Suchtprävention
Hilfe bei Suchtstoffen
Hier finden Sie Infos zu den verschiedenen Suchtmitteln und Ansprechpersonen, bei denen Sie sich Hilfe holen können.
Lachgas
In letzter Zeit hört man immer öfter von Jugendlichen, die Lachgas (N2O) konsumieren. Vielleicht haben Sie auch schon davon gehört. Wir möchten Sie über die Gefahren aufklären.

Lachgas wird oft als harmlose „Spaßdroge“ gesehen, weil es kurzfristig Glücksgefühle auslöst. Doch der Konsum kann schwere Folgen haben.
Gefahren bei der Nutzung von Lachgas:
- Sauerstoffmangel, der zur Bewusstlosigkeit und somit zu Stürzen führen kann
- Schäden am Gehirn
- Erfrierungen an Lippen, Mund, Fingern und Beinen
Langfristige Folgen bei regelmäßigem Konsum:
- Schwere Nervenschäden bis hin zur Querschnittslähmung
- Psychische Abhängigkeit
Was können Sie tun?
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über diese Gefahren. Offene Gespräche helfen, das Bewusstsein für Risiken zu schärfen.
Wer unterstützt Sie?
Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Schulsozialarbeiter*innen Ihrer Schule oder an die Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung:
Die Stadt Dortmund hat den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche verboten. Falls Sie eine Verkaufsstelle entdecken, die sich nicht an das Verbot hält, können Sie dies melden: Lachgas-OBVO@stadtdo.de.
"Feedback" – Fachstelle für Jugendberatung und Suchtvorbeugung
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Offene Sprechstunde montags von 15:00 - 17:00 Uhr, telefonisch und persönlich.
Außerhalb der offenen Sprechstunde: Terminvereinbarung per Telefon und per E-Mail.
Fakten zum Thema Lachgas
Allgemeines
Die psychoaktive Substanz Lachgas findet als Anästhetikum in der Medizin und in der Lebensmittelindustrie Verwendung. Medizinisch wird das verschreibungspflichtige, leicht süßlich schmeckende Gas wegen seiner schmerzstillenden und angstlösenden Wirkung als Narkosemittel verwendet (u.a. in der Zahnmedizin). Technisches Lachgas wird in verschiedenen industriellen Anwendungen eingesetzt: häufig als Treibgas in der Lebensmittelindustrie z.B. zur Herstellung von Schlagsahne in Sahnespendern, zur Kühlung oder zur Leistungssteigerung bei Verbrennungsmotoren.
Wirkung
Lachgas kann Euphorie, Entspannung und Halluzinationen hervorrufen. Die bewusstseinsverändernden Effekte treten schnell ein (innerhalb von Sekunden) und halten in der Regel nur wenige Minuten an.
Einnahme
Der Konsum von Lachgas ist auf verschiedene Arten möglich. Eine gängige Form ist, das Gas aus dem Lagerbehälter in einen Ballon umzufüllen und zu inhalieren. Die Einnahme direkt aus den Zapfsäulen stellt ein enormes Risiko dar. Das Gas wird mit Temperaturen von bis zu -55°C freigesetzt und kann hierdurch gefährliche Kälte-Verbrennungen im Mund, Rachen und Lungenraum verursachen. Verletzungen der Atemwege gepaart mit der schmerzlindernden Wirkung können lebensbedrohlich sein!
Risiken und Nebenwirkungen
Zu den akuten Nebenwirkungen wie Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen und Atemprobleme können bei der Inhalation von Lachgas aus Druckbehältern Erfrierungen der Atemwege und der Haut eintreten. Bei häufigem Gebrauch kann es zu neurologischen Schäden und Vitamin B12-Mangel kommen, die Auslöser von Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühlen und irreversiblen Schädigungen des Knochenmarks bis hin zur Querschnittslähmung sein können. Zusätzlich kann regelmäßiger Konsum von Lachgas zu
psychischer Abhängigkeit führen.
Rechtliche Lage
In Deutschland besteht noch keine einheitliche Regelung zum Umgang, Besitz und Handel mit Lachgas zu Rauschzwecken. In Dortmund gilt seit Februar 2025 ein Verkaufs- sowie Abgabe- und Weitergabeverbot an Minderjährige.
Junge Menschen, deren Gehirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, sind besonders anfällig für Risiken und mögliche Folgeerscheinungen des Gebrauchs.
Von Mischkonsum mit anderen Substanzen ist dringend abzuraten, da sich unterschiedliche Stoffe gegenseitig verstärken können und es darüber hinaus zu Überdosierungen und unberechenbaren Zwischenfällen kommen kann.
Cannabis
Detaillierte Informationen zu Cannabis und Hilfsangebote finden Sie hier:
K.O.-Tropfen
Unter dem Begriff K.O.-Tropfen werden verschiedene Substanzen zusammengefasst. Zu den verbreitetsten Wirkstoffen gehören Mixturen aus Benzodiazepinen, Chloralhydrat und Barbituraten.
Gegenwärtig werden häufig die Partydrogen GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) bzw. GBL (Gamma-Butyrolacton) verwendet. Bekannter sind sie unter den Szenenamen: Liquid Ecstasy, Bottle, Liquid X, Fantasy, Soap, Liquid E, Gamma etc. Als Partydrogen werden die Mittel in der Regel freiwillig mit dem Ziel einer dämpfenden, entspannenden und sexuell stimulierenden Wirkung konsumiert. Aber die unter diesem Begriff zusammengefassten Substanzen werden meist auch unbemerkt verabreicht, um einen anderen Menschen in einen willen- und hilflosen Zustand zu versetzen. Unter der Wirkung von K.O.-Tropfen kommt es immer wieder zu Raub- und Sexualdelikten. Sie sind meist geruch- und farblos und haben einen leicht bitteren, salzigen oder seifigen Beigeschmack, der in einem alkoholischen oder einem Mixgetränk (Cocktail) oft nicht wahrnehmbar ist. Das Opfer, welches unbewusst mit seinem Getränk die Tropfen einnimmt, wird ab einer gewissen Schwellendosis willenlos gemacht, wirkt auf andere wie betrunken und erleidet einem „Filmriss“.
Wirkung
K.O.-Tropfen wirken bei einer geringen Dosis zunächst berauschend und enthemmend, machen dann aber schnell willenlos! Die Wirkung tritt nach ca. 10–20 Minuten ein und kann bis zu 4 Stunden anhalten. Bei höherer Dosis wirken die Substanzen einschläfernd und führen schließlich zur Bewusstlosigkeit. Als Nebenwirkungen werden Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Atemnot, Kopfschmerz, Krampfanfälle, Muskelkrämpfe und Verwirrtheit beobachtet.
Nachweisbarkeit
Die Nachweisdauer im Blut beträgt ca. 6 Stunden, im Urin ca. 12 Stunden nach Konsum. Danach ist eine Unterscheidung vom natürlichen GHB-Spiegel kaum möglich. Generell sollten bei jedem Verdacht so zeitnah wie möglich immer Blut- und Urinproben genommen werden, auch wenn mehr Zeit vergangen ist. Bei Verdacht auf eine Straftat – z.B. einer Vergewaltigung – sollte also schnell eine Untersuchung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin erfolgen.
Vorbeugung
Wenige Milliliter der Substanz reichen aus, um die Opfer zu betäuben. Die Tropfen werden in einem unbeobachteten Moment in ein Getränk gemischt. Dies passiert in Diskotheken, auf Festivals, in Kneipen, bei öffentlichen und privaten Partys oder auf Volksfesten. Bis die betäubende Wirkung eintritt, können die Täter ihre Opfer dann z.B. an einen anderen Ort bringen, um sie sexuell zu missbrauchen, zu vergewaltigen oder auszurauben. Bei den Opfern kommt es zu einer Amnesie.
DAHER:
- Offene Getränke nie unbeaufsichtigt stehen lassen.
- Keine Getränke von unbekannten Personen annehmen, allenfalls original verschlossene Flaschen.
- Getränke immer selbst bestellen und entgegennehmen.
- Bei einer Einladung zu einem Getränk beim Bestellen und Entgegennehmen dabei sein.
- Freundinnen und Freunde sollten aufeinander Acht geben.
- vernebeltes Gefühl „wie in Watte gepackt sein“
- verweintes Aussehen, wenn das Bewusstsein wieder einsetzt
- schlagartiger Erinnerungsverlust (Filmriss), der nicht mit Alkoholkonsum zu erklären ist
- Konzentrationsstörungen (auch Tage später)
- starke Zweifel an den plötzlich auftretenden inneren Bildern und Gefühlen, vor allem, wenn es für körperliche oder sexuelle Übergriffe keine objektiven Beweise oder Verletzungen gibt.
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Sprachliche Bildung ermöglicht Kindern gerechte Bildungschancen und damit die Teilhabe an der Gesellschaft. Kinder sind durchaus in der Lage, mehrere Sprachen zu erlernen, ohne dass die Kompetenzen in einer anderen Sprache darunter leiden. Mehrsprachigkeit sollte daher als Chance wahrgenommen und genutzt werden. Dafür ist es von großer Bedeutung, alle Sprachen, die ein Kind lernt und spricht, wertzuschätzen und zu unterstützen.
Der Rat der Stadt Dortmund hat eine Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige beschlossen.
Ehren- und Nebenamtliche Helfer*innen erhalten ein kostenloses erweitertes Führungszeugnis. Mehr Informationen hier.
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Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Wichtige Informationen und Voraussetzungen für staatliche Unterstützung erhalten Sie hier.
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