Eintägige Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten / Fahrten von Kindertagesstätten
Leistungen für eintägige Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten oder Fahrten von Kindertagesstätten erhalten:
- Schülerinnen/Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
- Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte) besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden.
Voraussetzung ist, dass die Fahrten im Rahmen der (schul-)rechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
Es werden die tatsächlich anfallenden Kosten für eintägige Schulfahrten / mehrtägige Klassenfahrten oder eintägige Fahrten / mehrtägige Fahrten von Kindertagesstätten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während der Fahrten wird nicht gewährt.
Die Leistungen für eintägige Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten oder eintägige / mehrtägige Fahrten von Kindertagesstätten müssen für jedes Kind gesondert beantragt werden.
Readspeaker