Bebauungsplanung
Beteiligung der Öffentlichkeit
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Beteiligungen der Öffentlichkeit zu Bauleitplänen. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Dortmund finden Sie unter Publikationen.
Kontaktdaten für Auskünfte aus rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und zu einzelnen Grundstücken finden Sie unter: Rechtskräftige Bebauungspläne
Stadtbezirk Innenstadt Ost
Beteiligung der Öffentlichkeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 15.05.2024
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanverfahren InO 245 - südliche Gartenstadt - historischer Kernbereich
Stellungnahme
Ihre Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an: bebauungsplan_4@stadtdo.de
Hinweis: Mit dem Absenden willigen Sie in die Nutzung Ihrer Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung der Stadt Dortmund (Online-Angebote) ein.
Sollte es sich bei den öffentlichen Beteiligungen um nicht barrierefreie Dokumente handeln, können Sie sich an untenstehende Ansprechpartner*innen wenden.
Stadt Dortmund - Stadtplanungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.
Kontakt
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Informationen und Rechtsgrundlagen
Bei der Aufstellung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne räumt § 3 BauGB der Öffentlichkeit - neben den Behörden - ein umfangreiches Beteiligungsrecht ein.
Wesentliches Kernstück der öffentlichen Verfahrensbeteiligung ist neben der Behördenbeteiligung (§ 4 BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB). Die Beteiligung der Öffentlichkeit übernimmt gleich mehrere Funktionen:
- Informationsfunktion: gemeindliche Belange, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen und der Abwägung von Bedeutung sind (sog. Abwägungsmaterial) verbreitern
- Demokratische Funktion: Öffentlichkeit in den Planungsprozess einzubeziehen und zu beteiligen
- Rechtsschutzfunktion: Einwirkungsmöglichkeiten verbessern
- Integrationsfunktion: Akzeptanz gemeindlicher Planungen erhöhen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gliedert sich in die frühzeitige (vorgezogene) (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB).
In der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit wird diese bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium über die Planungsentwürfe und Konzeptionen informiert. Hierbei erhalten Sie die Gelegenheit zur öffentlichen Erörterung und Stellungnahme.
Im Gegensatz dazu gilt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit der bereits ausgearbeiteten Planung, die für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht wird. Hierzu kann jedermann Stellungnahmen vortragen, die dann in das weitere Verfahren einbezogen und geprüft werden.
Informationen zum Thema "Bebauungsplan Lü 141 - Auf dem Toren -" aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Landesplanung aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Kontaktinformationen des Bereiches Stadtplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Kommunale Planung aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Gestaltungssatzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Erhaltungssatzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Vom Zwölfen Jahrhundert bis heute. Bedeutung, Ausbau & Herausforderungen. Entdecken Sie Windkraft in Dortmund: Standorte, Repowering und mehr.
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