Stadterneuerung Nordstadt
In der Nordstadt prüft die Stadt eine Nachfolge für das seit 1991 festgelegte Städtebauliche Sanierungsgebiet. Durch das dort geltende Sanierungsrecht hat die Stadt besondere Steuerungsmöglichkeiten bei der Entwicklung des Gebäudebestands. Damit diese wichtigen Instrumente auch künftig nutzbar bleiben, laufen Vorbereitende Untersuchungen für ein neues Sanierungsgebiet. Hierzu haben bereits zahlreiche Beteiligungsschritte stattgefunden.
Das bisherige Sanierungsgebiet liegt weitgehend innerhalb des Stadterneuerungsgebiets Soziale Stadt Nordstadt. Seit den 1990er Jahren wurde eine Vielzahl von Stadterneuerungsmaßnahmen umgesetzt, die den Sanierungszielen des Nordstadtprogramms Rechnung getragen haben. Zuletzt kamen vor allem das Vorkaufsrecht und Modernisierungsvereinbarungen zum Einsatz. Das Vorkaufsrecht nutzt die Stadt Dortmund, um sogenannte Problemimmobilien zu erwerben, die durch bauliche Mängel und Leerstände eine negative Auswirkung auf ihr Umfeld haben. Über die Modernisierungsvereinbarungen kann die Stadt in Abstimmung mit den Eigentümer*innen Einfluss auf die Aufwertung des privaten Gebäudebestandes nehmen. Für die Eigentümer*innen können Vorteile entstehen, da sie höhere Anteile der Kosten für Modernisierungen steuerlich geltend machen können.
Mehr Details zu den Bedingungen und Auswirkungen des laufenden Vorgangs steht in den allgemeinen Informationen zu Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und Vorbereitenden Untersuchungen.
Da die alte Sanierungssatzung mittlerweile über 30 Jahre alt ist, ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Einsatz des Sanierungsrechts weiterhin bestehen. Hierzu laufen sogenannte Vorbereitende Untersuchungen in einem Gebiet, das auch den Bereich der Münsterstraße einbezieht. Mit der Durchführung beauftragt ist
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen hat im Mai und Juni 2022 in jedem der drei Nordstadt-Quartiere eine Beteiligungsveranstaltung für Bewohner*innen, Gewerbetreibende und lokale Akteure im Untersuchungsgebiet stattgefunden. Anregungen und Ideen der Menschen vor Ort wurden dabei aufgenommen. Via Livestream konnten Interessierte auch von zuhause aus teilnehmen und digital eigene Impulse einbringen. In einer
Für alle Eigentümer*innen von Immobilien im Sanierungsverdachtsgebiet fand im August 2022 eine separate Informationsveranstaltung statt. Diese wurden zudem mit einem Anschreiben im Dezember 2022 aufgefordert, an einer Online-Befragung teilzunehmen. Hier bestand eine gesetzliche Auskunftspflicht gemäß § 138 Baugesetzbuch (BauGB). Erfragt wurden in diesem Zuge etwa Angaben zu Lage, Größe, Alter, Zustand, Nutzung und Barrierefreiheit von Häusern und Wohnungen sowie Einschätzungen der Bewohner*innen zur Bewertung ihres Wohnumfelds. Die Befragung wurde über ein zweites Anschreiben mit analogen Fragebögen im März 2023 fortgesetzt und befindet sich mittlerweile in der Auswertung.
Für den Beschluss der Vorbereitenden Untersuchungen durch den Rat der Stadt wurden bereits einige vorläufige Sanierungsziele aufgestellt. So sollen geeignete Maßnahmen
Im Zuge der Vorbereitenden Untersuchungen werden diese vorläufigen Sanierungsziele weiterentwickelt und konkretisiert. Schließlich werden daraus Maßnahmen abgeleitet. Kommt das Sanierungsrecht zur Anwendung, werden diese Maßnahmen durch die Stadt Dortmund und die Eigentümer*innen der Grundstücke und Gebäude umgesetzt. Näheres hierzu finden Eigentümer*innen in einem
Baugesuche, die den vorläufigen Sanierungszielen widersprechen, kann die Stadt Dortmund für ein Jahr zurückstellen. So wird sichergestellt, dass während der Vorbereitenden Untersuchungen keine Aktivitäten ergriffen werden, die die Erreichung der künftigen Sanierungsziele erschweren.
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