Tierschutzzentrum
Kooperationen
Susi und Strolch, Tim und Struppi, Benjamin Blümchen und Otto - was wären sie alle ohne ihre jeweiligen Partner*innen? Gleiches gilt für uns als Tierschutzzentrum Dortmund. Deshalb freuen wir uns, an dieser Stelle unsere immens wichtigen Kooperationen vorzustellen.
Schriftsteller (Das zweite Dschungelbuch)
Die Stärke des Rudels ist der Wolf, und die Stärke des Wolfs das Rudel.
Ordnungsamt
Einer unserer wichtigsten Partner ist das städtische Ordnungsamt. Die Kollegen*innen aus dem Bereich Veterinärwesen unterstützen das Tierschutzzentrum beispielsweise bei Verhaltenstests und spielen die Hauptrolle, wenn Tiere, die illegal und ohne Tollwut-Impfung importiert worden sind, bei uns in Quarantäne kommen. Sie stellen aber auch Tiere aus nicht artgerechter Haltung sicher oder wenn die Halter*innen bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen.
Für das Tierwohl – wie Veterinäramt und Tierheim zusammenarbeiten - Beispiel illegaler Hundehandel
1. Schritt
Oftmals beginnen Fälle, in denen das Veterinäramt der Stadt Dortmund und das Tierheim zusammenarbeiten, in etwa so: Die Polizei meldet beim Veterinäramt, dass auf einem Parkplatz ein Hund – meistens ist es ein Welpe - aus dem Auto heraus verkauft werden soll. Die kaufinteressierte Person hat dabei gleich die Polizei eingeschaltet, weil ihr*ihm die Angelegenheit dubios vorkam. Mitarbeiter*innen des Veterinäramts überprüfen in einem solchen Fall telefonisch mit den Polizeibeamt*innen vor Ort den Impfpass des Hundes.
Hierbei stellt sich heraus, dass der Hund aus der Türkei stammt und nur über einen nationalen türkischen Impfausweis verfügt, bei dem zudem keine Impfung gegen Tollwut eingetragen ist. Ein*e Tierarzt*Tierärztin begibt sich zur Einsatzörtlichkeit und sucht dort mit dem*der Hundebesitzer*in das Gespräch
2. Schritt
Der/die amtliche Tierarzt/Tierärztin erklärt dem Hundebesitzer oder der Hundebesitzerin, dass er/sie den Hund ohne gültige Tollwutimpfung und ohne EU-Heimtierausweis über die Grenze nach Deutschland gebracht hat. Dieses Verbringen ist entgegen den tierseuchenrechtlichen Erfordernisse erfolgt, weshalb der Hund vorerst nun im Quarantänebereich im örtlichen Tierheim untergebracht werden muss.
3. Schritt
Direkt wird auf Anruf des Veterinäramtes das Tiermobil der Feuerwehr zur Einsatzörtlichkeit geschickt. Unter Aufsicht der Polizei und des Veterinäramtes übergibt der/die Besitzer*in den Hund den Mitarbeiter*innen der Feuerwehr, diese bringen den Hund zum Tierschutzzentrum.
4. Schritt
Die Mitarbeiter*innen des Tierschutzzentrums wurden vom Veterinäramt über den Transport des Hundes informiert und richten gleich einen Raum im Quarantänebereich für den Hund her. Wenn der/die behandelnde Tierarzt/Tierärztin des Tierschutzzentrums vor Ort ist, wird der Hund gleich untersucht und auch das im Impfpass angegebene Alter des Hundes auf Plausibilität überprüft.
5. Schritt
Wenn es sich wie in den meisten Fällen noch um einen Welpen handelt, kann dieser frühestens mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Oftmals werden die Tiere vorher gechipt, sollte das ebenfalls noch nicht erfolgt sein. Erst 21 Tage nach der Tollwut-Impfung darf ein Hund aus der Quarantäne entlassen werden, wenn er aus einem EU-Staat oder einem sogenannten gelistetem Drittland stammt. Sollte der Hund aus einem nicht gelisteten Drittland (wie etwa der Türkei, Serbien oder der Ukraine) stammen, kann er frühestens vier Monate danach aus der Quarantäne entlassen werden. Die Kosten hierfür muss der/die Besitzer*in tragen.
6. Schritt
Der Hund wird im Tierheim natürlich gut versorgt, die erneut ungewohnte Umgebung und die Isolierung sind dennoch kein Zuckerschlecken. Vorsorglich werden Hunde, die auf diese Weise in der Quarantäne unterkommen, entwurmt, sie bekommen die Auffrischungsimpfung gegen die üblichen Hundekrankheiten und werden gegen Tollwut geimpft. Dann beginnt für Hund und Besitzer*in die letzte Zeit des Wartens, bevor der Hund wieder abgeholt werden kann.
Für das Tierwohl – wie Veterinäramt und Tierheim zusammenarbeiten - Beispiel Tierschutzfall
1. Schritt
Die gute Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt kommt auch im Tierschutzfall zum Tragen. Wenn beim Veterinäramt Hinweise eingehen, dass Tiere nicht ordnungsgemäß gehalten werden, suchen Mitarbeiter*innen des Veterinäramtes den*die Tierhalter*in meist unverzüglich auf und führen eine Kontrolle durch.
Für uns im Tierheim ist das tägliche Reinigen der Zwinger und anderer Räumlichkeiten selbstverständlich. Es ist für uns nur eine Art, den Tieren etwas zurückzugeben.
Leider ist das nicht bei allen Tierhalter*innen der Fall und Tiere leben teils in eklatant schlechten hygienischen Verhältnissen.
Bilder solcher Fälle, die zur Dokumentationszwecken erstellt werden, veröffentlichen wir aus Pietätsgründen und zum Schutz der Privatsphäre der Tierhalter*innen nicht.
Manchmal stellen sich dann Situationen für die Tiere dar, die wirklich nur schwer zu ertragen sind: Der Boden der Wohnung ist mit Unrat und Schmutz übersät, das Tier ist auffallend mager. Die Rippen und andere Knochenpunkte treten deutlich hervor. In einem Raum sammeln sich in einer Ecke zahlreiche Fäkalien. Der Geruch in der Wohnung ist beißend.
2. Schritt
Dann kann die Fortnahme des Tieres nach §16a TSchG und eine anderweitige Unterbringung dem/der Tierhalter*in angeordnet werden. Diese Maßnahme wird mit sofortiger Vollziehung angeordnet. Leistet die betroffene Person Widerstand, wird der Kommunale Ordnungsdienst oder die Polizei zur Unterstützung herangezogen.
Auch in einem solchen Fall wird das Tiermobil der Feuerwehr zum Transport des Tieres ins Tierschutzzentrum telefonisch angefordert. Mitarbeiter*innen des Tierheims übernehmen das Tier. Für Fälle außerhalb der Öffnungszeiten stehen Notboxen zur Verfügung.
3. Schritt
Die Rückgabe an den/die Tierhalter*in kann erfolgen, wenn diese*r die Auflagen des Veterinäramtes erfüllt. Zum Beispiel, wenn glaubhaft artgerechte Haltungsbedingungen hergestellt wurden. Sofern dies nicht geleistet werden kann, muss das Tier notfalls endgültig entzogen werden. Es kann dann durch das Tierheim an andere Personen vermittelt werden und darf sich auf bessere Zeiten freuen.
Mehr Freiheit für Hunde - wie eine Verhaltensprüfung abläuft
Grundsätzliche Informationen
Im Rahmen der Verhaltensprüfung wird überprüft, ob der Hund ein übersteigertes Aggressionsverhalten zeigt und sich diese Aggression in gefährlicher Weise unmittelbar auf Menschen oder Hunde auswirken könnte. Bei einem positiven Prüfungsverlauf soll nachgewiesen werden, dass der Hund auf Grund seines individuellen Aggressionsverhaltens keine übermäßige Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.
Die Verhaltensprüfung wird immer in Kombination Mensch-Tier durchgeführt, d.h. wenn mehrere Menschen den Hund ohne Maulkorb und ohne Leine führen möchten, muss jede*r Einzelne mit dem Hund diese Verhaltensprüfung durchlaufen. Die Verhaltensprüfung ist nicht ortsgebunden, auch Bürger*innen anderer Städte können beim Veterinäramt der Stadt Dortmund am Tierschutzzentrum Dortmund die Verhaltensprüfung ablegen.
Altersgrenze
Hunde, die in Dortmund die Verhaltensprüfung ablegen, müssen mindestens 2 Jahre alt sein, da bis zu diesem Alter eine befristete Ausnahmegenehmigung vom Maulkorb- und Leinenzwang durch das Ordnungsamt erteilt werden soll, wenn die Hunde regelmäßig eine Hundeschule besuchen.
Regeln
Zum Start werden alle Teilnehmer*innen begrüßt und einige Regeln erläutert. Die Hunde dürfen während der Prüfung nicht mit Leckerchen gelockt werden. Wurde ein Kommando befolgt und ist eine Prüfungssequenz abgeschlossen, sind Belohnungen und Leckerchen aber erlaubt und erwünscht.
Beginn der Prüfung
Den ersten Auslauf betreten alle Hunde mit den jeweiligen Menschen einzeln, während die anderen außerhalb des Zauns warten. Hier kann der Hund die erste Anspannung lösen. Der Hund erhält das Kommando „Sitz“ und wird dann abgeleint. Jetzt heißt es erstmal nach Herzenslust toben. Für die amtliche Tierärztin und die Sachverständige bietet sich hier die erste Möglichkeit, im Spiel einen Eindruck von der Bindung Mensch – Hund zu erhalten. Nach dem Austoben wird der Hund abgerufen und wieder angeleint, dann geht es auf den zweiten Platz.
Die Fahrstuhlsituation
Für die Hunde, die eine Befreiung von der Leinenpflicht erhalten sollen, ist der Schwierigkeitsgrad direkt höher: die Runde muss der Hund an der Seite der Aufsichtsperson schaffen, ohne angeleint zu sein.
Dann geht es in die Einzelprüfung. Alle Prüfungspunkte sind gleich für die Hunde. Hürde 1: Die Fahrstuhlsituation. Dicht gedrängt wird der Hund von vielen Menschen umrundet. Es wird geredet, sich begrüßt, teilweise raschelt ein Schlüsselbund. Selbst für Menschen ist eine beengte Fahrstuhlsituation unangenehm, aber die Hunde meistern die Prüfung ohne Probleme.
Die Duldungsübungen / Dominanzgesten
Hürde 2: Die Duldungsübungen / Dominanzgesten: Ein Blick in die mit den Händen aufgehaltene Schnauze, die Kontrolle der Ohren und der Pfote auf Dornen. Diese Duldungsübungen muss der Hund tolerieren. Auch hier kein Problem…
Die Anbindungssituation
Hürde 3: Die Anbindesituation. Der Hund wird an einem Unterstand angebunden. Die*der Halter*in versteckt sich in einem Metallverschlag, so dass sie*er für den Hund nicht mehr sichtbar ist. Hier schauen die Fachleute, wie sich der Hund in der Vereinsamung verhält. So mancher ist perplex, ein anderer schaut dem Frauchen oder Herrchen nach… Dann wird der Level gesteigert. Ein Testhund wird an der Leine an dem „einsamen“ Hund vorbeigeführt, die amtliche Tierärztin läuft beschwingt auf den Hund zu, eine Gruppe von Menschen geht auf den Hund zu. Dies sind alles Stresssituationen für den Hund.
Der Autorundgang
Der Autorundgang - Der Straßenverkehr kann in einer Verhaltensprüfung nur schwierig simuliert werden. Trotzdem versucht die Sachverständige den*die Hundehalter*in und den Hund aus dem Auto heraus zu testen. Auch hier wird geschaut: läuft der Hund mit dem Frauchen oder Herrchen mit? Wie reagiert der Hund auf Kommandos wie „Sitz“, wenn aus dem Wagen heraus ein Gespräch begonnen wird.
Der Umwelttest
Die letzte Station: der Umwelttest - Zu guter Letzt werden geballt Stresssituation nachgestellt, um die Reaktionen der Hunde zu überprüfen. Dabei sind es Situationen, die regelmäßig beim Spaziergang vorkommen können. Ein plötzlich aufgespannter Regenschirm, eine Joggerin, ein Roller-Fahrer, ein Betrunkener und ein rollender Ball. Die Statisten*innen geben sich reichlich Mühe, die Tiere aus der Reserve zu locken. Dabei sind Reaktionen wie zurückschrecken und ignorieren vollkommen ok. Problematisch ist, wenn der Hund ein aggressives Verhalten zeigt oder sich nicht mehr abrufen lässt. Bei den Hunden, die eine Leinenpflichtbefreiung erhalten sollen, wird dieser Test ohne Leine gemacht.
Das Verhalten der Halter*innen
Bei allen Übungen wird nicht nur der Hund begutachtet. Auch das Verhalten der Halter*innen wird berücksichtigt. Schafft es der*die Halter*in den Hund zu kontrollieren und ungewünschte Reaktionen zu unterbinden oder nicht – diese Antwort fließt ebenfalls mit in die Entscheidung.
Das Ergebnis
Wird die Prüfung nicht bestanden, geht eine Mitteilung durch die*den amtliche*n Tierarzt*ärztin an das zuständige Ordnungsamt. Je nach Grund des Prüfungsabbruchs erfolgen von dort gegebenenfalls weitere Überprüfungen. Die Prüfung kann aber wiederholt werden. Ist die Prüfung geschafft, spricht das Ordnungsamt eine Maulkorb- und/oder eine Leinenpflichtbefreiung aus. Und Hund sowie Frauchen oder Herrchen freuen sich über etwas mehr Freiheit.
Zum Abschluss darf dann eins nicht fehlen: ein, zwei oder drei Leckerchen und ein paar Streicheleinheiten…
Die Verhaltensprüfung für Hunde, die auf Grund ihrer Rassezugehörigkeit nach Landeshundegesetz NRW maulkorb- und leinenpflichtig sind, dient dazu, den Antrag der*des Hundehalters*in auf Maulkorb- und Leinenbefreiung zu überprüfen. Sie wird regelmäßig durch amtliche Tierärzte*innen in Zusammenarbeit mit externen sachverständigen Personen auf dem Gelände des Tierschutzzentrums Dortmund durchgeführt.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Veterinäramtes Dortmund unter der Rufnummer 0231 50-23970 oder per Mail an veterinaeramt@stadtdo.de gerne zur Verfügung.
Zum Thema
Weitere Partner*innen
Tierschutzverein Gross-Dortmund e.V.
Gutes Tun - Gassi gehen
„Es ist nicht nur die Rute, die dann wild durch die Luft wedelt, eigentlich wackelt der ganze Hund.“ – Jeden Samstag erlebt Karola Gaidies vom
Im Jahr 2000, als durch eine neue Landeshundeverordnung die Hundezwinger im Tierheim Dortmund nahezu aus allen Nähten platzten, gehörte Karola Gaidies zu denjenigen Personen, die einen Vorläufer der heutigen Gassi-Gruppe ins Leben riefen. Wie viele Samstage es seitdem waren, an denen sie Hunde aus dem Tierheim ausführte und an denen ihr die Hunde diese eingangs geschilderte Dankbarkeit entgegenbrachten, das weiß sie selbst nicht mehr. Aber fest steht: mit diesem Ehrenamt helfen sie und die anderen Gassi-Gänger*innen den Hunden, eine äußerst schwierige Zeit zu überstehen.
Bei Wind und Wetter stehen die Männer und Frauen samstags um 10 Uhr auf der Matte. Ihre Hilfsbereitschaft kennt keine Jahreszeiten, kennt kein zu heiß, kein zu nass, kein zu kalt. „Gutes tun“, sagt Karola Gaidies sei ihre Motivation. Manchmal ist es so einfach: Gutes tun. Und diese zwei Worte bedeuten für die Hunde so viel mehr.In enger Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Tierschutzzentrums werden die Hunde aus ihren Zwingern und getrennt voneinander ausgeführt. Dass dabei nicht jede*r so ohne weiteres mit den mitunter auch mal komplizierten Tieren spazieren gehen darf, leuchtet ein. Alle Gassi-Gänger*innen sind über das Veterinäramt qualifiziert und haben den Sachkundenachweis erworben. „Es hängt viel mehr dran, als nur ein bisschen spazieren gehen“, sagt Gaidies.Dennoch ist die Nachfrage ungebrochen hoch. Momentan gibt es eine Warteliste für neue Interessenten. „Wir müssen natürlich schon schauen, ob es alle, die sich interessieren, am Ende auch Ernst meinen“, sagt Gaidies. Bei einigen Mitglieder*innen aus der Gassi-Gruppe habe das regelmäßige Ausführen der Tiere am Ende sogar zur erfolgreichen Vermittlung des eigenen Hundes geführt. Was aber nicht bedeutete, dass die gute und wichtige Arbeit in der Gassi-Gruppe dann aufgegeben wurde. Denn Ehrenamt ist Ehrensache.
Die Gassi-Gruppe startet jeden Samstag um 10 Uhr vom Tierheim aus. Interessenten*innen können sich im Tierschutzzenturm melden. Per Mail beim tierheim@stadtdo.de oder telefonisch unter 0231 170680.
Dortmunder Katzenschutzverein e.V.
Hilfe leisten - für besitzerlose Katzen, aber auch Katzenhalter*innen
Seit 1976 hat es sich der Dortmunder Katzenschutzverein unter anderem zur Aufgabe gemacht, durch Futterstellen eine kontinuierliche Versorgung besitzerloser Katzen zu ermöglichen oder durch Kastrationen die Populationen wildlebender Katzen zu kontrollieren.
Auch für Halterinnen oder Halter leistet der Verein wichtige Arbeit. So stehen sie bei Problemsituationen oder Krankheiten mit Rat und Tat zur Seite oder helfen bei der Suche nach vermissten Tieren.
Igelschutz Dortmund e.V.
Aufklärungsarbeit und Hilfestellungen rund um den Igel
Seit vielen Jahren ansässig im Tierschutzzentrum ist der Dortmunder Igelschutz in ehrenamtlicher Funktion für alle Fälle rund um den Igel da. Der seit Anfang der 2000er gegründete Verein leistet seitdem Aufklärungsarbeit und Hilfestellungen rund um den Igel - alles was zur Unterbringung, Fütterung, zu täglicher Pflege, zum Winterschlaf und zur Auswilderung nötig ist, kann man dort erfahren.
Naturschutzbund Deutschland Stadtverband Dortmund e.V.
Hilfe für die Greifvögel
Die Vogelpflegestation des Nabu ist seit der Errichtung des Tierschutzzentrums mit dabei. Dort werden viele der verletzten Greifvögel von ehrenamtlichen Mitgliedern versorgt, behandelt und wieder ausgewildert. Neben dieser Tätigkeit betreibt die Arbeitsgruppe Greifvögel noch Bestandserfassung der Greifvögel in Dortmund und Beratung zu Schutzmaßnahmen von Greifvögel.
Arche 90 e.V.
Rund um die Uhr für die Tiere im Einsatz
Der 1990 gegründete Tierschutzverein hat sich das Motto auf die Fahne geschrieben „Hilfe für Tierische Notfälle und das rund um die Uhr“. Und dieses Motto ist auch heute noch so aktuell wie zur Gründung. So arbeitet das Tierschutzzentrum auch schon seit vielen Jahren in Tierische Notfälle und Vermittlungen mit der Arche 90 zusammen.
Tierfriedhöfe
Das Thema Tierbestattungen findet in unserer Gesellschaft immer mehr Beachtung. Die nachfolgenden Links geben einen Überblick zu den Tierfriedhöfen in Dortmund.
Bitte beachten: Das Tierschutzzentrum und die Friedhöfe Dortmund sind nicht Betreiber der u.g. Tierfriedhöfe. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die jeweiligen Kontakte auf der Webseite.
Tierbegräbnisse Am Rennweg
Anschrift und Erreichbarkeit44143 Dortmund
Tierfriedhof Dortmund / Bochum
Anschrift und Erreichbarkeit44149 Dortmund
Informationen, Fragen und Antworten zur Strategie im Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner in Dortmund
Durch Rodung werden die Lebensräume immer kleiner. Der WWF hilft bei der Wiederaufforstung und gibt der Bevölkerung Tipps, ihr Land besser zu nutzen.
Fischerprüfung in Dortmund: Anmeldung, Voraussetzungen und Unterlagen. Alle Infos für angehende Fischer!
Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald in Nordrhein-Westfalen: Gesetzliche Regelungen und wichtige Informationen.
Die Zoo-Ordnung des Zoo Dortmunds
Erfahren Sie alles über die Kennzeichnungspflicht für bestimmte geschützte Tierarten und die zugelassenen Methoden gemäß Bundesartenschutzverordnung.
Informationen über Patenschaften und Spenden für den Zoo Dortmund
Informationen zu aktuellen Baustellen im Zoo Dortmund
Informationen zu den Öffnungszeiten des Zoos Dortmund
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Der Orang-Utan ist der einzige echte Menschenaffe Asiens. Er ist auch der einzige Menschenaffe, der ein echter Baumbewohner ist.
Informationen zur asiatischen Hornisse, einer eingewanderten Art, die eine Gefahr für die Imkerei aber auch für die heimische Biodiversität darstellt.
Der Große Ameisenbär ist weder Ameise noch Bär. Jedoch ernährt er sich nahezu ausschließlich von Ameisen und Termiten.
Die Familie der Tapire gehört zu den primitivsten Großsäugern der Welt. Der schwarzweiße Schabrackentapir stellt eine von vier Tapirarten dar.
Besonders auffällig ist der lange Hals, der die Giraffen unverwechselbar macht. Sie gehören in die nähere Verwandtschaft der Paarhufer.