Schülerfahrkosten
Leistungen für die Schülerfahrkosten erhalten:
- Schülerinnen/Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.
Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule auf Schülerbeförderung angewiesen sind, erhalten den monatlichen Eigenanteil (14,00 € bzw. 7,00 €) des ermäßigten DeutschlandTicket erstattet, soweit diese nicht von Dritten erstattet werden.
Es besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn die Kosten für die Schülerbeförderung nur deshalb nicht vom Schulträger übernommen werden, weil der Schulweg zwischen Wohnung und Schule in der
- Primarstufe nicht mehr als 2 km
- Sekundarstufe I nicht mehr als 3,5 km
- Sekundarstufe II nicht mehr als 5 km
beträgt.
Ausgenommen hiervon sind Schulen, die aufgrund Ihres besonderen Profils gewählt wurden (naturwissenschaftliche, musische, sportliche oder sprachliche sowie bilinguale Ausrichtung). In diesen Fällen erfolgt stets eine Einzelfallprüfung. Über die besonderen Voraussetzungen informiert Sie das Sozialamt.
Die Leistungen für Schülerfahrkosten müssen für jedes Kind gesondert beantragt werden.
Readspeaker