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Radschnellweg Ruhr (RS1)

Radschnellweg Ruhr RS1

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Video zum RS1

Der Radschnellweg Ruhr (RS1) ist das Rückgrat für das regionale Radverkehrsnetz im Ruhrgebiet und damit zentraler Baustein für eine zukunftsorientierte und klimafreundliche Mobilitätsstrategie. Gerade mit der geplanten Alltagsnutzung in der Metropolregion Ruhr mit einer Gesamtlänge von ca. 100km von West nach Ost entsteht eine attraktive Alternative zum motorisierten Verkehr und damit eine Entlastung der vielbefahrenden Verkehrsachsen A40/B1 sowie der Schienenstrecke Duisburg-Hamm. 24 Kilometer dieses zukunftsweisenden Infrastrukturprojektes werden durch Dortmunder Stadtgebiet führen.

Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen und Kontaktdaten zum RS1-Abschnitt auf Dortmunder Stadtgebiet.

Planung für nächsten Bauabschnitt des Radschnellweg Ruhr (RS1)

Das erste Teilstück des Radschnellwegs Ruhr wurde auf Dortmunder Stadtgebiet Ende 2021 eingeweiht. Der RS1 beginnt als Fahrradstraße am südlichen Ende der Großen Heimstraße, führt entlang der Sonnenstraße bis zum Einmündungsbereich der Arneckestraße. Dort schließt sich der nächste Bauabschnitt an: von Arneckestraße bis Chemnitzer Straße. Der Planungsleitfaden des Landes NRW für Radschnellverbindungen macht Vorgaben für die Planung und den Bau des RS1. Werden diese Vorgaben bzgl. Mindestbreiten und Standards wie in der Vorplanung dargestellt eingehalten, bedeutet das für die Sonnenstraße: Es gibt mehr Fläche für den Fuß- und Radverkehr und es kann nur noch am nördlichen Straßenrand in Längstrichtung zur Fahrbahn geparkt werden. Das Parken und Halten auf der Fahrbahn wird nicht mehr zulässig sein, auch nicht für Lieferdienste.

Der Allee-Charakter der Sonnenstraße mit alten, schützenswerten Bäumen bleibt erhalten, denn die Bäume kühlen ihre Umgebung, spenden Schatten und speichern CO2. Baumgutachten sollen Aufschluss geben, wie vital die Bäume sind, wie sie während der Bauzeit geschützt werden können und wie hoch der Platzbedarf für das Wurzelwerk sein wird. Da das Ziel ist, eine Befahrbarkeit des RS1 durch das Dortmunder Stadtgebiet bis 2030 umzusetzen, wird erst einmal auf das ursprüngliche Brückenbauwerk zur Querung der Hohe Straße verzichtet. Um dennoch eine sichere und zügige Querung für den Fuß- und Radverkehr zu ermöglichen, wird die Kreuzung mit der Einrichtung einer neuen Ampelanlage zukünftig signalgesteuert. Zudem wird so eine bessere Anbindung an das niederrangige Radnetz der Stadt geschaffen.

Bis zu 190 Parkplätze könnten durch den RS1 entfallen

Das Team der Mobilitätsplanung geht davon aus, dass rund 160 Parkstände auf dem Abschnitt Arneckestraße bis Chemnitzer Straße und weitere 30 zwischen Chemnitzer Straße und Ruhrallee wegfallen werden. Zur Sicherung des schützenswerten Baumbestandes können weitere Parkstände wegfallen.

Warum wird der RS 1 nicht sofort bis zur Ruhrallee weitergebaut?

Die Vorplanung bis zur Ruhrallee liegt fast fertig auf dem Tisch. Doch die weitere Trassenführung von Chemnitzer Straße bis Nußbaumweg ist noch offen. Die Vorzugsvariante führt entlang der S-Bahn-Gleise über Flächen, die der Deutschen Bahn gehören. Ob sie für den RS1 zur Verfügung gestellt werden können, prüft die DB AG derzeit. Nicht zuletzt deshalb müssen mehrere Alternativen (u.a. durch Chemnitzer Straße und Gutenbergstraße) betrachtet und bewertet werden.

Damit soll noch im Jahr 2024 ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Bestenfalls kann die Weiterführung bis zum Baustart in der Sonnenstraße festgelegt werden. Andernfalls wird von der Chemnitzer Straße bis zur Ruhrallee zunächst eine normale Fahrradstraße realisiert, die entweder später Teil des RS1 wird oder als Zubringer zum Radschnellweg dient.

Wie sieht der Zeitplan für den RS1 aus?

Die Linienführung des Teilstücks von Arneckestraße bis Chemnitzer Straße wird als nächstes zur Freigabe beim Land NRW eingereicht. Parallel wird der Baugrund in der Sonnenstraße untersucht und Baumgutachten stehen an. Danach muss die Planung gegebenenfalls punktuell angepasst werden. Alle eingegangenen Anregungen werden ebenfalls abgewogen und eingearbeitet. Im letzten Quartal 2024 könnte der Rat über die Vorplanung entscheiden. Im nächsten Jahr folgen Ausführungsplanung und der Antrag auf Fördermittel. Baubeginn wäre dann frühestens 2026.

Was ist mit weiteren Teilstücken des RS1?

Für die westlichen Teilstücke von der Bochumer Stadtgrenze bis nach Dorstfeld wird die Ausschreibung für die Vorplanung vorbereitet. Für die östlichen Teilstücke von Nußbaumweg bis Wickede wurde der Auftrag für die Vorplanung im Oktober 2023 erteilt. Ergebnisse hierzu werden in der zweiten Jahreshälfte 2024 erwartet. Im Jahr 2024 ist geplant, auch das Vergabeverfahren für das Teilstück Chemnitzer Straße bzw. Ruhrallee bis Nußbaumweg zu starten, sodass an der Vorplanung in 2024/2025 gearbeitet werden kann.

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Schon gesehen?

Fotodokumentation Baumaßnahme RS1

Die Rotmarkierung der Kreuzung Große Heimstraße/Kreuzstraße signalisiert zusammen mit der Beschilderung und den neuen Haltelinien die Vorfahrt für alle (!) Verkehrsteilnehmenden auf dem RS1. (21.10.2021)
Die Rotmarkierung der Kreuzung Große Heimstraße/Kreuzstraße signalisiert zusammen mit der Beschilderung und den neuen Haltelinien die Vorfahrt für alle (!) Verkehrsteilnehmenden auf dem RS1. (21.10.2021)
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Die Rotmarkierung der Kreuzung Große Heimstraße/Kreuzstraße signalisiert zusammen mit der Beschilderung und den neuen Haltelinien die Vorfahrt für alle (!) Verkehrsteilnehmenden auf dem RS1. (21.10.2021)
Die Rotmarkierung der Kreuzung Große Heimstraße/Kreuzstraße signalisiert zusammen mit der Beschilderung und den neuen Haltelinien die Vorfahrt für alle (!) Verkehrsteilnehmenden auf dem RS1. (21.10.2021)
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Auch am Knotenpunkt Kreuzstraße / Große Heimstraße wurden Bodenschwelle westlich und östlich des RS1 aufgebracht. Langfristig soll auch hier an der westlichen Einmündung ein weiterer Zebrastreifen mit der entsprechender Beleuchtung ergänzt werden. (09.02.2022)
Auch am Knotenpunkt Kreuzstraße / Große Heimstraße wurden Bodenschwelle westlich und östlich des RS1 aufgebracht. Langfristig soll auch hier an der westlichen Einmündung ein weiterer Zebrastreifen mit der entsprechender Beleuchtung ergänzt werden. (09.02.2022)
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Auch am Knotenpunkt Kreuzstraße / Große Heimstraße wurden Bodenschwelle westlich und östlich des RS1 aufgebracht. Langfristig soll auch hier an der westlichen Einmündung ein weiterer Zebrastreifen mit der entsprechender Beleuchtung ergänzt werden. (09.02.2022)
Auch am Knotenpunkt Kreuzstraße / Große Heimstraße wurden Bodenschwelle westlich und östlich des RS1 aufgebracht. Langfristig soll auch hier an der westlichen Einmündung ein weiterer Zebrastreifen mit der entsprechender Beleuchtung ergänzt werden. (09.02.2022)
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Der RS1 von Kreuzstraße Richtung Sonnenplatz bei bestem Wetter.
Der RS1 von Kreuzstraße Richtung Sonnenplatz bei bestem Wetter.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Der RS1 von Kreuzstraße Richtung Sonnenplatz bei bestem Wetter.
Der RS1 von Kreuzstraße Richtung Sonnenplatz bei bestem Wetter.
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Fast am Ziel: Fahrbahn, Gehweg und Parkstreifen können seit dem 17.06.2021 wieder vollumfänglich genutzt werden. Markierungen und Beschilderung folgen in Kürze. (18.06.2021)
Fast am Ziel: Fahrbahn, Gehweg und Parkstreifen können seit dem 17.06.2021 wieder vollumfänglich genutzt werden. Markierungen und Beschilderung folgen in Kürze. (18.06.2021)
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Fast am Ziel: Fahrbahn, Gehweg und Parkstreifen können seit dem 17.06.2021 wieder vollumfänglich genutzt werden. Markierungen und Beschilderung folgen in Kürze. (18.06.2021)
Fast am Ziel: Fahrbahn, Gehweg und Parkstreifen können seit dem 17.06.2021 wieder vollumfänglich genutzt werden. Markierungen und Beschilderung folgen in Kürze. (18.06.2021)
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
Auf der neuen Fahrbahndecke werden werden links und rechts die charakteristisch grünen Begrenzungen des RS1 markiert. (20.08.2021)
Auf der neuen Fahrbahndecke werden werden links und rechts die charakteristisch grünen Begrenzungen des RS1 markiert. (20.08.2021)
Bild: Stadt Dortmund / Fabian Menke
Auf der neuen Fahrbahndecke werden werden links und rechts die charakteristisch grünen Begrenzungen des RS1 markiert. (20.08.2021)
Auf der neuen Fahrbahndecke werden werden links und rechts die charakteristisch grünen Begrenzungen des RS1 markiert. (20.08.2021)
Bild: Stadt Dortmund / Fabian Menke
In Kürze wird die Aufwölbung am südlichen Ende der Kreuzung Große Heimstraße / Kreuzstraße repariert. Bis zur Stübbenstraße ist die Fahrbahn und die Entwässerung ansonsten in einem guten Zustand und muss nicht bearbeitet werden. (23.08.2021)
In Kürze wird die Aufwölbung am südlichen Ende der Kreuzung Große Heimstraße / Kreuzstraße repariert. Bis zur Stübbenstraße ist die Fahrbahn und die Entwässerung ansonsten in einem guten Zustand und muss nicht bearbeitet werden. (23.08.2021)
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny
In Kürze wird die Aufwölbung am südlichen Ende der Kreuzung Große Heimstraße / Kreuzstraße repariert. Bis zur Stübbenstraße ist die Fahrbahn und die Entwässerung ansonsten in einem guten Zustand und muss nicht bearbeitet werden. (23.08.2021)
In Kürze wird die Aufwölbung am südlichen Ende der Kreuzung Große Heimstraße / Kreuzstraße repariert. Bis zur Stübbenstraße ist die Fahrbahn und die Entwässerung ansonsten in einem guten Zustand und muss nicht bearbeitet werden. (23.08.2021)
Bild: Stadt Dortmund / Hendrik Konietzny

Häufig gestellte Fragen

Was sind Radschnellwege?

Radschnellwege sind qualitativ hochwertige, direkt geführte und leistungsstarke Verbindungen zwischen Landkreisen, Kommunen oder Stadtteilen. Sie führen ohne viele Umwege und Kurven von Punkt A zu Punkt B. Ohne große Unterbrechungen durch Kreuzungen, so schnell, bequem und sicher es eben geht und natürlich auf einem Untergrund, der es erlaubt, flott voranzukommen. So bieten sie sich an zum Arbeitspendeln, zur feierabendlichen Fahrt zu Bekannten in der nächsten Stadt, zur Einkaufsfahrt ins Nachbarviertel - und natürlich für den Tourismus.

Was ist der Radschnellweg Ruhr?

Der Radschnellweg Ruhr (RS1) ist das Rückgrat für das regionale Radverkehrsnetz im Ruhrgebiet und damit zentraler Baustein für eine zukunftsorientierte und klimafreundliche Mobilitätsstrategie. Gerade mit der geplanten Alltagsnutzung in der Metropolregion Ruhr mit einer Gesamtlänge von ca. 100km von West nach Ost entsteht eine attraktive Alternative zum motorisierten Verkehr und damit eine Entlastung der vielbefahrenden Verkehrsachsen A40/B1 sowie der Schienenstrecke Duisburg-Hamm.

24 Kilometer dieses zukunftsweisenden Infrastrukturprojektes werden durch Dortmunder Stadtgebiet führen. Besonders im verdichteten und urbanen Umfeld der Metropole Ruhr erfordert die Führung der Trasse die Kreativität der Planenden. Die Transformation alter Bahntrassen in komfortable kreuzungsfreie Radverkehrsverbindungen und die Entwicklung von Brückenbauwerken zur steigungsarmen Überwindung von Tälern und Flüssen gehören genauso in den Baukasten der Planung, wie die Realisierung von Fahrradstraßen.

Der erste Teil einer solchen Führung des Radschnellwegs als Fahrradstraße im dicht bebauten, urbanen Raum ist im Kreuzviertel zur Anbindung des Dortmunder Zentrums entstanden. Auf Fahrradstraßen haben Radfahrende Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Im Kreuzviertel ist die neue Fahrradstraße, über die der RS1 führt, für den Kraftverkehr freigegeben, der sich hier als „Gast“ besonders rücksichtsvoll verhalten muss. Die Rechts-vor-Links-Regelung wurde aufgehoben. Der RS1 erhält Vorrang.

Was wurde vom RS1 auf Dortmunder Stadtgebiet bisher realisiert?

2021 - 1. Bauabschnitt - Große Heimstraße, Sonnenplatz und Sonnenstraße bis Einmündungsbereich Arneckestraße

Welche Verkehrsregeln gelten auf der neuen (RS1)-Fahrradstraße im Kreuzviertel?

Für die Fahrradstraße im Kreuzviertel gelten folgende Regeln:

  • Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzten, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Im gesamten Bauabschnitt von Arneckestraße/Sonnenstraße bis Wittekindstraße/Große Heimstraße ist die Fahrradstraße für den motorisierten Verkehr zugelassen.
  • Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  • An den Zebrastreifen auf und neben dem RS1 haben zu Fuß Gehende Vorrang. Der Fahrverkehr muss zu Fuß Gehenden das Queren der Fahrbahn ermöglichen und wenn nötig warten. Das gilt sowohl für Pkw als auch Radfahrende.
  • Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt:
    • Für die Fahrbahn gilt ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283). Parken und Halten ist dort zu jeder Zeit verboten und wird durch die Verkehrsüberwachung sanktioniert.
    • Für den Lieferverkehr stehen zeitlich begrenzte Lieferzonen zur Verfügung. Außerhalb des Zeitfensters darf dort geparkt werden.
    • Die Rechts-vor-Links-Regelung wird aufgehoben, alle Verkehrsteilnehmenden auf dem RS1 erhalten Vorfahrt.
  • Neben der Beschilderung weisen die roten Fahrbahnmarkierungen und temporäre Bodenschwellen in größeren Kreuzungsbereichen auf die geänderte Vorfahrt hin. Die Markierung sogenannter Haifischzähne, verdeutlicht in Einmündungsbereichen die Wartepflicht, des einfahrenden Verkehrs.

Was wurde im ersten Bauabschnitt des RS1 auf Dortmunder Stadtgebiet gemacht?

Am 19.4.21 wurde mit den Bauarbeiten zum ersten Abschnitt des Radschnellwegs Ruhr (RS1) im Kreuzviertel begonnen. Die Maßnahme startete am Einmündungsbereich der Arneckestraße, zog über die Sonnenstraße zum Sonnenplatz und von dort bis zum Ende der Große Heimstraße an der Wittekindstraße. Seit dem 1.12.21 ist das erste Teilstück des RS1 als Fahrradstraße befahrbar.

Asphaltierung der Fahrbahn

Die Fahrbahndecke wurde von der Kreuzung Arneckestraße/Sonnenstraße bis zum Knotenpunkt Stübbenstraße/Große Heimstraße vollständig erneuert. Anders als im Gutachten zum Zusstand des Straßenzuges hatte sich der Unterbau im Bereich zwischen Schilling- und Essener Straße als brüchig erwiesen. Um die Oberfläche des RS1 nachhaltig herzustellen musste der alte Beton kurzfristig entfernt und durch neuen ersetzt werden. Auf einem kurzen Abschnitt zwischen Kreuzstraße und Stübbenstraße konnte der Asphalt und die Oberflächenentwässerung weiter genutzt werden.

Im Einmündungsbereich Sonnenplatz wurde die vorhandene Oberflächenbefestigung (wie u. a. Betonpflaster/Asphalt) einschl. ihrer Einfassungen (Bord u. Rinnen) aufgenommen und durch eine neue Fahrbahndecke aus Asphalt ersetzt. Einfriedungselemente (Rinnen) verdeutlichen die neue Linienführung der Großen Heimstraße als vorfahrtsberechtigte Straße.

Bauliche Anpassung des Seitenraums und der Parkstände

Im Abschnitt der Sonnenstraße von Möllerbrücke bis Arneckestraße wurde die Fahrbahn von derzeit 4,20 m auf 5,00 Meter durch Versetzen des südlichen Bordsteines verbreitert, um die notwendige Fahrspurbreite für den Begegnungsfall Kfz / zwei nebeneinanderfahrende Radfahrende zu erhalten. Die Parkstände auf der südlichen Seite sind in diesem Abschnitt entfallen. Der verbleibende Gehweg bietet zu Fuß Gehenden daher mehr Platz als vor der Maßnahme. Im Bereich Arneckestraße/Sonnenstraße wurden zudem die Borde den Bedürfnissen der Barrierefreiheit baulich angepasst.

Um den Sicherheitsabstand von parkenden Fahrzeugen zur Fahrbahn herzustellen, wurden zudem die Parkstände auf der westlichen Seite der Große Heimstraße zwischen Kreuzstraße und Sonnenstraße verlängert.

Da stellenweise bereits Wurzeln in die Fahrbahn eingedrungen waren, wurden darüber hinaus die Baumscheiben auf der östlichen Seite der Große Heimstraße vergrößert.

Markierung und Beschilderung

Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen (Verkehrszeichen 244.1) nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Im ersten Bauabschnitt wurde die gesamte Fahrradstraße für den motorisierten Verkehr zugelassen (Zusatzzeichen 1010-72 mit Zusatz "frei"). Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.

Das absolute Halteverbot (Verkehrszeichen 283) gilt für die Fahrbahn. Parken und Halten ist dort zu jeder Zeit verboten und wird durch die Verkehrsüberwachung sanktioniert.

Für den Lieferverkehr stehen zeitlich begrenzte Lieferzonen zur Verfügung. Außerhalb des Zeitfensters darf dort geparkt werden.

Die Rechts-vor-Links-Regelung wurde aufgehoben, alle Verkehrsteilnehmenden auf dem RS1 haben Vorfahrt erhalten (Verkehrszeichen 306).

Neben der Beschilderung (Verkehrszeichen 205 mit Zusatzzeichen 1000-32) weisen die roten Fahrbahnmarkierungen und temporäre Bodenschwellen in größeren Kreuzungsbereichen auf die geänderte Vorfahrt hin. Die Markierung sogenannter Haifischzähne verdeutlicht in Einmündungsbereichen die Wartepflicht, des einfahrenden Verkehrs.

Begleitete wird der RS1 von einer grünen Fahrbahnrandmarkierung und RS1-Piktogrammen.

Was kostet der Bau des ersten RS1-Bauabschnitts und wie wird er finanziert?

Die Realisierung wird im Rahmen der Sonderförderung des Radschnellweg Ruhr über die Bezirksregierung Arnsberg mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Zuschusshöhe beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Welche Hürden müssen bei Bau und Planung des RS1 genommen werden?

Von den 101 km Radschnellweg Ruhr (RS1) von Duisburg bis Hamm entfällt mit ca. 24 km knapp ein Viertel der Gesamtstrecke auf Dortmunder Stadtgebiet. Nicht nur dies ist eine besondere Herausforderung, sondern auch die Ausgangslage, dass keine alten Bahntrassen für die Wegeführung zur Verfügung stehen. Die spannende Herausforderung besteht darin, die Trasse in den verdichteten urbanen Raum einzubinden.

Diese Herausforderung ist mit komplexen Abstimmungsprozessen verbunden. Radschnellwege werden in NRW als „Landesstraßen“ kategorisiert, was den Vorteil hat, dass die Finanzierung überwiegend beim Land liegt. Die Systematik ist damit bei Radschnellwegen die gleiche wie bei Landesstraßen: Es gibt freie Strecken und Ortsdurchfahrten. Aufgrund der Streckencharakteristik ergeben sich in Dortmund daraus 10 Baulastträgerwechsel: 5 Abschnitte liegen in der Zuständigkeit des Landes, 5 bei der Stadt Dortmund (in Kilometern: 18 km liegen beim Land, 6 km bei der Stadt Dortmund). Planung und Abstimmung sind dadurch sehr aufwändig. In vielen Teilabschnitten sind Bahnflächen berührt.

Wie geht es nach dem ersten Bauabschnitt weiter?

Um möglichst viele Abschnitte parallel planerisch und baulich zusammenhängend umzusetzen, haben die Stadt Dortmund, zuständig für die Ortsdurchfahrten und der Landesbetrieb Straßenbau NRW, als Baulastträger für die Abschnitte in freier Strecke, eine Planungsvereinbarung geschlossen. Damit wird die Stadt alle Teilstücke des RS1 auf Dortmunder Stadtgebiet zusammenhängend planen.

Der Rat der Stadt Dortmund hat am 28.09.2017 per Beschluss die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsschritte für die Realisierung des Radschnellwegs Ruhr (RS1) im grundsätzlichen Trassenverlauf einzuleiten.

Die Planungen für die Bauabschnitte in der Baulast der Stadt laufen bereits. Erste Vorabstimmungen der direkt an diesen Bauabschnitt angrenzenden Bereiche finden derzeit statt.

Die Bauabschnitte in der Baulast des Landes, welche die streckenmäßig längsten Teilstücke darstellen, sollen von externen Ingenieurbüros bearbeitet werden. Die Vorbereitungen zur Vergabe sind ebenfalls in Arbeit, sodass auch hier in Kürze erste Aufträge vergeben werden sollen. Aufgrund der Streckenlängen von mehreren Kilometern, der Betroffenheit der Grundstücksverhältnisse, der notwendigen Variantenuntersuchungen und der Komplexität der Aufgaben mit einer Vielzahl von geplanten Ingenieurbauwerken (z.B. Unterführungen und Brücken), ist heute noch nicht abzusehen, wann die Ergebnisse aller Ingenieuraufträge vorliegen und mit den Fördergebern abgestimmt sind.

Auch die zum gesamten Planungs- und Genehmigungsprozess zugehörigen Untersuchungen zu den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes werden an externe Gutachterbüros vergeben.

Durch die parallele Arbeit an den Teilstücken in der Baulast der Stadt und in der Baulast des Landes soll jedoch eine zeitnahe Realisierung weiterer Bauabschnitte ermöglicht werden.

Ziel ist es, eine Befahrbarkeit des RS1 durch das Dortmunder Stadtgebiet bis 2030 umzusetzen. Da insbesondere bei den Unterführungen und Brücken mit einem enormen Zeitaufwand für Planung und Bau zu rechnen ist, muss stellenweise auch mit provisorischen Lösungen geplant werden.

Die Realisierung einer ca. 24 km langen Strecke in der Qualität einer Landesstraße durch dicht bebauten, urbanen Raum ist aufgrund aller Notwendigkeiten und Bedingungen ein Dekadenprojekt. Diese Herausforderung wird jedoch entsprechend den Zielvorgaben angenommen.

Wer ist Ansprechpartner*in bei Rückfragen zu dem Projekt in Dortmund?

Fragen zum Projekt "Radschnellweg Ruhr (RS1)" in Dortmund

Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Bauaufsicht
Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Burgwall 14
44135 Dortmund
Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich. Bauordnung:
  • Donnerstag
    bis

Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.

Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich. Stadtplanung:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich. Denkmalschutz:
  • Montag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.

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