Wohngeld ist eine Leistung für Bürger*innen um die Wohnkosten für den angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Den einkommensschwächeren Haushalten wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete ("Mietzuschuss") oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums ("Lastenzuschuss") gewährt. Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten haben Wohngeldempfänger*innen einen weiteren Heizkostenzuschuss erhalten. Die Auszahlung erfolgte im Januar 2023.
Zum 1. Januar 2023 trat die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Über den Wohngeldrechner des Landes
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Sie können Wohngeld erhalten, wenn
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von
Wohngeld ist antragsabhängig. Der Anspruch besteht ab Monat der schriftlichen Antragstellung.
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach
1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
3. dem Gesamteinkommen.
Es werden keine Festbeträge gezahlt, sondern die Höhe errechnet sich aus den og. Voraussetzungen.
Ein Online-Antrag ist möglich. Dieser wird anschließend automatisch an uns weitergeleitet. Den Online-Antrag finden Sie auf unserem
Wenn Sie Mieter*in einer Wohnung sind, benötigen wir folgende Unterlagen:
Wenn Sie Eigentümer*in sind, benötigen wir folgende Unterlagen:
Aktuell ist das Arbeitsaufkommen extrem hoch, daher können wir keine zuverlässigen Angaben zur Bearbeitungszeit machen. Auch wenn es mal länger dauert, es geht nichts verloren. Das Wohngeld wird vom ersten Tag des Monats gezahlt, in dem der Antrag erfolgt.
Alle notwendigen Formulare finden Sie im
Die Antragstellung ist kostenfrei. Es werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind:
Services Sozialamt
Themen des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Kontaktinformationen des Sozialamts der Stadt Dortmund.
Dortmund bietet Beratung nach Alten- und Pflegegesetz sowie Wohn- und Teilhabegesetz. Infos zu Förderungen und Verfahren finden Sie hier.
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Ihr Rundum-Service beim Amt für Wohnen in Dortmund: Von der Beratung bis zur Antragsstellung. Finden Sie hier alle Dienstleistungen auf einen Blick.
Entdecken Sie die vielfältigen Themen des Amtes für Wohnen in Dortmund. Von Wohnraumförderung bis zu Mieterschutz – hier finden Sie alle Infos.
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