Allgemeiner Aufenthalt und Einbürgerung 38/4
In der Abteilung für allgemeinen Aufenthalt und Einbürgerung werden alle Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die einen befristeten Aufenthalt aus familiären Gründen besitzen oder einen unbefristeten Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis). Außerdem ist die Abteilung verantwortlich für die Information und Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung sowie Staatsangehörigkeitsausweise.
Im Zusammenhang mit der Beantragung von Visa zu touristischen Zwecken bei deutschen Auslandsvertretungen, kann hier auch die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beantragt werden.
Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams bzw. Aufgaben:
Services
Bearbeitung der Anliegen von Ausländer*innen in Besitz eines Aufenthaltstitel aus familiären Gründen oder Niederlassungserlaubnis. Kontaktinfo hier.
Online-Service
Eine Übersicht zu den Aufgaben im Rahmen der Einbürgerung finden Sie hier. Anträge, Informationsblätter, Kontaktinfo & Details zu Gebühren – hier.
Online-Service
Kontakt zum Team Information zur Einbürgerung (38/4-3) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund
Online-Service
Themen
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Im Team Information Einbürgerung (38/4-3) werden Anliegen bearbeitet, die sich auf bereits laufende Einbürgerungsverfahren – ein persönliches Aktenzeichen muss vorliegen – beziehen.
Kontakt
Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)
Kontaktformular – Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)
Telefon: +49 231 50-10789
Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Online-Service - Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Einbürgerung (38/4-2)
Kontaktformular – Einbürgerung (38/4-2)
Telefon: +49 231 50-26999
Information Einbürgerung (38/4-3)
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.