Förderprogramme Klima-Luft 2030
Erneuerbare Energien sind ein zentrales Handlungsfeld, um den Klimaschutz weiter voranzutreiben. In Dortmund gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energieträger, die bislang jedoch nicht ausreichend genutzt werden. Um das vorhandene Potenzial für eine klimafreundliche Energieversorgung besser auszuschöpfen, hat der Rat der Stadt Dortmund ein Förderprogramm zur Nutzung von Geothermie beschlossen. Privatpersonen sowie soziale oder gemeinnützige Organisationen können nun einen Zuschuss von bis zu 15 % für Maßnahmen zur Nutzung von oberflächennaher Erdwärme beantragen und damit ihre Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas und Erdöl steigern.
Die Stadt Dortmund unterstützt Gebäudeeigentümer*innen, die in Zukunft oberflächennahe Erdwärme für die Beheizung oder Warmwasserversorgung nutzen möchten. Damit sollen der Ausbau erneuerbarer Energien in Dortmund vorangetrieben und Treibhausgasemissionen reduziert werden, um so zu dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beizutragen.
Eine Antragstellung ist möglich, solange entsprechende Fördermittel für dieses Programm zru Verrfügung stehen. Die Anträge können einfach beim Umweltamt eingereicht werden.
Den
oder per Post an:
Stadt Dortmund - Umweltamt
60/5-3
Brückstraße 45
44122 Dortmund
Die Höhe der Zuwendung beträgt 15 % der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch maximal 10.000,00 Euro pro Antragsteller*in.
Zuwendungsfähig sind folgende Maßnahmen, die der Installation von oberflächennaher Geothermie dienen, um das betroffene Gebäude zu beheizen und ggf. zusätzlich mit Warmwasser zu versorgen:
Weitere Informationen finden Sie in der
Am 04.10.2023 ist eine neue Fassung der Förderrichtlinie in Kraft getreten. Die neue Fassung vom 28.09.2023 ersetzt die Richtlinie der Stadt Dortmund zur Förderung der Nutzung von Geothermie in der Fassung vom 20.07.2023. Gegenstand der Änderung: Mit der neuen Fassung wurde die Voraussetzung, dass die zu fördernde Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden muss, aus Ziffer 3 und Ziffer 6.5. der Förderrichtlinie, entfernt.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie freie Träger sozialer oder gemeinnütziger Einrichtungen, die Eigentümer*innen von Gebäuden innerhalb des Stadtgebietes Dortmund sind.
Für eine Erdwärmebohrung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde sowie eine Ausnahmegenehmigung für die vorübergehende Einleitung von Abwasser in die städtische Kanalisation der Stadtentwässerung erforderlich.
Eine Förderung ist ausgeschlossen für:
Auch der Bund fördert die Installation von Sole-Wasser-Wärmepumpen. Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude und zu den Fördervoraussetzungen des Programms finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Wegen Umzug vorübergehend geschlossen
Das dlze befindet sich aktuell im Umzug an seinen neuen Standort:
Freistuhl 7, E.ON Tower,
44137 Dortmund
Bis der Umzug abgeschlossen ist, bleibt das dlze leider geschlossen.
Wir hoffen, ab dem 8. Januar 2024 wieder für Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar zu sein.
Und nach Vereinbarung
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