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Amt für Stadterneuerung

Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde

Sanierungsgebiet Hörde Zentrum

Für den Ortskern von Hörde hat die Stadt Dortmund im Jahr 2014 ein Sanierungsgebiet festgelegt, um dort Verbesserungen mithilfe einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zu ermöglichen und das Stadtbezirkszentrum attraktiver zu machen.

Karte des Städtebaulichen Sanierungsgebiets Hörde-Zentrum
Bild: Stadt Dortmund
Im markierten Bereich gilt die Sanierungssatzung für Hörde-Zentrum.
Bild: Stadt Dortmund

Vorbereitende Untersuchungen haben damals ergeben, dass städtebauliche Missstände nach § 136 Baugesetzbuch (BauGB) in Hörde vorlagen. Zur Behebung dieser Missstände wurde das Sanierungsgebiet “Stadterneuerung Hörde Zentrum“ am 28.03.2014 als Satzung nach § 142 BauGB förmlich festgesetzt, 6 MB, PDF .

Das Ziel der Sanierungsmaßnahme in Hörde besteht überwiegend darin, Bestandsstrukturen zu erhalten und zu verbessern. Städtebauliche Missstände sollen beseitigt werden, um ein Funktionieren des Gebietes als Wohngebiet und Stadtbezirkszentrum sicherzustellen und um Hörde als Stadtbezirkszentrum attraktiver zu machen.

Die vielfältigen Ziele der Sanierung werden im gesamten Stadterneuerungsprozess verfolgt. Durch den Abschluss von Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen erhalten die Eigentümer*innen steuerliche Anreize zur Modernisierung ihrer Gebäude. Darüber hinaus bieten die Genehmigungspflichten nach §144 BauGB zum Grundstücksverkehr und zu baulichen Veränderungen zusätzliche Möglichkeiten, die Sanierungsziele zu erreichen.

Um das Stadtbild im Sanierungsgebiet positiv zu beeinflussen, beschloss der Rat zudem eine Gestaltungsrichtlinie für Werbeanlagen und Außengastronomie, 4 MB, PDF .

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