Vermessungsgerät

Vermessungs- und Katasteramt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Stefanie Kleemann

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt

Im Liegenschaftsbuch werden die Flurstücke und Gebäude beschrieben.
Es wird automatisiert geführt und beschreibt die Liegenschaften nach ihrer Lage, Nutzung sowie Größe und weist die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nach.
Ebenso werden die Ergebnisse der Bodenschätzung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen geführt. Auch Hinweise auf Eintragungen im Baulastenverzeichnis oder auf laufende Bodenordnungsverfahren, wie Umlegungen, Flurbereinigungen und Sanierungen sind im Liegenschaftsbuch enthalten.

Auskünfte und Auszüge:

Wenn Sie Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Notar sind, können Sie das Liegenschaftsbuch einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse an der Nutzung des Liegenschaftsbuches darlegen, denn das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren.

Wofür brauche ich Auskünfte und Auszüge?

Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch können von Ihnen als Eigentumsnachweis bei Kreditinstituten, Behörden und Gerichten oder sonstigen Verwaltungsverfahren verwendet werden.
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch ist gebührenpflichtig.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Katasterauskunft

44141 Dortmund
Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch, 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag, 09.00 - 17.00 Uhr
Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr

Für Besuche außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Vermessungs- und Katasteramt