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Wohngeld

Wohngeld ist eine Leistung für Bürger*innen um die Wohnkosten für den angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Den einkommensschwächeren Haushalten wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete ("Mietzuschuss") oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums ("Lastenzuschuss") gewährt. Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

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Wohngeld-Service

Fragen & Antworten

Was wird vorausgesetzt?

Sie können Wohngeld erhalten, wenn

  • Sie Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses sind.
  • die Wohnung Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist (Hauptwohnsitz in Dortmund)
  • Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Wohngeld ist antragsabhängig. Der Anspruch besteht ab Monat der schriftlichen Antragstellung.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach

1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
3. dem Gesamteinkommen.

Es werden keine Festbeträge gezahlt, sondern die Höhe errechnet sich aus den og. Voraussetzungen.

Welche Unterlagen werden zusätzlich zum Antrag benötigt?

Wenn Sie Mieter*in einer Wohnung sind, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vermieterbescheinigung
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z.B. Verdienstbescheinigung/en, Rentenbescheinigungen, Nachweise über Bezug und Höhe von Krankengeld oder Arbeitslosengeld usw.)

Wenn Sie Eigentümer*in sind, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antragsvordruck „Lastenzuschuss“
  • Anlage zum Antrag „Lastenzuschuss“ zur Ermittlung der Höhe der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
  • Nachweise der Hypothekengläubiger über die monatlichen bzw. jährlichen Belastungen
  • Nachweise über die Höhe der Grundsteuer, Verwaltungskosten und Erbbauzinsen
  • Kaufvertrag
  • Wohnflächenberechnung

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages?

Aktuell ist das Arbeitsaufkommen extrem hoch, daher können wir keine zuverlässigen Angaben zur Bearbeitungszeit machen. Auch wenn es mal länger dauert, es geht nichts verloren. Das Wohngeld wird vom ersten Tag des Monats gezahlt, in dem der Antrag erfolgt.

Muss ich Gebühren bezahlen?

Die Antragstellung ist kostenfrei. Es werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.

Wann wird kein Wohngeld gezahlt?

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind:

  • Empfänger*innen von Transferleistungen (TL) wie z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt u. ä.)
  • Freiwillig Wehrdienstleistende
  • Reine Studenten- und Auszubildenden
  • Haushalte, wenn für alle Bewohner*innen dem Grunde nach Anspruch auf BAföG, BAB oder MobiPro-EU besteht

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohngeldstelle

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Südwall 2-4
44122 Dortmund
Öffnungszeiten
  • Montag
    bis
  • Dienstag
    bis
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Persönliche Vorsprachen während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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