Sicherheitstipps der Feuerwehr
Bei der Verbrennung von Holz, Kohle, Öl oder Gas entsteht giftiges Kohlenstoffmonoxid (CO). Es ist nicht sichtbar und man kann es weder riechen noch schmecken. Eine Reizwirkung in den Atemwegen, die auf die Anwesenheit eines giftigen Stoffes hinweisen könnte, wird sich ebenfalls nicht einstellen. Und hier liegt die Tücke: Während sich langsam Symptome wie Kopfschmerz und/oder Schwindel bei Ihnen einstellen, steigt die Konzentration des Gases in Ihrem Körper mit jedem Atemzug an.
Das Atemgift gelangt über die Atmung in die Lunge und bindet sich dort an das Blut, sodass kein Sauerstoff mehr zu den Organen transportiert werden kann. Bei einer hohen Konzentration wird der Mensch bewusstlos und wacht nicht mehr auf.
In Gasthermen und Heizungsanlagen können technische Defekte, verstopfte oder undichte Abluftrohre den Austritt des Atemgiftes verursachen. Durch Vogelnester, gelöste Dachpappe oder bestimmte Wetterlagen verstopfen Schornsteine von Heizungskaminen und können einen Rückstau von CO in die Wohnung verursachen, da es auch mühelos durch Wände und Decken dringen kann.
Bei einer Shisha wird Holzkohle zum Verdampfen des Tabaks benutzt, sodass auch hier giftiges Kohlenmonoxid freigesetzt wird. Die bestmögliche Vorsorge, dass es zu keiner CO-Ansammlung in Ihren Räumen kommt, ist die regelmäßige Wartung (Heizungsanlagen, Gas-Kochfelder usw.) durch Fachbetriebe und Überprüfung ihrer Feuerstellen (Heizungsanlagen, Kamine usw.) durch den zuständigen Schornsteinfeger, sowie eine regelmäßige und gute Durchlüftung der Räumlichkeiten. Außerdem weisen wir Sie nachdrücklich darauf hin, dass Sie ausschließlich Geräte nutzen, die zum Heizen in geschlossenen Räumen bestimmt sind!
Heizpilze, Campingkocher, Holzkohle- und Gasgrills sind nicht zum Heizen geschlossener Räume geeignet. Von ihnen geht die Gefahr einer lebensbedrohlichen Kohlenmonoxid-Vergiftung aus.
Zusätzlichen Schutz bieten CO-Warnmelder. Diese geben, wie Rauchmelder auch, einen schrillen Alarmton ab, der Sie auf die Anwesenheit des Gases aufmerksam macht und Sie auch aus dem Schlaf weckt.
Alarmieren sie auf jeden Fall die Feuerwehr über den Notruf 112, wenn sie einen Verdacht auf CO-Austritt haben und verlassen sie das Gebäude.
Die Feuer- und Rettungswache 2 der Feuerwehr Dortmund wurde im Jahr 1978 in den Dienst gestellt. Vorher war die Wache an der Münsterstraße ansässig.
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Eving in Dortmund.
Die Feuer- und Rettungswache 6 ist eine Grundschutzwache.
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Scharnhorst in Dortmund.
Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Mengede in Dortmund.
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Informationen zum Thema Betrieb offener Kamine und Kaminöfen für die Stadt Dortmund
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Antragsformulare und weitere Unterlagen zum Thema Sondernutzung und Veranstaltungsmanagement des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
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