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Ordnungsamt

Bürgerdienste International (32/4-3)

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind und bspw. Aufenthaltstitel aus familiären Gründen besitzen oder eine Niederlassungserlaubnis.

Aufenthaltsdokumente/Verlängerung

Wenn Ihr Aufenthaltsdokument abläuft, werden Sie rechtzeitig vor dessen Ablauf von uns angeschrieben. Schriftlich erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterlagen Sie zur Verlängerung mitbringen müssen.

Wichtig: Damit die Postzustellung Sie auch erreicht, überprüfen Sie bitte stets die Beschriftung Ihres Briefkastens.

Sie haben kein Anschreiben für die Verlängerung des Aufenthaltsdokumentes bekommen oder möchten rechtzeitig selber einen Termin vereinbaren? Nutzen Sie zur Antragstellung und Terminvereinbarung folgendes Kontaktformular: Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International (32/4-3)

Für einen Termin zur Verlängerung eines Aufenthaltsdokumentes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültiger Nationalpass (Original & Kopie)
  • aktuelles Aufenthaltsdokument (bspw. Fiktion oder Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (Original & Kopie))
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • aktuelle Finanzierungsnachweise (letzten 3 Lohnabrechnungen/Bescheid Jobcenter)

Für eine Anmeldung außerdem:

Aktueller Hinweis im Zusammenhang mit der Übertragung von Aufenthaltstiteln

Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis/ Niederlassungserlaubnis und haben einen neuen Pass bekommen?
Ihre Aufenthaltserlaubnis/ Niederlassungserlaubnis verliert durch die Ausstellung eines neuen Nationalpasses nicht ihre Gültigkeit! Sie sollten Ihren Aufenthaltstitel lediglich neu ausstellen ("übertragen") lassen, da dieser noch auf Ihren alten Nationalpass verweist.

Bevor Sie sich um einen Termin für eine "Übertragung" bemühen, beachten Sie folgende Hinweise:

Sie möchten ins Ausland reisen?
Wenn Sie ins Ausland reisen möchten und für den Reisezeitraum noch im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels bzw. im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind, nehmen Sie Ihren alten Pass, Ihren aktuell gültigen Aufenthaltstitel und Ihren neuen Pass mit. Dann können Sie wieder nach Deutschland einreisen. Andere Bedingungen können in dem Land gelten, in das Sie reisen möchten (Herkunftsland oder Drittland). Bitte informieren Sie sich hierüber rechtzeitig und eigenständig (bspw. bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Landes).

Sie haben einen neuen Nationalpass und Ihre Aufenthaltserlaubnis ist nur noch maximal sechs Monate gültig?
Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall keinen gesonderten Termin für eine Übertragung . Die Übertragung und die erforderliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird von der Ausländerbehörde in einem Termin durchgeführt. Sie erhalten spätestens 5 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde hierfür postalisch einen Termin mitgeteilt.

Wir bitten um Verständnis, dass eine kurzfristige Übertragung Ihres Aufenthaltstitels in Ihren neuen Nationalpass pandemiebedingt nicht möglich ist. Eine private Auslandsreise stellt keinen dringlichen Grund für eine kurzfristige Terminvergabe dar oder einen gesetzlichen Härtefall. Bitte sehen Sie deswegen von Erinnerung per E-mail an auslaeanderangelegenheiten@stadtdo.de ab. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Anfrage intern entsprechend bearbeitet wird.

Kontakt

Ordnungsamt - Ausländer-& Staatsangehörigkeitsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International

44122 Dortmund
Öffnungszeiten:

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.