Familie auf einem Spielplatz

Sozialamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Benito Barajas

Eintägige Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten / Fahrten von Kindertagesstätten

Leistungen für eintägige Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten oder Fahrten von Kindertagesstätten erhalten:

  • Schülerinnen/Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte) besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden.

Voraussetzung ist, dass die Fahrten im Rahmen der (schul-)rechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.

Es werden die tatsächlich anfallenden Kosten für eintägige Schulfahrten / mehrtägige Klassenfahrten oder eintägige Fahrten / mehrtägige Fahrten von Kindertagesstätten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während der Fahrten wird nicht gewährt.

Die Leistungen für eintägige Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten oder eintägige / mehrtägige Fahrten von Kindertagesstätten müssen für jedes Kind gesondert beantragt werden.