Schwerbehindertenrecht
Diese Seite informiert Sie über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX).
Der versorgungsärztliche Dienst führt Untersuchungen von Einzelpersonen durch und erteilt Stellungnahmen nach Aktenlage. Gesetzliche Grundlage ist das SGB IX.
Der versorgungsärztliche Dienst ist als Teil des gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen dem Gesundheitsamt der Stadt Dortmund angegliedert.
Die Stellungnahmen und Untersuchungen dienen der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und der Feststellung von Nachteilsausgleichen bzw. Merkzeichen wie:
Der versorgungsärztliche Dienst ist zuständig für alle Antragstellenden, die ihren gemeldeten Wohnsitz in Dortmund, Bochum oder Hagen haben.
Für die ärztliche Begutachtung steht ein Team aus Ärzt*innen und medizinischen Assistent*innen zur Verfügung. Die Ärzt*innen sind im Hinblick auf ihre Gutachtertätigkeit langjährig erfahren. Die Begutachtung richtet sich nach den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit". Hierdurch ist eine einheitliche Beurteilung des GdB und der Merkzeichen gewährleistet.
Im Rahmen der versorgungsärztlichen Untersuchung werden die gesundheitliche Vorgeschichte und die bestehenden Beschwerden erfragt. Es wird ein aktueller körperlicher und psychischer Untersuchungsbefund erhoben. Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen durch Krankenhäuser, niedergelassene Ärzt*innen oder andere Therapeut*innen werden ausgewertet.
Auf der Grundlage von Fremdbefunden erfolgen auch die ärztlichen Stellungnahmen nach Aktenlage. Zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzt*innen können im Einzelfall veranlasst werden.
Und soweit vorhanden und nicht älter als zwei Jahre:
Der Untersuchungstermin geht aus dem Einladungsschreiben hervor.
Außerhalb dieser Zeitfenster sind Terminvereinbarungen möglich
Services Sozialamt
Themen des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund
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Kontaktinformationen des Sozialamts der Stadt Dortmund.
Informationen über Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Dortmund und ihre Arbeitgeber*innen.
Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.
Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 – Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Das Beratungshaus Inklusion bietet kostenlose Beratung und Unterstützung zu inklusiver Förderung für Lehrkräfte, Eltern und mehr.
Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund
Hier finden Sie eine Übersicht der Themen der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund.
Hier erhalten Sie wichtige Informationen und Links zum Thema "Menschen mit Behinderungen" in Dortmund.
Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Behindertenbeauftragten in Dortmund.
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