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Jugendamt

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Verfahren im Kinderschutz

Mit Einführung des § 8a SGB VIII in 2005 wurden der Jugendhilfe in öffentlicher und freier Trägerschaft Handlungsweisen auferlegt, wie mit dem Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung umzugehen ist. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos und die Bearbeitungsverfahren müssen zwingend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte unter Beteiligung der Familien erfolgen (sofern der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen dadurch nicht gefährdet ist).

Mit dem vorliegenden "Blauen Ordner" - Verfahren im Kinderschutz [pdf, 1,2 MB] – möchten wir allen Fachkräften einen Leitfaden zum Umgang mit dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an die Hand geben. Dieser richtet sich an alle Mitarbeitenden, die in ihrem Bereich beruflich oder ehrenamtlich Kinder und Jugendliche beraten und begleiten.

Der "Blaue Ordner" ist als ein Rahmenkonzept zu verstehen, welches in den unterschiedlichen Institutionen und Handlungsfeldern konkretisiert werden muss.