Karriere
Ausbildung zum/zur Brandoberinspektor*in
Mit Fachhochschuldiplom oder Bachelor Brandoberinspektor/-in werden
Beamt*innen der Laufbahngruppe 2 - 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) nehmen bei Einsätzen, sei es bei der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung oder anderen Unglücksfällen eine leitende Funktion wahr oder Sie sind als Sachbearbeiter*in in einer der Fachabteilungen tätig.
Im Einsatz
Bevor sie die erforderlichen Aufträge zur Abwehr der Gefahren oder zur Bekämpfung des Schadens erteilen, müssen sie die Lage erkunden, erkennen und beurteilen. Sie überwachen die eingeleiteten Maßnahmen und passen diese immer wieder an das sich verändernde Einsatzgeschehen an. Sie sind für die erfolgreiche Durchführung des Einsatzes und dabei beispielsweise in der Funktion eine*r Zugführer*in für bis zu fünf Einsatzfahrzeuge mit 10 bis 15 Feuerwehrleuten und weitere zugeordnete Einsatzkräfte verantwortlich, die sich gegebenenfalls auch aus Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen zusammensetzen
Auf der Wache
Beamt*innen der Laufbahngruppe 2 - 1. Einstiegsamt können auch mit der Leitung einer Feuer- und Rettungswache betraut sein. Dann sind sie z.B. für die Einsatzbereitschaft der Wache und der technischen Einrichtung bzw. Ausrüstung verantwortlich. Um dies zu gewährleisten, koordinieren sie die schichtdienstleistenden Wachabteilungen und planen Ausbildung und Einsatz der Mitarbeiter*innen.
In den Fachabteilungen
Hier werden sie als Sachbearbeiter*in, z.B. in den Bereichen vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, in der Einsatzplanung oder der Technik-Abteilung, eingesetzt. Mit steigender Berufserfahrung übernehmen sie auch hier Führungsaufgaben. Diese Tätigkeiten werden in der Regel im Tagesdienst erledigt.
Einstellungsvoraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. der Länder Island, Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz
- Mindestens das Abschlusszeugnis einer Fachhochschule oder in einem entsprechenden Studiengang einer Universität
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) oder die Bereitschaft, diese bis zur Einstellung auf eigene Kosten zu erlangen
- Das Höchstalter bei Ausbildungsbeginn: 39 Jahre
- Einwandfreier Leumund, ein Führungszeugnis wird bei Einstellung angefordert
- Brillen- und Kontaktlinsenträger*innen werden auf ihre Tauglichkeit ärztlich untersucht (Bewerber*innen können u. a. nur dann im Verfahren berücksichtigt werden, wenn die Sehschwäche auf keinem Auge den Wert von 3,0 Dioptrien überschreitet)
- Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Benutzung von Atemschutzgeräten der Gruppe 3. Bei Vorliegen von in den DGUV Empfehlungen zur Eignungsbeurteilung benannten Erkrankungen, die eine hohe Relevanz für die Eignung haben, liegt eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Benutzung von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 nicht vor. Die ärztliche Untersuchung erfolgt vor der Einstellung durch eine*n von der Stadt Dortmund beauftragte*n Arbeitsmediziner*in
- Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sowie Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung. Die ärztliche Untersuchung erfolgt vor der Einstellung durch eine*n von der Stadt Dortmund beauftragte*n Arbeitsmediziner*in
Auf einen Blick
Neben der Bereitschaft, Schichtdienst zu leisten sowie hohe körperliche und psychische Belastungen auszuhalten, sind folgende Einstellungsvoraussetzungen zu erfüllen:
- Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. der Länder Island, Norwegen, Liechtenstein oder Schweiz
- Mindestens das Abschlusszeugnis einer Fachhochschule oder in einem entsprechenden Studiengang einer Gesamthochschule in einer technischen Fachrichtung
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) oder die Bereitschaft, diese bis zur Einstellung auf eigene Kosten zu erlangen
- Höchstalter bei Ausbildungsbeginn: 39 Jahre
- Einwandfreier Leumund, ein Führungszeugnis wird bei Einstellung angefordert
- Brillen- und Kontaktlinsenträger*innen werden auf ihre Tauglichkeit ärztlich untersucht (Bewerber*innen können u. a. nur dann im Verfahren berücksichtigt werden, wenn die Sehschwäche auf einem Auge den Wert von 3,0 Dioptrien nicht überschreitet)
- Uneingeschränkte Feuerwehrdienst- und Atemschutztauglichkeit nach G 26 (die ärztliche Untersuchung erfolgt vor der Einstellung)
Soweit Sie in weiterer Entfernung von Dortmund wohnen, beachten Sie bitte: Bei einer Einstellung wird Ihre Bereitschaft vorausgesetzt, Ihren Wohnsitz nach Dortmund bzw. in die unmittelbare Umgebung der Stadt zu verlegen.
Die Bewerbung
Wenn Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen und sich dazu entschieden haben, sich für die die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes bei der Feuerwehr Dortmund ausbilden zu lassen, dann verwenden Sie bitte den in den Stellenausschreibungen hinterlegten Link zum Onlinebewerbungsverfahren.
Für das Bewerbungsverfahren werden neben dem Bewerbungsschreiben und einem tabellarischen Lebenslauf noch folgende Unterlagen benötigt (Beglaubigung nicht erforderlich) :
- Alle Schul-, Fachhochschul-, Gesamthochschul-, und Hochschulabschlusszeugnisse
- Zeugnisse über sämtliche Beschäftigungsverhältnisse
- Nachweise über Zusatz- oder Sonderausbildungen (insbesondere im Bereich der freiwilligen Feuerwehr)
- Nachweise über Sportprüfungen oder –ausbildungen
- Führerschein (Vor- und Rückseite)
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde
Sofern der Berufsausbildungsabschluss (bei BMA)/ bzw. Studiumsabschluss (bei BOIA/ BREF) noch nicht erfolgt ist, müssen die diesbezüglich geforderten Unterlagen spätestens 1 Monat vor Ausbildungsbeginn vorliegen.
Weitere Informationen
Stadt Dortmund - Feuerwehr Dortmund - Personal, Organisation und Finanzen
Anschrift und Erreichbarkeit44147 Dortmund
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Montagbis und bis
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Dienstagbis und bis
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Mittwochbis und bis
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Donnerstagbis und bis
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Freitagbis
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Öffnungszeiten: Verwaltung, Rettungsdienstgebührenstelle, Vorbeugender Brandschutz und Werkstätten
Kontakt
Kontakt
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