Baurechtliche Satzungen
Erhaltungssatzungen
Erhaltungssatzungen sind baurechtliche Satzungen, die von den Gemeinden in Deutschland auf der Grundlage des Besonderen Städtebaurechts aus dem Baugesetzbuch erlassen werden können. Rechtsgrundlage dafür sind die §§ 172 ff. des Baugesetzbuchs.Es gibt demnach drei Schutzziele, die die Aufstellung einer Erhaltungssatzung rechtfertigen können:
- 1. die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt
- 2. den sogenannten Milieuschutz, also zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und
- 3. zur Unterstützung städtebaulicher Umstrukturierungen.
Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfen der Abbruch ("Rückbau"), die Änderung oder die Nutzungsänderung einer (zusätzlichen) Genehmigung durch die Gemeinde. Dabei wird am Maßstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung geprüft, ob die Maßnahme zulässig ist.
Bei den oben unter 1. beschriebenen Satzungen bedarf selbst der Neubau baulicher Anlagen einer entsprechenden Genehmigung. Diese Genehmigungserfordernis ist unabhängig von einer etwaigen landesrechtlichen Genehmigungsfreiheit nach dem Bauordnungsrecht des jeweiligen Landes.
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
-
Donnerstagbis
Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich.
-
Montagbis und bis
-
Dienstagbis und bis
-
Mittwochbis und bis
-
Donnerstagbis und bis
-
Freitagbis
Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich.
-
Montagbis
-
Donnerstagbis
Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich.
Eine Übersicht zur unterschiedlichen Radverkehrsprojekten sowie Fahrradstraßen in der Stadt Dortmund.
Informationen zum Thema Erhaltungssatzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.
Die Velorouten bündeln den vorhandenen und den zu erwartenden Radverkehr im Zuge wichtiger Verbindungen abseits von Hauptverkehrsstraßen.
Vom Zwölfen Jahrhundert bis heute. Bedeutung, Ausbau & Herausforderungen. Entdecken Sie Windkraft in Dortmund: Standorte, Repowering und mehr.
Informationen zum Thema Flächennutzungsplan aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.
Informationen zum Thema Denkmalbereichssatzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Raumordnung aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen der Stadt Dortmund über die Einhaltung der Festsetzungen für die Gestaltung der Außenanlagen in der Wohnsiedlung Hohenbuschei
Informationen zu den zwei Fahrradstraßen in der östlichen Innenstadt im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" der Stadt Dortmund.
Informationen zum Thema Gestaltungssatzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema "Stellplatzsatzungen" aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.
Informationen zum Thema Landesplanung aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Die Fahrradhauptroute Nordtangente spielt in der Radverkehrsstrategie der Stadt Dortmund als Teil der sogenannten "Hauptrouten" eine wichtige Rolle.
Der Hoesch-Hafenbahn-Weg führt vom Phoenixsee bis zur Max-Eyth-Straße. Der zweite Abschnitt verläuft zwischen Max-Eyth-Straße und Am Zehnthof.
Informationen zum Thema "Besonderes Vorkaufsrecht" aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.