Förderung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden
Um den Klimaschutz weiter voranzutreiben und das in Dortmund vorhandene technische Solarpotenzial besser auszuschöpfen, hat der Rat der Stadt Dortmund ein Programm zur Förderung der Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen beschlossen. Das Programm richtet sich an Dortmunder Vereine und soll diese in die Lage versetzen, an der Energiewende zu partizipieren und sich damit aktiv am Klimaschutz zu beteiligen. Vereine können nun einen Zuschuss von bis zu 50 % für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf ihrem Vereinsgebäude beantragen und so ihre Stromrechnung reduzieren.
Hinweis
Die Fördermittel von 2022 sind ausgeschöpft. Sobald weitere Gelder verfügbar sind, wird auf dieser Internetseite darüber informiert. Bitte stellen Sie derzeit keine neuen Anträge mehr.
Förderprogramm
Die Stadt Dortmund unterstützt Dortmunder Vereine, die einen Beitrag zur Energiewende in Dortmund leisten möchten. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden verringert strombedingte Treibhausgasemissionen und soll damit zum Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beitragen. Zudem soll die finanzielle Situation der Vereine in Anbetracht steigender Energiekosten verbessert werden.
Bis zum 31.10.2023 können Anträge für entsprechende Vorhaben gestellt werden. Die Anträge können einfach beim Umweltamt eingereicht werden.
Den Förderantrag für Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden einfach herunterladen, ausfüllen und abschicken an:
Stadt Dortmund Umweltamt 60/5-3
Brückstraße 45
44122 Dortmund
oder gerne direkt per E-Mail an lschuetrumpf@stadtdo.de
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden ab einer gesamten Nettoleistung von 5 kWp. Die Installation der Anlage inkl. aller Nebenkomponenten ist von einem qualifizierten Fachunternehmen durchzuführen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten, jedoch maximal 8.000,00 Euro je Verein.
Weitere Informationen finden Sie in der
Förderrichtlinie [pdf, 161 kB]
.
Dort finden Sie auch eine Auflistung der Unterlagen, die dem Förderantrag beizufügen sind.
Die Richtlinie über die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden vom 01.09.2022 wurde am 12.10.2022 geändert. Ziffer 6, "Ausschluss der Förderung", wurde um Ziffer 6.6. ergänzt. Die Änderung tritt ab 24.10.2022 in Kraft und gilt für alle Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beantragt werden.
Wer kann die Zuschüsse beantragen?
Antragsberechtigt sind nicht wirtschaftliche Vereine des privaten Rechts, die Eigentümer, Pächter oder Mieter von Vereinsgebäuden innerhalb des Stadtgebietes von Dortmund sind. Bedingung ist ein entsprechender Eintrag im Vereinsregister.
Wer ist von der Förderung ausgenommen?
Leider gibt es ein paar Ausnahmen, bei denen eine Förderung nicht in Frage kommt.
Eine Förderung ist ausgeschlossen für:
- Maßnahmen an Gebäuden, denen planungs- oder baurechtliche Belange oder Belange des Denkmalschutzes entgegenstehen,
- Photovoltaikanlagen, die eine Nettoleistung von weniger als 5 kWp aufweisen (Bagatellgrenze),
- die Anschaffung und Installation von Speicherkomponenten (Batteriespeicher),
- Maßnahmen, mit denen bereits vor Bewilligung durch die Stadt Dortmund begonnen wurde. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- und Liefervertrages zu werten.
Was bietet eine Photovoltaikanlage für Vorteile?
- Positiver Effekt für den Klimaschutz durch die Reduktion von Treibhausgasemissionen.
- Die Stromrechnung reduziert sich, da weniger Energie zugekauft werden muss.
- Mehr Unabhängigkeit von den Strompreiserhöhungen der Energiekonzerne.
- Überschüssiger Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und über das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit einer Einspeisevergütung gefördert.
Zum Thema
Wer sich vorab informieren möchte, hat über das Solarkataster der Stadt Dortmund die Möglichkeit herauszufinden, ob sein Gebäude für die Installation einer Photovoltaikanlage in Frage kommt.
Weitere Informationen finden Sie hier
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