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Kulturbüro

Internationales

KUNST.TRANSFER Projektförderung

Informationen in Einfacher Sprache

Diese Förderung soll die Zusammenarbeit bei Kulturprojekten mit Künstler*innen aus den Partnerstädten unterstützen. Dabei sollen vorhandene Zusammenarbeiten unterstützt werden, sich neue Netzwerke bilden können und Teilhabe ermöglicht werden. Anders als bei der Werkförderung geht es bei der Projektförderung um die Arbeit an einem bestimmten Projekt. Dabei sollen Künstler*innen aus Dortmund und den Partnerstädten zusammenarbeiten. Hierbei können mehere Künstler*innen oder Kulturvereine zusammen arbeiten.

Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?

Das Kulturbüro prüft die Anträge. Die Entscheidung erfolgt nach fachlichen Kriterien.Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit von der Stadt Dortmund bekommt eine Übersicht zu den geförderten Projekten.Niemand hat einen Anspruch auf die Förderung. Das heißt: Man kann die Förderung nicht vor Gericht einklagen.Hier geht es zur Seite auf Englisch.

Welche Fristen gibt es?
Zu den Fristen siehe unten "Wann ist eine Antragstellung möglich?"

Eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Das heißt: Sie müssen die Fördergelder im gleichen Kalenderjahr ausgeben.Wir informieren über aktuelle Fristen auch in unserem Newsletter. Hier können Sie sich für den Newsletteranmelden.

Wer kann die Förderung bekommen?

  • Das Projekt muss in Dortmund oder in einer Partnerstadt stattfinden.
  • Das Projekt soll ein klares Ende haben und für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
  • Es muss eine Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Kulturschaffenden oder Institutionen einer Partnerstadt geben.

Was kann man mit der Förderung bezahlen?

- Personalkosten
- Produktionskosten und Produktionsnebenkosten
- Sachkosten
- Reisekosten, mehr dazu in den Förderrichtlinien, 146 KB, PDF mit Reisekostenpauschalen je Partnerstadt
- Kosten für Öffentlichkeitsarbeit

Der*die Gastgeber*in sollte, wenn möglich, eine Unterkunft stellen.

Eigenanteil

Sie müssen keinen Eigenanteil bezahlen.

Drittmittel

Geben Sie an, wenn für das Projekt bereits Kosten übernommen werden, zum Beispiel durch andere Fördergelder.

Wer kann die Förderung bekommen?

  • Künstler*innen und Kulturschaffende, die in Dortmund leben und arbeiten,
  • Künstler*innen aus allen Kulturbereichen, zum Beispiel Theater, Tanz, Aktionskunst, Film, Musik, Clubkultur, Literatur, Architektur, Fotografie oder Malerei,
  • Künstler*innen, die in mehreren Kulturbereichen arbeiten,
  • Einzelkünstler*innen, Vereine, Verbände und Kollektive.

Wie müssen Sie den Antrag einreichen?


  • Laden Sie das Antragsformular , 234 KB, PDF herunter.
  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Unterschreiben Sie das Formular.Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag. Dazu gehören:
  • ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan mit Kosten für die Produktion, Sachkosten, Reisekosten, Honorare, Leihgebühren, Raummieten und allen weiteren geplanten Ausgaben. Sie müssen dafür diese Vorlage nutzen.
  • Lebenslauf und Arbeitsbiografie – gerne ein Link zur Homepage statt umfangreicher Kataloge
  • Falls es ein Verein oder ein Kollektiv ist: Angaben zur Tätigkeit, Darstellung der Vereinsziele und ein Link zur Homepage.
  • Kooperationsvereinbarung oder Absichtserklärung von Projektpartnern aus der Partnerstadt.
  • Sie können auch noch weitere Unterlagen einreichen, um das Projekt genauer beschreiben.
Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail oder Brief an Annika Schmermbeck (Kontakt).

Antragstellung

Bewerbungen können ab dem 20. März 2024 laufend, jedoch längstens bis zum 11. November 2024 (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets), beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.

Ziel der Förderung von Kooperations- & Kulturprojekten im Rahmen der Städtepartnerschaften ist es, in etablierte Strukturen nachhaltig zu investieren und den Fokus dabei auf netzwerkbildende und partizipative Formate zu legen.

Eine Ausstellung mit Personen.
Bild: Note Thanun / unsplash
KUNST.TRANSFER - Projektförderung
Bild: Note Thanun / unsplash

Projektförderung

Der zweite Programmbereich beinhaltet die Förderung von „Freien Kooperations- & Kulturprojekten" im städtepartnerschaftlichen Kontext. Das bereits etablierte Förderprogramm wurde angesichts einer ganzheitlichen Förderstrategie in seinem Verfahren angepasst und modernisiert.

Die eingegangenen Anträge werden nach Eingang formal geprüft. Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt werden die Konzepte anhand der im Rahmen des Bewerbungsprozesses veröffentlichen inhaltlichen und fachlichen Förderkriterien bewertet. Auf dieser Grundlage trifft das Kulturbüro eine Förderentscheidung. Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro vorgelegt.

Antragstellung und Verfahren

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Bewerbungen können ab dem 20.03.2024 laufend, jedoch längstens bis zum 11. November 2024 (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets), eingereicht werden.

Die Mittel stehen im entsprechenden Haushaltsjahr (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets und genehmigten Haushalts der Stadt Dortmund) zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Falls Ihr Projekt ausgewählt wird und Sie einen Förderbescheid erhalten, beachten Sie bitte, dass auf Grund der vorläufigen Haushaltsführung (haushaltslose Zeit in der Kommunalverwaltung) Ihre Mittelanforderungen zum Projekt erst voraussichtlich im Mai 2024 bearbeitet und ausgezahlt werden kann.

Sie können auch unseren Newsletter abonnieren und werden automatisch über aktuelle Fristen informiert.

Was wird gefördert?

Fördervoraussetzungen:

  • Es werden Vorhaben im Sinne des kulturellen Austauschs sowohl in Dortmund als auch vor Ort in den Partnerstädten unterstützt.
  • Das Projekt soll nach Durchführung abgeschlossen sein und als Format einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • Erforderlich ist eine Kooperation mit Künstler*innen/ Kulturschaffenden/ Institutionen aus einer der Partnerstädte der Stadt Dortmund
.Förderfähige Ausgaben:
  • Förderung von Personalkosten, Produktions-(neben-) und Sachkosten sowie Reisekosten (zur Orientierung s. Förderrichtlinien: Reisekostenpauschalen je Partnerstadt)
  • Förderung einer gezielten und nachhaltigen Öffentlichkeitsarbeit
  • Eine Unterkunft sollte im Rahmen der Zusammenarbeit von dem jeweiligen Gastgeber, wenn möglich, gestellt werden.
  • Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
  • Eingeworbene oder geplante Drittmittel sind auszuweisen.

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinien, 146 KB, PDF

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für den Aufnthalt in Xi'an (China) aktuell nicht möglich ist.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Künstler*innen und Kulturschaffende, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben.
  • Künstler*innen aller Sparten (s. unten) und interdisziplinär** arbeitend.
  • Einzelkünstler*innen, Vereine, Verbände, Kollektive.

Darstellende Künste
Tanz, Theater, Aktions-/Konzeptkunst, Performance-Art

Digitale Künste, Neue/Interaktive Medien
Immersive Art, Video Art, Design, (elektronische) Musik, Sound Design, Szenographie, Virtuelle (Raum-) Skulpturen, Interaktive Installationen

Urban Art
HipHop-Kultur, Street-Art, Clubkultur, Interventionen im öffentlichen Raum

Literatur

Musik, Komposition

Kunst am Bau, Kunst im Stadtraum, Architektur

Bildende Künste

Malerei, Fotografie, Bildhauerei, Zeichnung/Grafik, Fotografie, Installation

**Interdisziplinär arbeitende Künstler*innen sind in mehr als einer Sparte tätig.

Wie wird gefördert?

Es handelt sich um eine Projektförderung. Bitte verwenden Sie die Vorlagen für die Antragstellung, die das Kulturbüro als Download zur Verfügung stellt.

Einzureichen sind:

Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular., 234 KB, PDF

Die ausführliche Projektbeschreibung und zeitlicher Ablaufplan:

  • Inhaltliche Darstellung des Projektvorhabens und des Abschlussformats unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien.
  • Angaben zur Relevanz hinsichtlich der Bildung nachhaltiger Strukturen und zur Aktualität des Projekts im künstlerischen, kulturellen und internationalen Kontext.
  • Darstellung der Kooperationspartner*innen aus der jeweiligen Partnerstadt.
  • Skizze eines Zeitplans

Ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan, 48 KB, XLSX :

  • Produktions-(neben)-und Sachkosten, Reisekosten, Honorare für Künstler*innen/Kulturschaffende, Leihgebühren für Medien und Technik, Raummieten, Öffentlichkeitsarbeit, weitere Sachkosten.
  • Angabe von weiteren Drittmitteln, falls diese geplant oder bereits eingeworben sind.
  • Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Weiter erforderliche Anlagen:

  • Lebenslauf/Arbeitsbiografie bei Künstler*innen und Kulturschaffenden; bei Vereinen die Satzung, eine Beschreibung der Tätigkeit, Darstellung der Vereinsziele etc.
  • Letter of Intent oder schriftl. Bestätigungsmail des*der Künstler*in aus der Partnerstadt


Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinien , 146 KB, PDF

Wie werden Bewerbungen eingereicht?

Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformular , 234 KB, PDF auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind dem Antrag die oben genannten Anlagen beizufügen.Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.

Per Mail oder bei postalischer Einreichung an Kontakt.

Zum Thema

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Anschrift:
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