Förderprogramme Klima-Luft 2030
Förderung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden
Um den Klimaschutz weiter voranzutreiben und das in Dortmund vorhandene technische Solarpotenzial besser auszuschöpfen, hat der Rat der Stadt Dortmund ein Programm zur Förderung der Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen beschlossen. Das Programm richtet sich an Dortmunder Vereine und soll diese in die Lage versetzen, an der Energiewende zu partizipieren und sich damit aktiv am Klimaschutz zu beteiligen. Vereine können nun einen Zuschuss von bis zu 50 % für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf ihrem Vereinsgebäude beantragen und so ihre Stromrechnung reduzieren.
Förderprogramm
Die Stadt Dortmund unterstützt Dortmunder Vereine, die einen Beitrag zur Energiewende in Dortmund leisten möchten. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden verringert strombedingte Treibhausgasemissionen und soll damit zum Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beitragen. Zudem soll die finanzielle Situation der Vereine in Anbetracht steigender Energiekosten verbessert werden.
Eine Antragstellung ist möglich, solange entsprechende Fördermittel für dieses Förderprogramm zur Verfügung stehen. Die Anträge können einfach beim Umweltamt eingereicht werden.
Den Förderantrag für
dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz
dlze@stadtdo.de
oder per Post an:
Stadt Dortmund - Umweltamt
60/5-3
Brückstraße 45
44122 Dortmund
Fragen & Antworten
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden ab einer gesamten Nettoleistung von 5 kWp. Die Installation der Anlage inkl. aller Nebenkomponenten ist von einem qualifizierten Fachunternehmen durchzuführen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten, jedoch maximal 15.000,00 Euro je Verein.
Weitere Informationen finden Sie in der
Die Richtlinie der Stadt Dortmund zur Förderung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden tritt am 20.07.2023 in Kraft. Sie ersetzt die Richtlinie der Stadt Dortmund über die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden vom 01.09.2022 in der geänderten Fassung vom 12.10.2022.
Wer kann die Zuschüsse beantragen?
Antragsberechtigt sind nicht wirtschaftliche Vereine des privaten Rechts, die Eigentümer, Pächter oder Mieter von Vereinsgebäuden innerhalb des Stadtgebietes von Dortmund sind. Bedingung ist ein entsprechender Eintrag im Vereinsregister.
Wer ist von der Förderung ausgenommen?
Leider gibt es ein paar Ausnahmen, bei denen eine Förderung nicht in Frage kommt.
Eine Förderung ist ausgeschlossen für:
- Maßnahmen an Gebäuden, denen planungs- oder baurechtliche Belange oder Belange des Denkmalschutzes entgegenstehen,
- Photovoltaikanlagen, die eine Nettoleistung von weniger als 5 kWp aufweisen (Bagatellgrenze),
- die Anschaffung und Installation von Speicherkomponenten (Batteriespeicher),
- Maßnahmen, mit denen bereits vor Bewilligung durch die Stadt Dortmund begonnen wurde. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- und Liefervertrages zu werten.
Was bietet eine Photovoltaikanlage für Vorteile?
- Positiver Effekt für den Klimaschutz durch die Reduktion von Treibhausgasemissionen.
- Die Stromrechnung reduziert sich, da weniger Energie zugekauft werden muss.
- Mehr Unabhängigkeit von den Strompreiserhöhungen der Energiekonzerne.
- Überschüssiger Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit einer Einspeisevergütung gefördert.
Downlaods und Links
Wer sich vorab informieren möchte, hat über das Solarkataster der Stadt Dortmund die Möglichkeit herauszufinden, ob sein Gebäude für die Installation einer Photovoltaikanlage in Frage kommt.
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Wegen Umzug vorübergehend geschlossen
Das dlze befindet sich aktuell im Umzug an seinen neuen Standort:
Freistuhl 7, E.ON Tower,
44137 Dortmund
Bis der Umzug abgeschlossen ist, bleibt das dlze leider geschlossen.
Wir hoffen, ab dem 8. Januar 2024 wieder für Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar zu sein.
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