Vermessungs- und Katasteramt
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Vermessungen

Teilungsvermessung

Um einen Bereich eines Grundstück unterschiedlich zu belasten, zu beleihen oder beispielsweise als Baugrundstück zu veräußern, ist eine Teilung zu beantragen.

Bei bebauten Grundstücken muss vor Beginn der Vermessungsarbeiten eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen, dass eine Teilung nach den geäußerten Wünschen möglich ist.

Danach erfolgt die katastertechnische Zerlegung des Flurstücks. Hierbei wird das vorhandene Flurstück durch örtliche Vermessung aufgeteilt, die Grenze neu gebildet und abgemarkt (Grenzmarken gesetzt). Im katastertechnischen Innendienst erhalten die neu gebildeten Flurstücke dann ihre genaue Bezeichnung und es wird ihre Fläche bestimmt. Das Ergebnis wird dem Antragsteller und dem Grundbuchamt mitgeteilt.

Anschließend erfolgt die Bildung von neuen Grundstücken im Grundbuch. Dieser Schritt ermöglicht dann zum Beispiel den Verkauf.

Im Laufe der Auftragsabwicklung wird dem Antragsteller und damit dem Kostenpflichtigen eine umfassende Beratung angeboten. Die Unterstützung bei der Beantragung der Teilungsgenehmigung ist möglich.
Beantragung einer Teilungsvermessung, 632 KB, PDF

Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

Amtliche Grenzanzeige

Die Grundstücksgrenze wird aufgrund des amtlichen Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen und dem Antragsteller vor Ort angezeigt. Dies kann zum Beispiel für ein geplantes Bauvorhaben erforderlich sein, wenn eine grenznahe Mauer oder ein Zaun errichtet werden soll oder bei Grenzstreitigkeiten. Fehlende Grenzzeichen werden bei einer Grenzanzeige nicht ersetzt!

Das Ergebnis der Vermessung wird nicht beurkundet und nicht in das Liegenschaftskataster übernommen. Im Laufe der Auftragsabwicklung wird dem Antragsteller eine umfassende Beratung angeboten.
Antragsformular Grenzvermessung, Amtliche Grenzanzeige, 429 KB, PDF

Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

Gebäudeeinmessung

Die vollständige und genaue Darstellung der Gebäudegrundrisse zählt zu den wichtigsten Inhalten des Liegenschaftskatasters. Der Gesetzgeber hat daher mit dem Vermessungs- und Katastergesetz von Nordrhein-Westfalen Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte verpflichtet, auf eigene Kosten eine Gebäudeeinmessung durchführen zu lassen, wenn ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude in seinem Grundriss verändert wurde.

Antragsformular Lageplan zum Bauantrag, Gebäudeabsteckung, 609 KB, PDF

Zu diesem Thema hat das Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Dortmund ein Merkblatt über die Gebäudeeinmessungspflicht entworfen, dass am Ende dieses Textes zum Download bereit steht.Nach erfolgter Vermessung und Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster erhält der Antragsteller einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem eingemessenen Gebäude.

Eine Information über die zu erwartenden Kosten finden Sie in der Preisliste am Ende auf der Seite Karten und Pläne.

Merkblatt zur Gebäudeeinmessung, 68 KB, PDF

Grenzvermessung

Im Rahmen einer Grenzvermessung werden die Grenzen Ihres Grundstücks mit Hilfe der Unterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft und wiederhergestellt. Fehlerhafte Grenzzeichen der Grundstücksgrenzen werden korrigiert und fehlende Grenzzeichen ersetzt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort angezeigt, mit der Aufnahme einer Grenzniederschrift beurkundet und in das Liegenschaftskataster übernommen.

Grenzvermessungen werden beispielsweise für geplante Bauvorhaben (Wohngebäude, Garagen, usw.), geplante Begrenzungen (Zäune, Hecken, usw.) und bei Grenzstreitigkeiten benötigt.Hierbei wird gleichzeitig eine Aktualisierung des Katasters vorgenommen und der Nachweis im amtlichen Verzeichnis dokumentiert. Dies ist der wesentliche Unterschied zur kostengünstigeren Amtlichen Grenzanzeige.
Im Laufe der Auftragsabwicklung wird dem Antragsteller eine umfassende Beratung angeboten.

Antrag Grenzvermessung / Amtliche Grenzanzeige, 429 KB, PDF

Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

Lageplan zum Bauantrag

Zur Beantragung von Baugenehmigungen werden Lagepläne benötigt. Der amtliche Lageplan stellt auf der Grundlage der Liegenschaftskarte ein geplantes bauliches Vorhaben auf dem Baugrundstück sowie die vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken dar.

Er weist unter anderem die rechtmäßigen Grenzen des Baugrundstücks, seine Umringsmaße und die Fläche nach.Desweiteren werden auch detaillierte Angaben zur Entwässerung, zum Baumbestand und zu vorhandenen baulichen Anlagen benötigt. Aus diesem Grund wird eine Vermessung vor Ort veranlasst.
Im Laufe der Auftragsabwicklung wird dem Antragsteller eine umfassende Beratung angeboten.

Antragsformular Lageplan zum Bauantrag Gebäudeabsteckung, 609 KB, PDF

Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

Grobabsteckung

Das genehmigte Bauvorhaben wird nach Lage und Höhe in die Örtlichkeit übertragen. Bei der Grobabsteckung werden nach den Planungsunterlagen des Architekten die Eckpunkte des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück zum Beispiel mit Holzpflöcken oder Eisenstangen markiert. Danach kann der Erdaushub beginnen.

Feinabsteckung

Eine Anzeige der Gebäudeeckpunkte auf dem Baugrundstück wird auf wenige Millimeter genau durchgeführt. Anschließend kann auf Grund dieser präzisen Vermessung das Fundament hergestellt werden.

Die Absteckung erfolgt auf einem sogenannten Schnurgerüst. Es besteht aus Holzlatten, auf denen Nägel angebracht werden. Diese Nägel befinden sich auf der Verlängerung der zukünftigen Gebäudeaußenkante. Nach dem Spannen einer Schnur zwischen allen Nägeln auf den Schnurgerüsten hat der Handwerker eine präzise Angabe des Baukörpers.
Im Laufe der Auftragsabwicklung wird dem Antragsteller eine umfassende Beratung angeboten.

Antragsformular Lageplan zum Bauantrag, Gebäudeabsteckung, 609 KB, PDF

Eine Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen.

Stadt Dortmund - Vermessungs- und Katasteramt - Informationen zu Vermessungen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Märkische Str. 24-26
44141 Dortmund

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