehr über die Verkehrsuntersuchung Gartenstadt / Stadtkrone aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.

Glaskunst in der Stadtbahnanlage Hauptbahnhof

Informationen über die geplante Installation von Glaskunst in der Stadtbahnanlage unter dem Hauptbahnhof.

Baumaßnahme Brechtener Heide

Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme an der Brechtener Heide, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund

Hoesch-Hafenbahn-Weg

Der Hoesch-Hafenbahn-Weg führt vom Phoenixsee bis zur Max-Eyth-Straße. Der zweite Abschnitt verläuft zwischen Max-Eyth-Straße und Am Zehnthof.

Projekt VIZIT

Informationen zum Projekt VIZIT

Radschnellweg Ruhr (RS1)

Der Radschnellweg Ruhr ist wichtig für das Radverkehrsnetz im Ruhrgebiet und damit Baustein für eine klimafreundliche Mobilitätsstrategie.

Carsharing

Erfahren Sie mehr zu Carsharing-Angeboten in Dortmund.

Baustellen online

Diese Seite informiert Sie zum Thema Online-Dienst "Baustelleninformation" des Tiefbauamtes, der über aktuelle Baumaßnahmen informiert

Baumaßnahme Bornstraße

Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme an der Bornstraße, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund.