Bildende Künste
Atelierförderung
Informationen in Einfacher Sprache
Das Kulturbüro fördert Ateliers, in denen Kunst entsteht. Die Förderung sollen viele Ateliers ohne großen Aufwand bekommen können.
Welche Ziele hat die Förderung?
- Dortmunder Künstler*innen bekommen gute Bedingungen für ihre Arbeit.
- Neue und junge Künstler*innen werden gestärkt.
- Eine passende und flexible Förderung, damit arbeiten ohne finanziellen Druck möglich ist.
Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?
Das Kulturbüro prüft bei allen Anträgen, ob sie korrekt ausgefüllt und vollständig sind. Die schnellsten Anträge werden zuerst geprüft und können so am schnellsten die Förderung bekommen (Windhundverfahren) .Für die Förderung gibt es ein bestimmtes Budget. Wenn das Budget ausgegeben ist, werden keine weiteren Anträge berücksichtigt.
Wichtig bei der Entscheidung ist auch
- Wie gut ist die künstlerische Arbeit?
- Können sich die Künstler*innen noch weiterentwickeln?
- Wie professionell arbeiten die Künstler*innen?
Förderung auch für neue Ateliers möglich
Es können auch neue Ateliers gefördert werden, die noch keinen Mietvertrag abgeschlossen haben. Dann kann man den Antrag ohne den Mietvertrag einreichen. Der Mietvertrag muss dann vier Wochen später nachgereicht werden.
Förderung auch für Wohnateliers möglich
Auch Wohnateliers können die Förderung bekommen. Dann muss nachgewiesen sein, dass das Atelier ein eigener Raum ist. Ein Nachweis kann zum Beispiel eine Steuererklärung sein, in der das Atelier als Arbeitsraum abgesetzt ist. Es können nur die Kosten für das Atelier mit der Förderung bezahlt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist maximal 250 Euro im Monat für die Miete und Nebenkosten des Ateliers. Wie hoch die Förderung ist, kommt auf die Größe des Ateliers an:
- Ateliers bis 30 Quadratmeter: maximal 100 Euro im Monat
- Ateliers zwischen 30 und 70 Quadratmeter: maximal 200 Euro im Monat
- Ateliers ab 70 Quadratmeter: maximal 250 Euro im Monat
Wie lange kann man die Förderung bekommen?
Die Förderung ist meistens für zwölf Monate. Die Künstler*innen können danach am besten schon ohne die Förderung weiterarbeiten. Die Förderung kann aber nochmal um zwölf Monate verlängert werden. Dafür muss man einen neuen Antrag stellen. Die Förderung ist dann maximal für insgesamt 24 Monate.
Welche Fristen gibt es?
Zu den Fristen siehe unten "Wann ist eine Antragstellung möglich?" Für die Förderung gibt es ein bestimmtes Budget. Wenn das Budget ausgegeben ist, werden keine weiteren Anträge berücksichtigt. Eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Das heißt: Sie müssen die Fördergelder im gleichen Kalenderjahr ausgeben. Aktuelle Fristen können Sie auch durch unseren Newsletter erfahren. Hier können Sie sich für den
Regeln für die Förderung
- Für Förderung wird einmalig in einer Summe ausgezahlt.
- Die Förderung kann nicht für vergangene Zeiträume ausgezahlt werden.
- Das Geld darf nur für Mieten und Nebenkosten verwendet werden. Sie müssen dem Kulturbüro sofort Bescheid geben, wenn sich etwas ändert. Zum Beispiel, wenn Sie ausziehen, umziehen oder sich die Miete erhöht.
- Für Ateliergemeinschaften: Es darf nur ein Antrag pro Ateliergemeinschaft gestellt werden.
Wer kann die Förderung bekommen?
- Dortmunder Künstler*innen, die in Einzelateliers, Wohnateliers, Ateliergemeinschaften arbeiten.
- Dortmunder Künstler*innen, die ein neues Atelier gründen wollen.
- Dortmunder Künstler*innen, die in mehreren Kunstbereichen arbeiten.
- Das Atelier muss im Stadtgebiet von Dortmund sein.
- Die Künstler*innen müssen in Dortmund leben und arbeiten.
- Dortmunder Nachwuchskünstler*innen. Dazu gehören Personen, die gerade ihren Abschluss Bereich Kunst machen oder in den letzten 24 Monaten gemacht haben. Sie müssen nachweisen, dass sie schon länger künstlerisch arbeiten. Zum Beispiel mit einem Portfolio, ersten Ausstellungen, Werkschauen oder Stipendien.
Wer kann die Förderung nicht bekommen?
Die Förderung ist:
- nicht für Proberäume von Musiker*innen,
- nicht für reine Ausstellungsräume,
- nicht für Ateliers in Kulturzentren, die bereits eine Förderung von der Stadt Dortmund bekommen.
Welche Angaben sind nötig?
Für den Antrag brauchen wir diese Angaben:
- Größe des Ateliers,
- gewünschter Förderzeitraum,
- Höhe der Miete und Nebenkosten,
- Namen der Personen, die das Atelier nutzen.
Welche Unterlagen sind nötig?Unterlagen für bestehende Ateliers:
- Kopie des Mietvertrags: Der Mietvertrag muss bis zum Ende der beantragten Förderung laufen.
- Nachweis über Ateliergröße
Unterlagen für neue Ateliers:
- Absichtserklärung eines*einer Vermieters*Vermieterin: Nachweis, dass ein Mietvertrag in Aussicht steht:
- mit Höhe der Miete und der Nebenkosten,
- Größe des Ateliers,
- mit Laufzeit bis zum Ende der beantragten Förderung.
Für alle Anträge: Nachweis über eine professionelle Arbeit als Künstler*in oder Kulturschaffende*r, einen Ausgaben- und Finanzierungsplan.
Was gilt als Nachweis?
- Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums im Bereich Kunst und Kultur
- oder Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK) oder VG Bild-Kunst
- oder Nachweis über vergangene Förderung für Projekt im Bereich Kunst und Kultur
- oder Nachweis über vergangene Ausstellungen oder Auftritte
- oder Mitgliedschaft in entsprechenden Berufsverbänden
- oder Nachweise über regelmäßige Verkäufe von eigenen Kunstwerken.
Unterlagen für einen Folgeantrag:
- Antragsformular
- Mietvertrag
Der Mietvertrag muss bis zum Ende der beantragten Förderung laufen. Änderungen im Mietvertrag seit dem Erstantrag müssen erläutert werden.
Was gilt als Folgeantrag?
- Es darf keine Zeit zwischen der Förderung durch den Erstantrag und dem Folgeantrag liegen. Falls ein Folgeantrag nicht direkt an den Erstantrag anschließt, müssen alle Unterlagen erneut eingereicht werden.
Wie müssen Sie den Antrag einreichen?
- Laden Sie das Antragsformular herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag.
Bei einem Antrag für eine Ateliergemeinschaft müssen alle Beteiligten unterschreiben. - Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag. Dabei kommt es darauf an, ob es ein Folgeantrag, ein bestehendes oder ein neues Atelier ist.
Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail an Katrin Gellermann (Kontakt siehe unten).
Das Budget für die Atelierförderung 2025 ist ausgeschöpft! Eine Antragstellung ist ab sofort nicht mehr möglich.
Das Kulturbüro initiiert in einem neuen Programm eine dezentrale Atelierförderung, um möglichst umfangreich und unbürokratisch finanzielle Zuschüsse für Produktionsräume zu ermöglichen und so die bestmögliche Unterstützung aller Sparten anbieten zu können.
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Rahmen- und Arbeitsbedingungen für professionelle Künstler*innen in Dortmund, eine Stärkung des künstlerischen Nachwuchses sowie eine bedarfsorientierte und flexible Förderung, die Freiräume für das künstlerische Arbeiten ohne finanziellen Druck ermöglicht. Die Förderung richtet sich an alle professionellen Künstler*innen aller Sparten, die in Dortmund leben und in Ateliers arbeiten – unabhängig von Ausrichtung und Gründungsjahr der Arbeitsstätte – und kann sowohl von Einzelpersonen, als auch von Ateliergemeinschaften beantragt werden. Darüber hinaus soll das Programm auch die Weiterentwicklung des Kunst- und Kulturstandorts Dortmund voranbringen und den Zuzug bzw. Atelierneugründungen von professionellen Künstler*innen begünstigen und anregen.
Förderverfahren
Die Prüfung zur Vergabe der Mittel erfolgt nach Eingang der Bewerbungen zur genannten Frist (Windhundverfahren) unter Berücksichtigung der vollständig eingereichten sowie formal korrekten Antragsunterlagen und Erfüllung der genannten Fördervoraussetzungen und Kriterien. Die Auswahl orientiert sich an den übergeordneten Zielen des Förderprogramms, d.h. nach dem Beitrag für die Stärkung professioneller Künstler*innen und des Nachwuchses sowie nach der Bedeutung für die Weiterentwicklung des Kunst- und Kulturstandorts Dortmund. Orientierung zur Entscheidung der Fördermittelvergabe schafft außerdem
- die Professionalität,
- die künstlerische Qualität und
- das Entwicklungspotenzial der Antragsteller*innen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Bei Atelierneugründungen werden zum Zeitpunkt der Antragstellung die noch abzuschließenden Mietverträge berücksichtigt. So haben Förderinteressierte bei Neugründungen die Möglichkeit im selben Bewerbungsverfahren einen Antrag zu stellen und die entsprechend relevanten Unterlagen zu einer zweiten Frist (4 Wochen nach Antragsfrist) einzureichen. Sonderfälle wie Wohnateliers werden ebenfalls einbezogen und sind förderfähig (siehe Förderrichtlinien zur Atelierförderung).
Beantragt werden kann die Förderung für laufende Miet- und Nebenkosten in Höhe von bis zu maximal 250,00 € monatlich und wird gestaffelt nach Größe der Ateliers berechnet. Das Kulturbüro empfiehlt dabei einen Förderzeitraum von 12 Monaten pro genehmigtem Antrag. Dieser Zeitraum soll den Fördernehmer*innen ermöglichen ihr Atelier zu etablieren bzw. zu stabilisieren, um im besten Fall langfristig auch ohne Förderung existieren zu können.
Es können dabei ein Erst- und Folgeantrag berücksichtigt werden (max. 24 Monate). Eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro zur Kenntnis gegeben.
Förderverfahren
Bei Atelierneugründungen werden zum Zeitpunkt der Antragstellung die noch abzuschließenden Mietverträge berücksichtigt. So haben Förderinteressierte bei Neugründungen die Möglichkeit im selben Bewerbungsverfahren einen Antrag zu stellen und die entsprechend relevanten Unterlagen zu einer zweiten Frist (4 Wochen nach Antragsfrist) einzureichen. Sonderfälle wie Wohnateliers werden ebenfalls einbezogen und sind förderfähig (siehe Förderrichtlinien zur Atelierförderung).
Beantragt werden kann die Förderung für laufende Miet- und Nebenkosten in Höhe von bis zu maximal 250,00 € monatlich und wird gestaffelt nach Größe der Ateliers berechnet. Das Kulturbüro empfiehlt dabei einen Förderzeitraum von 12 Monaten pro genehmigtem Antrag. Dieser Zeitraum soll den Fördernehmer*innen ermöglichen ihr Atelier zu etablieren bzw. zu stabilisieren, um im besten Fall langfristig auch ohne Förderung existieren zu können.
Es können dabei ein Erst- und Folgeantrag berücksichtigt werden (max. 24 Monate). Eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro zur Kenntnis gegeben.
Antragstellung und Verfahren
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Das Budget für die Atelierförderung 2025 ist ausgeschöpft! Eine Antragstellung ist ab sofort nicht mehr möglich.
Sie können auch unseren
Was wird gefördert?
Fördergegenstand/förderfähige Ausgaben:
- Miet- und Nebenkostenzuschuss bis max. 250,00 €/pro Monat je nach Ateliergröße, die anhand einer Kopie des Mietvertrags zu belegen ist.
bis 30 qm² / max. 100,00 € (pro Monat)
ab 30 bis 70 qm² / max. 200,00 € (pro Monat)
ab 70 qm² / max. 250,00 € (pro Monat)
- Bei Wohnateliers muss es sich um einen separaten Raum handeln, der von den übrigen Wohnräumen getrennt ist. Förderfähig sind nur die auf den als Atelier genutzten Raum entfallenden, anteiligen Kosten (Nachweis bspw. über Steuererklärung/ steuerliches Absetzen von Arbeitsräumen).
- Förderzeitraum: max. 12 Monate (Empfehlung); der Förderzeitraum bezieht sich immer auf volle Monate.
- Eine wiederholte Beantragung nach Ende des vorherigen Förderzeitraums ist zulässig, eine zweimal aufeinanderfolgende Antragstellung ist möglich (24 Monate).
- Der Miet- und Nebenkostenzuschuss wird ab sechs Monaten Förderzeitraum quartalsweise ausgezahlt, sofern der Mietvertrag für den gesamten Förderzeitraum Bestand hat. Rückwirkende/Ausstehende Miet- und Nebenkosten sind nicht förderfähig.
- Die Verwendung der Fördermittel ist zweckgebunden für Miet- und Nebenkosten. Die Antragsteller*innen sind verpflichtet, Änderungen in Bezug auf die bezuschussten Räumlichkeiten im Förderzeitraum unverzüglich mitzuteilen (z.B. Aus-/Umzug oder Mieterhöhung).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Professionelle Einzelkünstler*innen/Nachwuchskünstler*innen** aller Sparten***, die in
- Einzelateliers
- Wohnateliers
- Ateliergemeinschaften künstlerisch arbeiten
- oder eine Atelierneugründung aktiv verfolgen.
- Das zu fördernde Atelier muss sich im Stadtgebiet von Dortmund befinden.
- Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt der Künstler*innen befindet sich in Dortmund.
** Nachwuchskünstler*innen befinden sich im Professionalisierungsprozess, absolvieren zur Zeit der Antragstellung ihren Hochschulabschluss, sind in Ausbildung oder der Abschluss liegt nicht länger als 24 Monate zurück. Erste Ausstellungen, Werkschauen und/oder Residenzen, Stipendien sowie ein aussagekräftiges Portfolio weisen den bisherigen künstlerischen Werdegang nach.
*** und interdisziplinär arbeitende Künstler*innen, die in mehr als einer Sparte tätig sind. Proberäume für Musiker*innen und reine Ausstellungsräume sind nicht förderfähig.
Ateliers, die sich in Kulturzentren befinden, die bereits städtische Förderungen über das Kulturbüro erhalten, sind nicht antragsberechtigt!
Wie wird gefördert?
Über das Antragsformular erfolgt die Bewerbung für den Miet- und Nebenkostenzuschuss ab dem oben angegebenen Termin.
Die Förderentscheidung erfolgt durch das Kulturbüro der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der vollständig eingereichten sowie formal korrekten Antragsunterlagen und Erfüllung der genannten Fördervoraussetzungen und Kriterien.
Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Eingang der Bewerbungen (Windhundverfahren). Der Start des Programms als auch die Information bei ausgeschöpften Förderbudget werden auf der Webseite des Kulturbüros veröffentlicht. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Mit Eingang eines vollständigen und rechtsverbindlich unterschriebenen Antrages darf mit der Maßnahme (im Falle einer bewilligten Förderung) begonnen werden.
HINWEIS: Bewerber*innen, die eine Atelierneugründung verfolgen, haben die Möglichkeit einen Antrag im gleichen Verfahren zu stellen und den noch ausstehenden Mietvertrag im Rahmen einer späteren Frist – 4 Wochen nach Antragsfrist – einzureichen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Antragsformular (unterschrieben), unter Berücksichtigung der folgenden Angaben:
- Personenbezogene Daten
- Angabe Ateliergröße, -art und -miete
- Angabe des Förderzeitraums
- Angabe der Höhe des Miet- und/oder Nebenkostenzuschusses.
- Bei Ateliergemeinschaften: Namentliche Angabe und Unterschrift der an der Ateliernutzung beteiligten Personen. Je Ateliergemeinschaft ist nur ein Antrag zulässig.
Anlagen für bestehende Ateliers (inkl. Wohnateliers und Folgeanträge):
- Kopie des Mietvertrags als Nachweis über die Höhe des beantragten Miet-oder Nebenkostenzuschusses (Mietvertrag ist mindestens bis Ende der Förderzeit gültig).
- Nachweis über Ateliergröße z.B. über Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnung
- Ausgefüllter Ausgaben- und Finanzierungsplan (hier geht es zur Ausfüllhilfe)
- Nachgewiesene Tätigkeit als professionelle*r Künstlerin/Kulturschaffender (Bei Folgeanträgen nicht notwendig)
Anlagen Neugründungen
- Letter of Intent/Absichtserklärung des*der Vermieter*in bei in Aussicht stehenden Mietverhältnissen als Nachweis über die Höhe des beantragten Miet- oder Nebenkostenzuschusses. Dieser muss mindestens die Angaben über die Höhe der Nettomiete, der Mietnebenkosten sowie die genaue Ateliergröße enthalten und muss mindestens bis Ende der Förderzeit gültig sein.
- Nachweis über Ateliergröße z.B. über Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnung
- Ausgefüllter Ausgaben und Finanzierungsplan (hier geht es zur Ausfüllhilfe)
- Nachgewiesene Tätigkeit als professionelle*r Künstler*in/Kulturschaffende*r
Nachweise für eine Tätigkeit als professionelle*r Künstler*in/Kulturschaffende*r können sein:
- Bescheinigung über abgeschlossenen Ausbildungsweg als Künstler*in/Kulturschaffende*r mit dem Ziel der Berufsausübung im künstlerisch-inhaltlichen oder künstlerisch-vermittelnden Bereich.
oder Nachweis über
- die Mitgliedschaft in KSK / VG Bild-Kunst
- oder erhaltene Förderungen für künstlerische Projekte
- oder eine mehrjährige Ausstellungs- bzw. Auftrittstätigkeit
- oder die Zugehörigkeit entsprechender Berufsverbände
- oder die Zugehörigkeit eines professionellen künstlerischen Kollektivs
- oder regelmäßige Verkäufe der eigenen Kunstwerke.
**Es handelt sich nur dann um einen Folgeantrag, wenn sich dieser direkt an die Förderung durch den Erstantrag anschließt. Wird ein Antrag nicht direkt im Anschluss an den positiv entschiedenen Erstantrag gestellt, ist dies kein Folgeantrag und ist nur mit der erneuten Einreichung der oben genannten Anlagen möglich.
Wie werden Bewerbungen eingereicht?
Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformular auszufüllen und zu unterschreiben. Bitte beachten: Bei Ateliergemeinschaften sind die Unterschriften aller Beteiligten erforderlich!
Darüber hinaus sind die oben genannten Anlagen der Bewerbung beizufügen. Einreichungen per Post werden nicht akzeptiert!
Ausschließlich per E-Mail an: kgellermann@stadtdo.de
Wichtige Hinweise für den Verwendungsnachweis
Bitte verwenden Sie ausschließlich das unter Downloads zur Verfügung gestellte Formular "Verwendungsnachweis Projektförderung".
Zudem gilt der Kontobeleg als Nachweis für den Geldausgang bei Miet- und/oder Nebenkostenzahlungen.
Von Fördernehmer*innen von Wohnateliers ist zudem ein Nachweis bspw. über Steuererklärung/ steuerliches Absetzen von Arbeitsräumen zu erbringen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Zuwendungsbescheid und in den
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Informationen zum Literaturstipendium "Stadtbeschreiber*in für Dortmund", worauf sich jährlich deutschsprachige Autor*innen bewerben können.
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