Zustands- und Funktionsprüfung
Betrachten Sie Ihre Abwasseranlage als das, was sie ist: Ein Vermögenswert, der Ihr Eigentum schützt und erhält.
Unser Auto muss zur Hauptuntersuchung, unsere Heizung lassen wir vom Installateur warten und auch der Schornsteinfeger kommt regelmäßig zur Kontrolle des Schornsteins. Ein undichtes Dach lassen wir schnellstens reparieren, Fenster oder Türen werden ausgewechselt, wenn sie "in die Jahre" gekommen sind, ebenso wie unsere Haushaltsgeräte. In den allermeisten Bereichen unseres täglichen Lebens ist eine regelmäßige Prüfung und Instandhaltung selbstverständlich.
Beschädigte Abwasserleitungen können negative Folgen für Hausbewohner*innen, Gebührenzahlende und die Umwelt haben. Daher ist für private Abwasserleitungen eine regelmäßige Untersuchung, die sogenannte "Zustands- und Funktionsprüfung" sowie die Sanierung vorhandener Schäden vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
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Was ist eine Zustands- und Funktionsprüfung?
Bei einer Zustands- und Funktionsprüfung werden die Abwasserleitungen und Schächte auf Schäden und undichte Stellen untersucht.
Grundsätzlich unterscheiden wir die Zustands- und Funktionsprüfung in Form einer Dichtheitsprüfung beim Neubau und die Zustands- und Funktionsprüfung für Grundstücke im Bestand.
Die Dichtheitsprüfung beim Neubau besteht aus einer Druckprüfung mit Wasser oder Luft sowie einer vorausgehenden optischen Inspektion per Kamerabefahrung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei bestehenden Leitungen erfolgt in der Regel eine optische Inspektion per Kamerabefahrung.

Eigentum verpflichtet
Die Gesetzgebung in NRW schreibt allen Grundstückseigentümer*innen vor, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Abwasserleitungen selbst zu überwachen.
Was viele Eigentümer*innen in Dortmund nicht wissen: Ihre private Abwasserleitung beginnt am öffentlichen Kanal in der Straße und endet an bzw. unter Ihrem Haus. Sie liegt zum Teil unter der öffentlichen Straßen- oder Gehwegfläche und ist auch dort Ihr privates Eigentum!
Für Schäden, die durch eigene defekte Abwasserleitungen entstehen (unter anderem Tagesbrüche), haften grundsätzlich die Grundstückseigentümer*innen. Aber auch um Nässeschäden und Wertverluste der Immobilie zu vermeiden, ist es angebracht, häusliche Abwasserleitungen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Unentdeckte Schäden und Undichtigkeiten an häuslichen Abwasserleitungen führen häufig zum Austritt von Schmutzwasser und können in der Folge Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers bewirken. Mit der Überprüfung der Funktionsfähigkeit Ihrer Abwasserleitungen handeln Sie verantwortungsvoll und mit Weitsicht.
Die Stadtentwässerung unterstützt Sie!
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund kümmert sich um den Bau, die Instandhaltung und regelmäßige Untersuchung der öffentlichen Kanäle im Stadtgebiet.
Die Stadtentwässerung sichtet seit 2019 über einen Zeitraum von 30 Jahren im gesamten Dortmunder Stadtgebiet alle rund 95.000 Grundstücksanschlussleitungen mit einer Kamera und wertet die Aufzeichnungen aus. Grundstücksanschlussleitungen sind der Teil der privaten Abwasserleitungen, die sich im öffentlichen Raum befinden und vom öffentlichen Kanal bis zur Grundstücksgrenze verlaufen.
Die Sichtung der Grundstücksanschlussleitung dient insbesondere der Sicherstellung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum und der Vorbeugung von Tagesbrüchen.
Die Eigentümer*innen werden nach der Sichtung von der Stadtentwässerung persönlich angeschrieben und über den Zustand ihrer Grundstücksanschlussleitung informiert. Bei vorhandenen Schäden erhalten die Eigentümer*innen eine Aufforderung die vorhandenen Schäden zu sanieren. Je nach Schwere der Schäden gibt es unterschiedliche Fristen für die Sanierung.
Große Schäden = Sanierung innerhalb von 6 Monaten
Mittelgroße Schäden = Sanierung innerhalb von 10 Jahren
Bagatellschäden = Empfehlung zu einer erneuten Begutachtung innerhalb von 30 Jahren
Bei großen und mittelgroßen Schäden erhalten die Eigentümer*innen von der Stadtentwässerung zusätzlich eine Aufforderung zur Beauftragung einer Zustands- und Funktionsprüfung ihres gesamten privaten Abwassersystems. Liegen hingegen Bagatellschäden oder keine Schäden vor wird von der Stadtentwässerung eine Zustands- und Funktionsprüfung des gesamten privaten Abwassersystems lediglich empfohlen.
Die Sichtung der Grundstücksanschlussleitung durch die Stadtentwässerung ersetzt keine Zustands- und Funktionsprüfung!
Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Zustands- und Funktionsprüfung [pdf, 2,3 MB] .
Rechtliche Grundlagen
Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes [pdf, 16 kB] verpflichtet alle Eigentümer*innen, den Zustand und die Funktionsfähigkeit der eigenen privaten Abwasserleitungen selbst zu überwachen.
Die Zustands- und Funktionsprüfung ist vom Landesgesetzgeber Nordrhein-Westfalen in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) geregelt.
Eine konkrete Frist zur Überprüfung der privaten Abwasserleitungen schreibt der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen nicht vor. Auch in Wasserschutzzonen gibt es keine Frist mehr für die verpflichtende Prüfung. Weitere Informationen finden Siehier.
Eine Besonderheit gilt jedoch bei Neubauten, wesentlichen Änderungen oder in Fällen, wo der begründete Verdacht vorliegt, dass die private Abwasserleitung schadhaft ist. In diesen Fällen ist eine Zustands- und Funktionsprüfung unverzüglich durchzuführen ist.
Ansonsten können Grundstückseigentümer*innen den Zeitpunkt einer Zustands- und Funktionsprüfung weitgehend selbst bestimmen. Die Städte haben jedoch die Möglichkeit selbst Fristen für die Untersuchung festzulegen. Die Stadtentwässerung Dortmund hat sich dafür entschieden Grundstückseigentümer*innen keine festen Fristen für die Prüfung vorzugeben. Statt Druck auszuüben, möchten wir Sie im Sinne des Verbraucherschutzes aufklären.