Förderprogramme Klima-Luft 2030
Es gibt in Ballungsräumen und damit auch in Dortmund viele Bereiche, in denen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung ergriffen werden müssen. Allein durch Verkehrsplanung und -steuerung, durch einen Umstieg vom Auto auf Bus, Bahn und Rad, durch den Einbau von Flüsterasphalt und durch andere Maßnahmen lassen sich jedoch nicht alle Lärmprobleme lösen. Häufig bleibt deshalb nur der Einbau neuer schalldämmender Fenster als mögliche Maßnahme übrig.
Um den Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz zu bieten, diese Investition für weniger Lärm zumindest im Gebäude zu tätigen, hat das Umweltamt der Stadt Dortmund ein Förderprogramm für den Einbau von Schallschutzfenstern aufgelegt.
Gefördert werden der Austausch von Schallschutzfenstern, bzw. Balkon- und Terrassentüren sowie die nachträgliche Dämmung von Rollladenkästen an stark befahrenen Straßen, soweit sie sich in Wohn- oder Schlafräumen befinden. Auch der Einbau von schallgedämmten Lüftern in Schlafräumen ist zuwendungsfähig.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt maximal 75% der förderfähigen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro je Haus bzw. Wohnung. Je Eigentümer ist eine jährliche Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro festgelegt.
Antragsberechtigt sind Grundstücks-, Haus- oder Wohnungseigentümer von besonders vom Verkehrslärm betroffenen Gebäuden. Mieter sind nicht antragsberechtigt. Die Prüfung, ob Anspruch auf eine Zuwendung besteht, erfolgt durch das Umweltamt.
Die Förderrichtlinie und Antragsformulare können Sie hier downloaden.
Helfen Sie mit lange Wartezeiten zu vermeiden: Wenn Sie ein Anliegen haben, bei dem Sie persönlich vorsprechen müssen, bitten wir Sie um eine vorherige Terminabsprache.
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