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Stadterneuerung Nordstadt

Sanierungsgebiet "Südliches Nordmarktquartier"

Das "Südliche Nordmarktquartier" ist ein städtebauliches Sanierungsgebiet. Die Stadt Dortmund arbeitet hier besonders intensiv an der Verbesserung der Lebensqualität. Zugleich gelten für Immobilieneigentümer*innen besondere Regelungen. Zum Beispiel steuerliche Vorteile, aber auch Genehmigungspflichten.

Seit dem 31. Januar 2025 läuft im "Südlichen Nordmarktquartier" eine sogenannte städtebauliche Sanierungsmaßnahme. Das Sanierungsgebiet ist rund 75 Hektar groß und umfasst rund 1.100 Gebäude. Es erstreckt sich rund um den Nordmarkt, das Schleswiger Viertel und das Brunnenviertel sowie die südliche Münsterstraße. Die Maßnahme ist auf eine Dauer von 15 Jahren angelegt.

Stadplan eines Ausschnitts der Dortmunder Nordstadt mit hervorgehobenen Grenzen des Sanierungsgebiets.
Bild: Stadt Dortmund / Vermessungs- und Katasteramt
Das Sanierungsgebiet "Südliches Nordmarktquartier" ist 75 Hektar groß und umfasst unter anderem das Brunnenviertel, das Schleswiger Viertel und die südliche Münsterstraße.
Bild: Stadt Dortmund / Vermessungs- und Katasteramt

Was ist ein Sanierungsgebiet?

In einem städtebaulichen Sanierungsgebiet arbeiten Stadt, private Eigentümer*innen und weitere Akteur*innen an Verbesserungen. Private investieren in die Sanierung und Modernisierung ihrer Gebäude, die Stadt etwa in die Aufwertung der öffentlichen Räume, in Spielplätze, Grünflächen.

Zusätzlich bietet das Sanierungsrecht der Stadt erweiterte Möglichkeiten, die Entwicklung des Gebäudebestands mitzusteuern. Hierzu gehört beispielsweise ein allgemeines Vorkaufsrecht. Damit kann die Stadt zum Beispiel sogenannte Problemimmobilien erwerben, die durch bauliche Mängel und Leerstände eine negative Auswirkung auf ihr Umfeld haben. Zudem müssen Eigentümer*innen viele rechtliche oder bauliche Veränderungen, die sie an Gebäuden oder Grundstücken vornehmen, vorab genehmigen lassen.

Ausführlichere allgemeine Informationen zum Instrument der städtebaulichen Sanierung und zu den Rechtsgrundlagen gibt es hier.

Nachfolgend finden Sie Informationen, die unmittelbar das Sanierungsgebiet "Südliches Nordmarktquartier" betreffen.

Beratung für Eigentümer*innen

Das Quartiersmanagement Nordstadt hat ein Team Immobilien, das sich im Schwerpunkt um das Sanierungsgebiet „Südlicher Nordmarkt“ kümmert. Es berät kostenlos zu sanierungsrechtlichen, baufachlichen und fördertechnischen Fragen und stellt bei Bedarf den Kontakt zur städtischen Sanierungsbehörde her.

Die Stadt Dortmund rät allen Eigentümer*innen, sich möglichst frühzeitig zu jedem baulichen oder rechtlichen Vorhaben mit Bezug auf ihre Immobilie durch das Quartiersmanagement beraten zu lassen. So können die Weichen für das Projekt gleich richtig gestellt werden. Das Team Immobilien unterstützt auch direkt beim Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigungen und berät zum Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen.

Das Team Immobilien im Quartiersmanagement ist zu erreichen:
montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr
unter 0231/2227373, immobilien@nordstadt-qm.de, Mallinckrodtstr. 56.
Beratungen sind nach Vereinbarungen auch außerhalb dieser Zeit möglich.

Lassen Sie sich beraten!

Wichtige Informationen zum Sanierungsgebiet

Die Sanierungsziele im "Südlichen Nordmarktquartier"

Tabelle mit den Sanierungszielen im Sanierungsgebiet "Südliches Nordmarktquartier"
Bild: Stadt Dortmund
Die Sanierungsoberziele im Sanierungsgebiet "Südliches Nordmarktquartier". Der Klick auf das Bild zeigt die ganze Tabelle.
Bild: Stadt Dortmund

Im Juni 2024 hat der Rat mit dem Sanierungsgebiet "Südliches Nordmarktquartier" auch die konkreten Ziele beschlossen, die mit der Maßnahme erreicht werden sollen. Diese Sanierungsziele sind in vier Bereiche gegliedert:

• Gebäudebestand und Blockinnenbereiche
• lokale Ökonomie und Infrastruktur
• Stadtraum
• Mobilitätswende

Aus den Sanierungszielen leiten sich die zahlreichen Maßnahmen der Stadterneuerung ab, die die Stadt durchführt.
Gleichzeitig sind die Sanierungsziele die Grundlage für Genehmigungen der Maßnahmen an Gebäuden privater Eigentümer*innen: Genehmigt wird, was dem Erreichen der Ziele nicht entgegensteht. Daher sind die Ziele für private Eigentümer*innen wichtig.

Die Übersicht über die Sanierungobersziele , 547 KB, PDF steht zum Download bereit. Die komplette Liste aller Sanierungsziele finden sich im Ratsbeschluss. Im laufenden Verfahren werden diese Ziele regelmäßig geprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.

Welche Vorteile haben Immobilieneigentümer*innen?

Innerhalb des Sanierungsgebiets ergeben sich für Eigentümer*innen mehrere Vorteile:

• Steuervorteile: Es bestehen erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (nach § 7h bzw. § 10f und § 11a Einkommenssteuergesetz (EStG)) für Herstellungskosten von Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Das bedeutet praktisch: Wer ein Gebäude innerhalb des Gebiets modernisiert, kann pro Jahr einen größeren Anteil der Investition steuerlich geltend machen ("absetzen") als sonst. Dadurch lassen sich 100 Prozent der Kosten innerhalb von 12 Jahren geltend machen. Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist, dass Eigentümer*innen vor Beginn ihrer Maßnahmen eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt schließen.

• Wertsteigerung: Der Wert der eigenen Immobilie steigt durch die Aufwertung des Umfelds im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Eigentümer*innen profitieren von den Maßnahmen der Stadt und den Investitionen anderer privater Eigentümer*innen.
Die Erfahrung zeigt, dass eine Modernisierung oft weitere in der Nachbarschaft nach sich zieht. Es lohnt sich also, voranzugehen!

• Intensive Beratung und Begleitung: Im Sanierungsgebiet "Südliches Nordmarktquartier" liegt ein Beratungsschwerpunkt des Quartiersmanagements Nordstadt. Eigentümer*innen erhalten kostenlos Antworten und Unterstützung, baufachliche Ersteinschätzungen und Begleitung bei Genehmigungsanträgen oder Modernisierungsvereinbarungen. Das Team Immobilien steht für alle Fragen rund um die städtebauliche Sanierungsmaßnahme zur Verfügung

Natürlich stehen auch im Sanierungsgebiet die bis zu 50-prozentigen Zuschüsse aus dem Hof- und Fassadenprogramm zur Verfügung. Auch hierzu und zu weiteren kombinierbaren Förderprogrammen der Stadt Dortmund berät das Team Immobilien des Quartiersmanagements Nordstadt.

Wofür sind sanierungsrechtliche Genehmigungen erforderlich?

Für viele Veränderungen an Häusern, Wohnungen oder Grundstücken im Sanierungsgebiet benötigen Eigentümer*innen vorher eine sanierungsrechtliche Genehmigung. Das betrifft die meisten baulichen meisten baulichen und auf die Nutzung bezogenen Änderungen an und in Gebäuden sowie Eintragungen im Grundbuch.

! Achtung: Eine Baugenehmigung reicht nicht. Die sanierungsrechtliche Genehmigung muss zusätzlich beantragt und erteilt werden. Die Anträge können parallel gestellt werden.

Eigentümer*innen brauchen eine sanierungsrechtliche Genehmigung für:

  • jede bauliche Veränderung am oder im Gebäude. Wenn also ein Gebäude ganz oder teilweise neu gebaut, umgebaut oder abgerissen werden soll.
  • jede Nutzungsänderung, also wenn die Art der Nutzung sich ändert. Das gilt zum Beispiel, wenn bisherige Geschäftsräume zu Wohnungen umgewandelt werden, oder wenn umgekehrt eine Wohnung zur Arztpraxis wird.
  • sämtliche darüber hinaus gehenden Vorgänge, für die auch eine Baugenehmigung erforderlich ist. Wichtig: Baugenehmigung und sanierungsrechtliche Genehmigung können nicht mit demselben Antrag beantragt werden. Es sind zwei getrennte Anträge erforderlich.
  • alle Veränderungen, die den Wert der Immobilie wesentlich steigern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Eigentümer*innen Werbeanlagen anbringen, das Dach, die Fenster oder die Fassade bearbeiten, eine neue Heizung installieren oder den Innenhof gestalten.
  • jeden Abschluss und jede Verlängerung befristeter Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Dabei handelt es ich in der Regel um Gewerbemietverträge.
  • jeden Verkauf eines Grundstücks.
  • jede Eintragung von Grundschulden und Grunddienstbarkeiten im Grundbuch sowie jede Eintragung oder Änderung von Baulasten.
  • jede Teilung eines Grundstücks.

Die Rechtsgrundlage für diese Genehmigungspflichten im Sanierungsgebiet bilden die Paragraphen § 144 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 145 Baugesetzbuch (BauGB).

Wie erhalten Eigentümer*innen eine Genehmigung?

Für die sanierungsrechtliche Genehmigung gibt es ein Antragsformular, 652 KB, PDF . Dieses muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mit den richtigen Anlagen beim Amt für Stadterneuerung als Sanierungsbehörde eingereicht werden.

Die Stadt Dortmund empfiehlt allen Eigentümer*innen, sich frühzeitig vor Antragstellung vom Quartiersmanagement Nordstadt beraten zu lassen. So lässt sich vorab genau klären, ob eine Genehmigung erforderlich ist und welche Unterlagen zum Antrag gehören. Das hilft bei der möglichst reibungslosen und schnellen Bearbeitung.

Wie werden die Menschen vor Ort in das Sanierungsverfahren eingebunden?

In regelmäßigen Abständen informiert die Stadt die Eigentümer*innen, Bewohner*innen, Pächter*innen und sonstigen Betroffenen im Sanierungsgebiet über den Stand der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Dies geschieht über Anschreiben, Pressemitteilungen, Briefwurfsendungen und andere Kanäle. Anlassbezogen, wenn zum Beispiel Projekte im öffentlichen Raum anstehen, finden zudem Informations- und Beteiligungsveranstaltungen statt.

Bereits im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen gab es eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit, unter anderem mit mehreren Quartierswerkstätten, einem Informationsabend für Eigentümer*innen und einer breit angelegten Befragung. Zu den Quartierswerkstätten gibt es eine ausführliche Dokumentation, 7 MB, PDF .

Zum Start des Sanierungsgebiets findet im ersten Quartal 2025 eine Infoveranstaltung statt, zu der sämtliche Eigentümer*innen der rund 1.100 Immobilien im Quartier persönlich eingeladen werden.

HInweis für bevollmächtigte Notar*innen

Bevollmächtigte Notar*innen werden gebeten, die entsprechenden notariellen Urkunden zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular direkt an sanierung.nordstadt@stadtdo.de zu senden.

Downloads und Links

Satzung, Grundlagen, Antragsformular und mehr

Das Projekt wird gefördert durch

Logo des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Logo der Städtebauföderung von Bund, Ländern und Gemeinden
Logo des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW

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