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Jagd

Erstbeantragung eines Jagdscheins

Dortmunder Bürger*innen können einen Jagdschein beantragen, wenn sie eine entsprechende Jägerprüfung abgelegt haben.

Bei der Erstbeantragung des Jagdscheins muss zunächst die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft werden. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 2-3 Wochen. Eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zur Beantragung unter der Telefonnummer 0231 50-25422 zu vereinbaren.

Notwendige Unterlagen:

  • Prüfungszeugnis
  • ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten
  • Lichtbild
  • Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung
  • Personalausweis oder Reisepass

Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Folgende Gebühren werden bei der Beantragung der Erstausstellung erhoben:

Jahresjagdschein: 45,00 Euro
Zweijahresjagdschein: 60,00 Euro
Dreijahresjagdschein: 75,00 Euro
Weitere Gebühren (z.B. Jugend-, Tages-, Falknerjagdscheine) sind zu erfragen.

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage für die Verlängerung und Erstausstellung von Jagdscheinen sind die §§ 15ff Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z.Z gültigen Fassung.

Verwaltungsgebühren:

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.

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Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

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44135 Dortmund
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