1. Themen
  2. Internationales
  3. Informationen zum Krieg in der Ukraine
  4. Informationen für ukrainische Staatsangehörige

Internationales

Informationen für ukrainische Staatsangehörige

Einreise und Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen, die in die Bundesrepublik Deutschland flüchten

Stand: 25.05.2022

Ukrainische Staatsangehörige können ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich anschließend 90 Tage visumsfrei hier aufhalten.

Die Europäische Kommission hat am 02.03.2022 einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Aktivierung des vorübergehenden Schutzes gem. Art. 5 der Richtlinie über vorübergehenden Schutz (2001/55/EG, sog. Massenzustrom-Richtlinie) vorgelegt. Nach einer politischen Einigung am 03.03.2022 hat der Rat den Vorschlag mit Anpassungen zum 04.03.2022 angenommen. Der Durchführungsbeschluss sieht vor, Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine in der EU vorübergehenden Schutz zu gewähren.

Antragsteller*innen, die in den Anwendungsbereich dieses Durchführungsbeschlusses fallen, kann ein Aufenthaltsrecht gem. § 24 AufenthG erteilt werden. Die entsprechenden Aufenthaltstitel werden mit der Nebenbestimmung "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen. Somit ist den Betroffenen sowohl die Ausübung einer Beschäftigung als auch die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit im Bundesgebiet erlaubt.

Hauptsächlich folgende Personen haben Anspruch auf vorübergehenden Schutz:

  • ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine wohnhaft waren und ihre Familienangehörigen,
  • nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige oder Staatenlose, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine internationalen oder nationalen Schutz erhalten haben sowie ihre Familienangehörigen und nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige oder Staatenlose die nachweisen können, dass sie sich aufgrund einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung rechtmäßig in der Ukraine aufhalten und nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Sonstiger Personenkreis:

Drittstaatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine wohnhaft waren und eine befristete ukrainische Aufenthaltsgenehmigung (z.B. zum Zweck einer Beschäftigung, Studium, etc.) besitzen, können bis zum 31.08.2022 visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich bis zum 31.08.2022 ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten.
Unter den Anwendungsbereich des o.g. Durchführungsbeschlusses fällt dieser Personenkreis nur, wenn die Betroffenen sich am 24.02.2022 nachweislich rechtmäßig, und nicht nur zu einem vorübergehenden Kurzaufenthalt, in der Ukraine aufgehalten haben und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Rechtskreiswechsel beim Leistungsbezug: Neue Regelungen für Schutzsuchende aus der Ukraine ab 01.06.2022

Ab 1. Juni 2022 werden Schutzsuchende aus der Ukraine den im Asylverfahren anerkannten Schutzberechtigten leistungsrechtlich gleichgestellt. Schutzsuchende aus der Ukraine haben damit Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter nach Sozialgesetzbuch II (SGB II). Sie erhalten damit umfassendere Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, zur Gesundheitsversorgung und Integration.

Zum Verfahren:

Für die Schutzsuchenden aus der Ukraine soll der Leistungsübergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das SGB II so einfach wie möglich gestaltet werden.
Alle Personen, die bis zum 1. Juni 2022 bereits angemeldet sind und ein Aufenthaltsdokument (Fiktion, elektronischen Aufenthaltstitel § 24 AufenthG) besitzen, können deshalb direkt das Jobcenter Dortmund kontaktieren und sich über die neue Leistung informieren und einen Antrag stellen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an: 0231 8421110 oder sprechen im Entenpoth 37 in Dortmund (Örtlichkeiten des Sozialamtes) vor.

Für Schutzsuchende aus der Ukraine, die ab dem 01.06.2022 einreisen oder einen Neu-Antrag auf Sozialleistungen stellen, ist – anders als bisher – zur Leistungsgewährung eine Registrierung, Anmeldung und ein gültiges Aufenthaltsdokument (Fiktion oder Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz) Voraussetzung.

Entsprechend ist für Neureinreisende ab dem 01.06.2022 zuerst eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Diese ist montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 7:30 - 12:00 Uhr im Stadthaus Olpe 1, Erdgeschoss, Raum F014 möglich. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich an Ausländerbehörde - Ukraine.

Sonderhotline der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet. Mitarbeiter*innen der BA geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in ukrainischer und russischer Sprache.

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr unter der Servicerufnummer 0911 1787915 erreichbar. Es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an.

Infopoint Berswordt-Halle

Info Point in der Berswordt-Halle
Bild: Stadt Dortmund / Soeren Spoo
Der Infopoint befindet sich in der Berswordt-Halle am Friedensplatz mitten in der Dortmunder City
Bild: Stadt Dortmund / Soeren Spoo

Um den Schutzsuchenden aus der Ukraine, die sich in Dortmund aufhalten, eine unmittelbare direkte Anlaufstelle zu ermöglichen, befindet sich seit dem 02.03.2022 in der Berswordt-Halle ein Infopoint. Die Kolleg*innen von MigraDo beantworten dort allgemeine Fragen, beispielsweise zu Unterkunft oder finanziellen Hilfen.

Der Infopoint ist für Vorsprachen bei MigraDo von montags bis donnerstags von 8:00 - 16:00 Uhr und freitags von 8:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Die Sprechzeiten der Ausländerbehörde für neu zuziehende Schutzsuchende sind montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 7:30 - 12:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Infopoint um eine Anlaufstelle handelt, die aktuelle Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine bündelt. Dies ist keine Anlaufstelle zur Koordination Hilfsangeboten/Hilfsgütern o.ä. oder für freiwilliges Engagement.

Weitere Informationen

Hinweise zum Umgang mit der Kassenkarte

Die in Dortmund ankommenden ukrainischen Flüchtlinge erhalten eine finanzielle Unterstützung. Zu diesem Zweck werden Kassenkarten ausgestellt, die in der Berswordthalle am Kassenautomaten eingelöst werden müssen. Hier erhalten Sie Hinweise und Hilfe dazu.

Ukrainische Führerscheine

Die Führerscheinstelle der Stadt Dortmund beantwortet hier häufige Fragen zum Thema.

Informationen zum Coronavirus

Kindern, die aus der Ukraine gekommen sind, wird zunächst eine Impfung gegen Masern empfohlen, damit sie eine Kindertageseinrichtung oder die Schule besuchen dürfen.

Zwei Wochen nach der Impfung gegen Masern kann die Corona-Schutzimpfung erfolgen.

Die Impfung gegen Masern werden für ukrainische Flüchtlingskinder in diesen beiden Praxen angeboten:

  • Praxis Dr. Sabine Meinke (Westenhellweg 9, 44137 Dortmund)
  • Praxis Prosper Rodewyk (Alte Benninghofer Str. 10, 44263 Dortmund)

Kinder, für die kein Krankenversicherungsschutz über das AsylbLG besteht, können sich in der Sprechstunde des Gesundheitsamtes für nicht krankenversicherte Kinder gegen Masern impfen lassen. Alle Informationen zur Sprechstunde finden Sie hier: Sprechstunde für nicht krankenversicherte Kinder

Mehr zum Thema

Kommunalwahlen

Informationen zur Kommunalwahl in Dortmund, zur Wahl des/der Oberbürgermeister*in, des Rates und der Bezirksvertretungen & der RVR-Verbandsversammlung

Links & Downloads

Zahlreiche Links und Downloads

Europa

Dortmund gestaltet aktiv europäische Politik & dient als Vorbild für gelungenen Strukturwandel. Wir setzten lokale Themen auf die europäische Agenda.

Europawahl

Informationen zum Ablauf der Europawahl in Dortmund, zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen

Ziel 10: Weniger Ungleichheiten

Eine Übersicht zum UN Nachhaltigkeitsziel Nummer 10: Weniger Ungleichheiten in Dortmund

Sie wollen helfen?

Verschiedene Möglichkeiten wie Dortmunder*innen helfen können

Landtagswahl

Informationen zur Wahl der Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Parlaments in Dortmund, zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen

Informationen für ukrainische Staatsangehörige

Erläuterungen zur Vorgehensweise bei Einreise und Aufenthalt für ukrainische Staatsangehörige, die in die BRD flüchten sowie Informationen zum Leistungsbezug

Europäische Projekte

Entdecken Sie EU-geförderte Projekte in Dortmund! Ob Kultur, Forschung oder Bildung, EU-Gelder stärken vielfältige Bereiche in unserer Stadt.

Hof- und Fassadenprogramm Huckarde

Förderprogramm für Huckarde-Nord: Verschönern Sie Ihre Höfe und Fassaden mit finanzieller Unterstützung. Erfahren Sie mehr in den Förderrichtlinien.

Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Ziel 15: Leben an Land

Eine Übersicht zum UN Nachhaltigkeitsziel Nummer 15: Leben an Land in Dortmund

Städtepartnerschaft Rostow am Don

Im Juli 1977 hat der Rat der Stadt Dortmund eine Städtepartnerschaft mit der russischen Stadt Rostow am Don beschlossen.

Links & Downloads

Hier finden Sie weiterführende Links, die über unsere Portalseiten hinausgehen und weitere hilfreiche Informationen zum Thema Integration bieten.