Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind (unter 18 Jahren).
Mit der Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakt zu Gleichartigen aufzubauen. Wünsche und Interessen der Kinder finden Berücksichtigung.
Hierunter fallen beispielhaft:
- Mitgliedsbeiträge für Sportvereine (z.B. Fußballverein) oder andere Vereine (z.B. Gesangs- oder Musikvereine)
- Musikunterricht (z.B. Klavierstunden)
- Theaterfreizeiten
Die Leistung beträgt monatlich pauschal 15 Euro, sie kann für mehrere Monate im aktuellen Bewilligungszeitraum angesammelt oder für den Bewilligungszeitraum (maximal 12 Monate) im Voraus in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe müssen für jedes Kind gesondert beantragt werden.
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