Bebauungsplanung
Beteiligung der Öffentlichkeit
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Beteiligungen der Öffentlichkeit zu Bauleitplänen. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Dortmund finden Sie unter
Kontaktdaten für Auskünfte aus rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und zu einzelnen Grundstücken finden Sie unter:
Beteiligung der Öffentlichkeit vom 19.06.2026 bis einschließlich zum 20.07.2026
Beteiligung der Öffentlichkeit vom 19.06.2026 bis einschließlich zum 20.07.2026 nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
Bauleitplanung; hier: Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 189 - Oberdelle -
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DOBEKA vom 12. Juni 2026, 337 KB, PDF -
Anlage 1 - Übersichtsplan Lü 189 - Oberdelle -, 679 KB, PDF -
Anlage 2 - Begründungsentwurf Lü 189, 4 MB, PDF -
Anlage 3 - B-Plan-Entwurf Lü 189 - Oberdelle -, 3 MB, PDF -
Anlage 4 - Abwägungstabelle, 540 KB, PDF -
Anlage 5 - Bodenkundliche Kartierung, 11 MB, PDF -
Anlage 6 - Schalltechnische Untersuchung_2018-10-18, 3 MB, PDF -
Anlage 7 - ASP, 2 MB, PDF -
Anlage 8 - ASP Anlage 1, 598 KB, PDF -
Anlage 9 - ASP Anlage 2, 7 MB, PDF -
Anlage 10 - Umweltbelange, 405 KB, PDF
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 15.06.2026 bis 29.06.2026 einschließlich
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 156 - Gewerbegebiet Raveike -
Beteiligung der Öffentlichkeit vom 01.06.2026 bis einschließlich 01.07.2026 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Bauleitplanung; hier: Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße -
Stellungnahme
Ihre Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an:
Hinweis: Mit dem Absenden willigen Sie in die Nutzung Ihrer Daten im Rahmen der
Sollte es sich bei den öffentlichen Beteiligungen um nicht barrierefreie Dokumente handeln, können Sie sich an untenstehende Ansprechpartner*innen wenden.
Stadt Dortmund - Stadtplanungsamt
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.
Kontakt
Kontakt
Informationen und Rechtsgrundlagen
Bei der Aufstellung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne räumt § 3 BauGB der Öffentlichkeit - neben den Behörden - ein umfangreiches Beteiligungsrecht ein.
Wesentliches Kernstück der öffentlichen Verfahrensbeteiligung ist neben der Behördenbeteiligung (§ 4 BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB). Die Beteiligung der Öffentlichkeit übernimmt gleich mehrere Funktionen:
- Informationsfunktion: gemeindliche Belange, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen und der Abwägung von Bedeutung sind (sog. Abwägungsmaterial) verbreitern
- Demokratische Funktion: Öffentlichkeit in den Planungsprozess einzubeziehen und zu beteiligen
- Rechtsschutzfunktion: Einwirkungsmöglichkeiten verbessern
- Integrationsfunktion: Akzeptanz gemeindlicher Planungen erhöhen
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gliedert sich in die frühzeitige (vorgezogene) (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB).
In der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit wird diese bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium über die Planungsentwürfe und Konzeptionen informiert. Hierbei erhalten Sie die Gelegenheit zur öffentlichen Erörterung und Stellungnahme.
Im Gegensatz dazu gilt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit der bereits ausgearbeiteten Planung, die für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht wird. Hierzu kann jedermann Stellungnahmen vortragen, die dann in das weitere Verfahren einbezogen und geprüft werden.
Informationen zum Thema Baurechtliche Satzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Bebauungspläne aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Raumordnung aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema "Innenbereichssatzungen" aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.
Informationen zum Thema Rechtskräftige Bebauungspläne aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen zum Forum Stadtbaukultur der Stadt Dortmund.
Der Hoesch-Hafenbahn-Weg führt vom Phoenixsee bis zur Max-Eyth-Straße. Der zweite Abschnitt verläuft zwischen Max-Eyth-Straße und Am Zehnthof.
Informationen zum Radwall im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Vom Zwölfen Jahrhundert bis heute. Bedeutung, Ausbau & Herausforderungen. Entdecken Sie Windkraft in Dortmund: Standorte, Repowering und mehr.
Eine Übersicht zur unterschiedlichen Radverkehrsprojekten sowie Fahrradstraßen in der Stadt Dortmund.
Die Verkehrstechnik "Radverkehrsbeschleunigung an Lichtsignalanlagen" ist mit dem Projekt für den Deutschen Fahrradpreis 2025 nominiert.
Informationen zum Thema Landesplanung aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei Aktuellen Offenlagen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund
Informationen zum Thema Erhaltungssatzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.
Der Radschnellweg Ruhr ist wichtig für das Radverkehrsnetz im Ruhrgebiet und damit Baustein für eine klimafreundliche Mobilitätsstrategie.