• Ein Gebäudeeingang mit Besuchertresen. Im Vordergrund laufen zwei verschwommene Personen.

    Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

    Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der im Inland lebenden Migrant*innen und gleichzeitig der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

    weitere Informationen

    Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Allgemeiner Aufenthalt und Einbürgerung 38/4

In der Abteilung für allgemeinen Aufenthalt und Einbürgerung werden alle Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die einen befristeten Aufenthalt aus familiären Gründen besitzen oder einen unbefristeten Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis). Außerdem ist die Abteilung verantwortlich für die Information und Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung sowie Staatsangehörigkeitsausweise.
Im Zusammenhang mit der Beantragung von Visa zu touristischen Zwecken bei deutschen Auslandsvertretungen, kann hier auch die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beantragt werden.

Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams bzw. Aufgaben:

Services

Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Bearbeitung der Anliegen von Ausländer*innen in Besitz eines Aufenthaltstitel aus familiären Gründen oder Niederlassungserlaubnis. Kontaktinfo hier.

Online-Service

Einbürgerung (38/4-2)

Eine Übersicht zu den Aufgaben im Rahmen der Einbürgerung finden Sie hier. Anträge, Informationsblätter, Kontaktinfo & Details zu Gebühren – hier.

Information Einbürgerung (38/4-3)

Kontakt zum Team Information zur Einbürgerung (38/4-3) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund

Online-Service

Themen

Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Einbürgerung (38/4-2)

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Information Einbürgerung (38/4-3)

Im Team Information Einbürgerung (38/4-3) werden Anliegen bearbeitet, die sich auf bereits laufende Einbürgerungsverfahren – ein persönliches Aktenzeichen muss vorliegen – beziehen.

Kontakt

Information Einbürgerung (38/4-3)

Einbürgerung (38/4-2)

Kontaktformular – Einbürgerung (38/4-2)

Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Kontaktformular – Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Telefon: +49 231 50-10789

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Online-Service - Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)