Förderprogramme
GartenKunstFest
Die Bewerbungsphase für Projektumsetzungen läuft vom 19. Mai bis zum 31. August 2026 (23:59 Uhr). In diesem Zeitraum können Bewerbungen per E-Mail beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.
Die Bewerbung gilt als eingegangen, wenn die erforderlichen Unterlagen dem Kulturbüro vollständig vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Hinweis zur Projektplanung: Der Bewilligungszeitraum geht vom 01. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027, der Durchführungszeitraum liegt begleitend zur IGA 2027 zwischen dem 23. April 2027 und dem 17. Oktober 2027.
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Die Stadt Dortmund stellt Sonderfördermittel für Kulturprojekte während der IGA bereit. Das Programm richtet sich an professionelle Künstler*innen aller Sparten aus Dortmund. Die Projekte im Rahmen von GartenKunstFest müssen immer eine Verbindung zwischen Kunst und Natur bzw. Garten aufweisen.
Sonderförderprogramm zur IGA 2027
Wo einst die Kokerei Hansa für Rauch, Hitze und harte Arbeit stand, entsteht zur Internationalen Gartenausstellung 2027 ein Zukunftsgarten in Dortmund, der Industriekultur und Natur auf besondere Weise verbindet.
Die IGA 2027 soll als großes Fest in ganz Dortmund erlebbar sein: im Zukunftsgarten in Huckarde und Mengede, aber auch in der gesamten Stadt, ob in den städtischen Parks oder im privaten Garten. Die Bürger*innen und Gäste sollen Dortmund neu entdecken und sich der großen Leitfrage der IGA stellen „Wie wollen wir morgen leben?“.
Und was ist besser geeignet, um sich mit gesellschaftlich relevanten Zukunftsthemen auseinanderzusetzen, als Kunst und Kultur!
Die Stadt Dortmund stellt daher Sonderfördermittel für Kulturprojekte während der IGA bereit. Die Projekte müssen immer eine Verbindung zwischen Kunst und Natur bzw. Garten aufweisen.
Der Bewilligungszeitraum geht vom 01. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027, der Durchführungszeitraum ist begleitend zur IGA 2027 zwischen dem 23. April 2027 und dem 17. Oktober 2027.
Das Sonderförderprogramm GartenKunstFest richtet sich an professionelle Künstler*innen aller Sparten aus Dortmund.
Es stehen pro Projekt max. 5.000 EUR zur Verfügung.
Antragstellung und Verfahren
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Die Bewerbungsphase für Projektumsetzungen läuft vom 19. Mai bis zum 31. August 2026 (23.59 Uhr). In diesem Zeitraum können Bewerbungen per E-Mail beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.
Die Bewerbung gilt als eingegangen, wenn die erforderlichen Unterlagen dem Kulturbüro vollständig vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Hinweis zur Projektplanung: Der Bewilligungszeitraum geht vom 01. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027, der Durchführungszeitraum liegt begleitend zur IGA 2027 zwischen dem 23. April 2027 und dem 17. Oktober 2027.
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Inhaltliche Kriterien
Förderfähig sind Projekte in Dortmund, die
sich künstlerisch mit der thematischen Verbindung von Kunst und Natur bzw. Garten beschäftigen, einen öffentlichen Charakter mit Publikum haben und denen ein professionell künstlerischer Anspruch zugrunde liegt.
Die Projekte können im gesamten Dortmunder Stadtgebiet realisiert werden, mit Ausnahme des Zukunftsgartens (IGA-Gelände). Interdisziplinäre und spartenübergreifende Ansätze sowie Kooperationen zwischen unterschiedlichen Partnern werden ausdrücklich begrüßt.
Grundsätzlich werden primär Vorhaben der Freien Kulturszene Dortmunds gefördert, die wesentliche Impulse für den gesellschaftlichen Dialog geben, gemeinschaftsfördernd sind und zukunftsorientiert Diskurse anstoßen.
Bei allen Projekten ist die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich zwingend einzuhalten. Bitte verwenden Sie den Online-Honorarrechner der Stadt Dortmund als Hilfestellung zur Berechnung von Mindesthonoraren für Künstler*innen und Kreative:
Was wird nicht gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die
nicht eindeutig künstlerisch angelegt sind, nur einer bestimmten Person, einem bestimmten Verein helfen, rein kommerzielle Zwecke verfolgen, bereits genug Mittel für die Umsetzung haben oder schon begonnene oder abgeschlossene Vorhaben darstellen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Natürliche Personen mit Wohnsitz in Dortmund, die ihren Lebensunterhalt maßgeblich als professionelle Künstler*innen/Kulturschaffende bestreiten.
- Vorstandsmitglieder von Vereinen mit Sitz in Dortmund, wenn die Vereine erkennbar professionell künstlerisch tätig sind und oder andere, vergleichbare und gemeinnützige juristische Personen.
- Künstlerische Leitungen oder Verwaltungsleitungen Freier Kulturzentren aus dem Dortmunder Stadtgebiet.
Wie wird gefördert?
Einzureichen sind im Original und unterschrieben:
- Projektbeschreibung und Viten aller wesentlichen Projektbeteiligten,
- ausgeglichener
Ausgaben- und Finanzierungsplan, 47 KB, XLSX .
Es stehen pro Projekt max. 5.000 EUR zur Verfügung.
Es sind die vom Kulturbüro zur Verfügung gestellten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung zu verwenden.
Auf Anfrage berät das Kulturbüro sowohl inhaltlich als auch formal bei der Antragstellung.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Der Bewilligungszeitraum geht vom 01. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027, der Durchführungszeitraum liegt begleitend zur IGA 2027 zwischen dem 23. April 2027 und dem 17. Oktober 2027.
Wie werden Anträge eingereicht?
Für einen vollständigen Antrag ist das
Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.
Per Mail oder bei postalischer Einreichung an
Kulturbüro Dortmund
Susanne Henning
Kampstr. 6
44137 Dortmund
Zum Thema
Kontakt
Stadt Dortmund - Kulturbüro
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Kontakt
Formulare und Förderbereiche
Formulare, Ausfüllhilfen und weitere Unterlagen
Förderbereiche der Bildenden Künste
Förderbereich der Filmkultur
Förderbereich KUNST.TRANSFER
Förderbereich der Kulturarbeit in den Stadtbezirken
Förderbereich der Kulturellen Bildung
Förderbereich für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur
Förderbereich der Literatur
Förderbereich der Musik
Infos
Hier kommen Sie zur Seite des Kulturbüros Dortmund
Informationen zu den Förderprogrammen, Richtlinien und wie ein Antrag gestellt werden kann.
Das vom Dortmunder Kulturbüro neu entwickelte Tool hilft dabei, Mindesthonorare nach der ab 2026 geltenden Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen mit wenigen Klicks zu berechnen.
für strukturelle (Mehr-)Bedarfe in der Freien Kultur
Alle Ansprechpartner*innen des Kulturbüros Dortmund.
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Informationen zu Städtischer Kunstankauf der Kulturbüros in Dortmund.