Jagd
Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können einen Jagdschein beantragen, wenn sie eine entsprechende Jägerprüfung abgelegt haben.
Bei der Erstbeantragung des Jagdscheins muss zunächst die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft werden. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 2-3 Wochen. Eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert.
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Folgende Gebühren werden bei der Beantragung der Erstausstellung erhoben:
Jahresjagdschein: 35,00 Euro
Zweijahresjagdschein: 50,00 Euro
Dreijahresjagdschein: 65,00 Euro
Weitere Gebühren (z.B. Jugend-, Tages-, Falknerjagdscheine) sind zu erfragen.
Rechtsgrundlage für die Verlängerung und Erstausstellung von Jagdscheinen sind die §§ 15ff Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z.Z gültigen Fassung.
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.
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Informationen zur Rattenbekämpfung in der Stadt Dortmund
Eine Übersicht zu allen wichtigen Hinweisen beim Thema der Haltung gefährlicher Tiere in der Stadt Dortmund
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