Allgemeine Informationen zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz
Seit 2011 erhalten Kinder und Jugendliche neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Hierzu zählen:
- Schulbedarf - Antrag und weitere Informationen
- Eintägige Ausflüge- Antrag und weitere Informationen
- Mehrtägige Fahrten - Antrag und weitere Informationen
- Schülerbeförderung - Antrag und weitere Informationen
- Lernförderung - Antrag und weitere Informationen
- Mittagsverpflegung - Antrag und weitere Informationen
- Soziale und kulturelle Teilhabe - Antrag und weitere Informationen
Anspruchsberechtigt sind:
- Leistungsempfänger nach dem SGB II und dem 3. Kapitel SGB XII
- Bezieher von Kindergeldzuschlag und Wohngeld
- Empfänger von Leistungen gem. § 2 und § 3 AsylbLG
Die Anträge können Sie auch in den Sozial-, Familien- und Aktionsbüros, den Bezirksverwaltungsstellen, dem Arbeitslosenzentrum und im Jobcenter erhalten und dort ausgefüllt wieder abgeben.
Zum Thema
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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