Bildende Künste
Atelierstipendien
Die Bewerbungsphase für die drei neuen Atelierstipendien (2027 bis 2029) läuft ab sofort bis zum 20. Dezember 2026. In diesem Zeitraum können Bewerbungen per E-Mail beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.
Die Bewerbungsformulare sind zu finden im Abschnitt
Die Bewerbung gilt als eingegangen, wenn die erforderlichen Unterlagen inkl. Anlagen dem Kulturbüro vollständig vorliegen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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Ausschreibung von drei Atelierstipendien für junge Künstler*innen mit einer Laufzeit von jeweils zwei Jahren
Die Stipendien
Die Kreishandwerkerschaft Dortmund Hagen Lünen und das Kulturbüro Dortmund bieten ab 2027 erstmalig Atelierstipendien mit zweijähriger Laufzeit an. Im Fokus der Ausschreibung steht die Unterstützung und Förderung junger Künstler*innen, die in den letzten zwei Jahren ihr Studium abgeschlossen haben und nun am Beginn ihres professionellen Kunstschaffens stehen. Neben zwei Einzelateliers ist auch die Bewerbung für ein Gemeinschaftsatelier für Künstler*innen Duos oder Kollektive bis max. 4 Personen möglich.
Darüber hinaus bieten die Stipendien die Möglichkeit sich an der Konzeption und Umsetzung von zwei Gemeinschaftsausstellungen (eine pro Jahr) in den Räumlichkeiten der Kreishandwerkerschaft zu beteiligen und die eigenen Werke der Öffentlichkeit zu präsentieren sowie zum Kauf anzubieten.
Ziele des Stipendienprogramms
Speziell konzipiert für Berufseinsteiger*innen im künstlerischen Bereich, ermöglichen die Atelierstipendien einen geschützten Start in die Arbeit als professionelle*r Künstler*in ohne die Belastung monatlicher Atelierkosten und die Schwierigkeiten einer Ateliersuche. Durch die Nutzung von Räumen der Kreishandwerkerschaft entsteht eine Nähe zwischen jungen Künstler*innen und jungen Menschen, die ihre Ausbildung in einem handwerklichen Beruf absolvieren. Dies unterstreicht nicht nur den Charakter der Atelierstipendien im Übergang von künstlerischer Ausbildung zur professionellen Berufsausübung, sondern fördert auch die Kommunikation zwischen beruflichen Disziplinen und komplimentiert das Angebot der Kreishandwerkerschaft für junge Menschen.
Förderverfahren
Nach fristgerechtem Eingang der vollständigen und formal korrekten Bewerbungsunterlagen unter Erfüllung der Fördervoraussetzungen und Kriterien wird die Vergabe der Atelierstipendien entschieden. Die Entscheidung trifft eine Fachjury zusammen mit der Kreishandwerkerschaft und dem Kulturbüro Dortmund.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird im Rahmen der jährlichen Förderliste über die einzelnen Förderungen Bericht erstattet.
Bewerbung und Verfahren
Wann ist eine Bewerbung möglich?
Die Bewerbungsphase für die drei neuen Atelierstipendien (2027 bis 2029) läuft ab sofort bis zum 20. Dezember 2026. In diesem Zeitraum können Bewerbungen per E-Mail beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.
Die Bewerbungsformulare sind zu finden im Abschnitt Wie wird gefördert
Die Bewerbung gilt als eingegangen, wenn die erforderlichen Unterlagen dem Kulturbüro vollständig vorliegen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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Was wird gefördert?
Drei Atelierräume
Ausgeschrieben werden insgesamt drei Atelierräume im 1. OG auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft an der Langen Reihe im Dortmunder Stadtbezirk Innenstadt-Ost. Für eine gute Verkehrsanbindung sorgen sowohl S-Bahn-, U-Bahn- und Bushaltestellen im fußläufigen Umfeld.
Neben zwei Einzelateliers mit einer Größe von 20,19m² und 25,48m² ist auch die Bewerbung für ein Gemeinschaftsatelier von 60,56 m² für Künstler*innen Duos oder Kollektive (max. 4 Personen) möglich.
Zusätzlich zu den Atelierräumen steht noch eine kleine Küche und ein Badezimmer zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Alle Räume verfügen über WLAN und werden gut mit Tageslicht versorgt. Zwei Atelierräume verfügen über große Fenster an einer Raumseite. Beim dritten Atelier handelt es sich um einen Eckraum, so dass dieses über Fenster an einer Längs- und Querseite verfügt.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Abschluss in einer künstlerischen Disziplin der Bildenden Kunst innerhalb der letzten zwei Jahre mit dem Ziel der Berufsausübung im professionell künstlerischen Bereich
Ausgeschlossen sind Bewerbungen mit Schwerpunkt Medienkunst bzw. andere rein digitale Disziplinen - Lebens- und Arbeitsmittelpunkt ist der Raum Dortmund (spätestens ab Beginn des Stipendiums)
- Zulässig sind sowohl Einzel-, als auch Gemeinschafsbewerbungen
Für Atelier I (40,37m²) können sich ausschließlich Künstler*innen Duos oder Kollektive (bis max. 4 Personen) bewerben - Verpflichtende Teilnahme und Mitkonzeption von zwei Gemeinschaftsausstellungen in den Räumlichkeiten der Kreishandwerkerschaft jeweils in der Mitte und am Ende des Atelierstipendiums
- Entgeltfreie Erstellung eines Kunstwerks für die Kreishandwerkerschaft im Rahmen des Stipendienprogramms.
Erarbeitung nach vorheriger inhaltlicher Abstimmung mit der Kreishandwerkerschaft und dem Kulturbüro
Wer wird gefördert?
Im Fokus der Ausschreibung steht die Unterstützung und Förderung junger Bildender Künstler*innen, die in den letzten zwei Jahren ihr Studium abgeschlossen haben und nun am Beginn ihres professionellen Kunstschaffens stehen.
Ausgeschlossen sind Bewerbungen mit Schwerpunkt Medienkunst oder anderen rein digitalen Disziplinen.
Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt während des Stipendiums sollte der Raum Dortmund sein.
Wie wird gefördert?
Nach fristgerechtem Eingang der vollständigen und formal korrekten
Die Entscheidung trifft eine Fachjury zusammen mit der Kreishandwerkerschaft und dem Kulturbüro Dortmund.
Wie werden Bewerbungen eingereicht?
Für eine vollständige Bewerbung ist das
Darüber hinaus sind die im Antrag genannten Anlagen der Bewerbung beizufügen. Einreichungen per Post werden nicht akzeptiert!
Ausschließlich per E-Mail an:
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Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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