Infrastruktur & Umwelt
Boden
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Boden. Sie können hier nachlesen, wie Bodenschäden entstehen und welche Maßnahmen das Umweltamt der Stadt Dortmund dagegen ergreift. Erfahren Sie mehr zum vorsorgenden Bodenschutz bei Bauvorhaben sowie zum Umgang mit Bodenbelastungen bei Bauvorhaben. Darüber hinaus können werden Sie hier aber auch zum nachsorgenden Bodenschutz und zum Thema Altlasten informiert.
Bodenschutz in Dortmund
Böden sind neben Wasser und Luft eine essenzielle Lebensgrundlage: Ohne Boden gäbe es keinen Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Der Boden speichert Nährstoffe, Wasser und Kohlenstoff, spielt eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz, indem er in großen Mengen CO2 speichern kann und bietet Platz für Landwirtschaft, Wälder und Siedlungen. Der Boden bewahrt außerdem Informationen über die Natur- und Kulturgeschichte. Auch für Bauvorhaben und die Stadtentwicklung spielt der eine wichtige Rolle.
Konkurrenz um Bodenflächen
Boden kann vielfältig genutzt werden – zum Beispiel für Land- und Forstwirtschaft, Bebauung oder Naturschutz. Diese Nutzungen stehen oft in Konkurrenz zueinander: Ein bebauter Boden kann nicht mehr für den Anbau von Lebensmitteln, als Lebensraum oder als Wasserspeicher dienen. In dicht besiedelten Regionen wie Dortmund ist Boden daher besonders wertvoll.
Belastete Böden im Ruhrgebiet und darüber hinaus
Aufgrund der über 150-jährigen Industriegeschichte mit der Kohle-, Stahl- und Brauindustrie sind viele Böden im Ruhrgebiet verunreinigt. Diese Altlasten können eine Gefahr für Menschen und Umwelt darstellen und erfordern spezielle Maßnahmen zur Sanierung und Sicherung.
Schutz und Sanierung durch die Untere Bodenschutzbehörde des Umweltamtes
Die Untere Bodenschutzbehörde des Umweltamtes der Stadt Dortmund ist sowohl für den nachhaltigen Schutz der bislang intakten Böden als auch für die Wiederherstellung belasteter Böden in Dortmund zuständig. Dabei geht es zum einen darum, unsere Böden vor übermäßigen Belastungen durch menschliche Nutzung zu bewahren. Zum anderen geht es darum, die belasteten Böden durch gezielte Maßnahmen zu sanieren und langfristig nutzbar zu halten. So wird der Boden als wertvolle Ressource für zukünftige Generationen erhalten. Die Aufgaben des vor- und nachsorgenden Bodenschutzes umfassen:
- Schutz von Böden vor vermeidbaren Einflüssen wie Verdichtung, Versiegelung oder Schadstoffeintrag
- Erfassung und Untersuchung altlastverdächtiger Flächen
- Begleitung der Bewertung der Bodenbelastung und möglicher Gefahren
- Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
- Sicherung geschädigter Böden für eine sichere Nutzung
Vorsorgender Bodenschutz
Der vorsorgende Bodenschutz hat das Ziel, Böden vor vermeidbaren äußeren Einflüssen zu schützen, insbesondere dort, wo Menschen auf diese Böden einwirken. Dieser Schutz ist im Bundes-Boden-Schutz-Gesetz (BBodSchG) in § 4 festgelegt:
(1) Jede*r, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass keine schädlichen Bodenveränderungen hervorgerufen werden.
Schädliche Bodenveränderungen können sowohl chemischer als auch physikalischer Natur sein. Chemische Veränderungen entstehen durch Schadstoffablagerungen, abgelagerte Abfälle, industrielle oder andere Verunreinigungen. Physikalische Veränderungen treten auf, wenn Böden verdichtet, versiegelt, nicht fachgerecht umgelagert oder falsch bewirtschaftet werden. Solche Eingriffe können bleibende Schäden verursachen.
Schutz des Bodens bei Bauvorhaben
Bei großen Bauvorhaben prüft die Untere Bodenschutzbehörde, ob schutzwürdige Bodenfunktionen betroffen sind. Falls ja, kann sie ein Bodenschutzkonzept verlangen, in dem die Bauherrschaft darlegt, wie der Boden geschützt wird, zum Beispiel vor Verdichtung. Die genaue Umsetzung wird von der Unteren Bodenschutzbehörde kontrolliert. Bei Verstößen kann sie die Baustelle zum Beispiel stilllegen und eine Sanierung anordnen. Dies kann sehr aufwändig und teuer werden.
Tipps zur Vermeidung von Bodenschäden
Um teure Schäden am Boden zu vermeiden, informiert das
Bodenauftrag auf dem eigenen Grundstück
Sie möchten auf Ihrem Grundstück Boden aufbringen? Dann prüfen Sie bitte beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zunächst, ob ein Bauantrag erforderlich ist. Die Untere Bodenschutzbehörde wird im Baugenehmigungs-verfahren verwaltungsintern beteiligt und erteilt Ihnen Auflagen zum vorsorgenden Bodenschutz. Diese Auflagen müssen Sie umsetzen.
Kein Bauantrag erforderlich?
In diesem Fall prüfen Sie bitte, ob Sie Ihr Vorhaben bei der Unteren Bodenschutzbehörde anzeigen müssen.
In einigen Bereichen des Stadtgebietes von Dortmund sind die Böden durch über 150 Jahre Industriegeschichte verunreinigt. Diese sogenannten Altlasten entstehen durch ehemalige Industrieanlagen oder alte Ablagerungen.
Nachsorgender Bodenschutz - Altlasten in Dortmund
Die Untere Bodenschutzbehörde erfasst und untersucht altlastverdächtige Flächen, um festzustellen, ob der Boden oder Untergrund belastet ist und Gefahren bestehen oder entstehen können. In vielen Fällen müssen schädliche Verunreinigungen gesichert oder beseitigt werden, um Mensch und Umwelt zu schützen.
Wiederherstellung und Nutzung belasteter Flächen
Belastete Flächen können saniert und für eine sichere Nutzung wiederhergestellt werden. Ein bekanntes Beispiel ist der PHOENIX See, der als neuer Lebensraum durch die Sanierung von Altlasten entstanden ist.
Gesetzliche Regelungen
Die gesetzlichen Grundlagen für den Bodenschutz sind im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und in der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) festgelegt. Sie regeln, wann eine Gefahr besteht und wie darauf reagiert werden muss.
Das Altlastenkataster
Die Untere Bodenschutzbehörde führt ein Altlastenkataster. Darin werden Informationen über alle bekannten belasteten Flächen gesammelt.
Das Altkastenkataster enthält:
- Altlastenverdächtige Flächen, Altablagerungen und Altstandorte mit Umweltgefahr
- Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen,
- Grundstücks- und Nutzungsinformationen,
- Erkenntnisse aus Gutachten über Boden- und Untergrunduntersuchungen.
Eigentümer*innen oder Bevollmächtigte können Auskünfte aus dem Altlastenkataster unter Vorlage des Eigentumsnachweises oder einer Bescheinigung des*r aktuellen Grundstückseigentümers*in beantragen. Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig und werden nach Aufwand berechnet. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite Altlastenkataster und Altlastenauskünfte.
Ein Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster kann sowohl online über das Serviceportal, per E-Mail an altlastenauskunft@stadtdo.de oder persönlich erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die persönliche Beantragung eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist.
Umgang mit Bodenbelastungen bei Bauvorhaben
Bei Verdacht auf Belastungen muss das Grundstück bereits vor der Bauplanung oder Baumaßnahme untersucht werden. Die Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung umwelt- und gesundheitsrelevanter Kriterien sowie der aktuellen oder geplanten Nutzung des Bodens.
Je nach Nutzung gelten beispielsweise unterschiedliche Schadstoffgrenzwerte: Bei einem Boden auf einem Kinderspielplatz müssen strengere Richtwerte eingehalten werden als bei einem Industriegebiet. Wird eine schädliche Bodenbelastung festgestellt, sind weitere Maßnahmen wie Sicherung, Detailuntersuchungen oder Sanierungsarbeiten notwendig, um den Boden entsprechend nutzbar zu machen. Alle Maßnahmen müssen mit der Unteren Bodenschutzbehörde abgestimmt werden.
Wenn während einer Baumaßnahme Verunreinigungen und/ oder Auffälligkeiten im Boden festgestellt werden, müssen diese der Unteren Bodenschutzbehörde unverzüglich an umweltamt.bodenschutz@stadtdo.de gemeldet werden (§ 2 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)). Auffälligkeiten können sich durch Geruch, Farbe oder Konsistenz des Bodens zeigen.
Aufwändige Sanierungen und Wiederherstellung von Flächen
Wenn besonders aufwändige Sanierungen auf großen Flächen anstehen, haben sich Sanierungspläne (§ 13 Bundesbodenschutzgesetz) bewährt.
Methangasaustritte in Dortmund
In den 1990er Jahren wurden im Dortmunder Stadtgebiet Methangasaustritte festgestellt. Untersuchungen ergaben, dass das Methangas aus dem Steinkohlengebirge stammt. Überall dort, wo kohleführende Schichten vorhanden sind, tritt Methan (CH4) auf. Da Methan leichter als Luft ist, kann es nach Stilllegung des Bergbaus durch natürliche oder künstliche Wege an die Erdoberfläche gelangen.
Unter ungünstigen Bedingungen kann sich Methangas bspw. in geschlossenen Räumen (Keller, Leitungsgräben) ansammeln. Im schlimmsten Fall kann das Methan-Luft-Gemisch zu einer Verpuffung oder eine Explosion führen. Daher wurden bautechnische Vorsorgemaßnahmen für Neubauten in betroffenen Gebieten eingeführt.
Methangaskarte zur Risikoeinschätzung
Im Jahr 2000 wurde im Auftrag des Umweltamtes eine Methangaskarte entwickelt. Sie zeigt die Bereiche im Stadtgebiet, an denen potenziell Methangas austreten kann und teilt das Stadtgebiet Dortmund nach Austrittsrisiken in fünf Zonen ein. In Zone null sind Austritte nicht zu erwarten, in Zone vier sind Austritte örtlich belegt. Für Neubauprojekte in den risikoreichen Zonen drei und vier gelten besondere Vorsorgemaßnahmen, wenn mehr als 50 Quadratmeter Fläche durchgängig versiegelt werden.
Weitere Informationen dazu bietet die Veröffentlichung des Umweltamtes "Handbuch Methangas – Ausführungen von Gasflächendränagen im Zuge von Neubaumaßnahmen im Stadtgebiet Dortmund". Sie gibt Bauingenieur*innen, Architekt*innen und Bauverantwortlichen praktische Hinweise für die Konzeption und Umsetzung von Gassicherungsmaßnahmen.
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Stadt Dortmund – Umweltamt - Untere Bodenschutzbehörde
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Services
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Hier finden Sie Details zum Altlastenkataster in Dortmund: Wir erteilen Informationen & beraten rund um Themen wie schädliche Bodenveränderungen.
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