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Raumplanung

Raumordnung

In Deutschland ergibt sich die Raumordnungskompetenz des Staates aus dem Grundgesetz, durch dessen Artikel 75 der Bund berechtigt ist, die Raumordnung zu regeln. Es geht darum für die nachgeordneten Planungsebenen einen Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen zu geben.

Gesetzliche Grundlage:

Raumordnungsgesetz (ROG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) m.W.v. 01.03.2010.

Das Raumordnungsgesetz des Bundes ist ein so genanntes Rahmengesetz, d.h. es gibt für die Gesetzgebung der Länder Grundsätze und Ziele vor, die dann im Rahmen der Gesetzgebung der Länder konkretisiert werden müssen.

Unter Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten (Regionen, Länder, Bundesgebiet) zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung des Lebensraumes zu verstehen.

Die Träger der Raumordnung arbeiten nach dem Gegenstromprinzip. Dies bedeutet, dass nach einem hierarchischen Prinzip vorgegangen wird, nachdem eine untergeordnete Planung der übergeordneten nicht widersprechen darf, gleichzeitig aber die Belange der untergeordneten Ebene bei der Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen sind.

Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Stadtentwicklung

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Burgwall 14
44135 Dortmund

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