Allgemeiner Aufenthalt und Einbürgerung 38/4
In der Abteilung für allgemeinen Aufenthalt und Einbürgerung werden alle Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die einen befristeten Aufenthalt aus familiären Gründen besitzen oder einen unbefristeten Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis). Außerdem ist die Abteilung verantwortlich für die Information und Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung sowie Staatsangehörigkeitsausweise.
Im Zusammenhang mit der Beantragung von Visa zu touristischen Zwecken bei deutschen Auslandsvertretungen, kann hier auch die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beantragt werden.
Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams bzw. Aufgaben:
Services
Bearbeitung der Anliegen von Ausländer*innen in Besitz eines Aufenthaltstitel aus familiären Gründen oder Niederlassungserlaubnis. Kontaktinfo hier.
Eine Übersicht zu den Aufgaben im Rahmen der Einbürgerung finden Sie hier. Anträge, Informationsblätter, Kontaktinfo & Details zu Gebühren – hier.
Kontakt zum Team Information zur Einbürgerung (38/4-3) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund
Themen
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Im Team Information Einbürgerung (38/4-3) werden Anliegen bearbeitet, die sich auf bereits laufende Einbürgerungsverfahren – ein persönliches Aktenzeichen muss vorliegen – beziehen.
Kontakt
Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)
Kontaktformular – Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)
Telefon:
Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Online-Service - Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Einbürgerung (38/4-2)
Kontaktformular – Einbürgerung (38/4-2)
Telefon:
Information Einbürgerung (38/4-3)
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.