Erteilung eines Sonderfischereischeins
Informationen zur Terminvergabe
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0231 50-25422 vorab einen Termin zu vereinbaren. Unsere Öffnungszeiten finden Sie in der unten angegebenen Adresse.
Die notwendigen Formulare für die Erteilung und Verlängerung von Jagd- oder Fischereischeinen, sowie die Anmeldung zur Jäger- oder Fischerprüfung finden Sie auf dieser Website.
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.
Nähere Einzelheiten sind bei der Unteren Fischereibehörde zu erfragen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Erteilung von Sonderfischereischeinen ist der § 32 des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z.Z. gültigen Fassung.
Verwaltungsgebühren:
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per ec-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.
Adresse
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Adresse im Stadtplan anzeigen:
Anfahrt planen:
Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
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