Kosten zur Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Leistungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erhalten:
- Schülerinnen/Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind
- Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
wenn sie an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen.
Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Die Leistungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung müssen für jedes Kind gesondert beantragt werden.
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