Jagd
Erstbeantragung eines Jagdscheins
Dortmunder Bürger*innen können einen Jagdschein beantragen, wenn sie eine entsprechende Jägerprüfung abgelegt haben.
Bei der Erstbeantragung des Jagdscheins muss zunächst die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft werden. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 2-3 Wochen. Eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zur Beantragung unter der Telefonnummer
Notwendige Unterlagen:
- Prüfungszeugnis
- ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten
- Lichtbild
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Personalausweis oder Reisepass
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Folgende Gebühren werden bei der Beantragung der Erstausstellung erhoben:
Jahresjagdschein: 45,00 Euro
Zweijahresjagdschein: 60,00 Euro
Dreijahresjagdschein: 75,00 Euro
Weitere Gebühren (z.B. Jugend-, Tages-, Falknerjagdscheine) sind zu erfragen.
Rechtsgrundlage:
Rechtsgrundlage für die Verlängerung und Erstausstellung von Jagdscheinen sind die §§ 15ff Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z.Z gültigen Fassung.
Verwaltungsgebühren:
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.
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Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!
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