Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Angelegenheiten der erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Gewerbe:
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Die Gewerbebehörde Dortmund ist aufgrund der Coronavirus-Pandemie seit dem 19.03.2020 für Vorsprachen während der allgemeinen Öffnungszeiten geschlossen.
Ab dem 07.05.2020 sind jedoch wieder Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Erteilung und Rücknahme von Erlaubnissen nach dem Gaststättengesetz (GastG) (z.B. Trinkhallen, Gaststätten, Diskotheken, Sperrzeitverkürzungen, gaststättenrechtliche Gestattungen)
- Erteilung und Rücknahme von Erlaubnissen nach der Gewerbeordnung (GewO) (z.B. Makler- und Bauträger, Reisegewerbekarten, Bewachungsgewerbe, Spielhallen, Versteigerer, Privatkliniken etc.)
- Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren bei erlaubnisfreien Gewerben
- Festsetzungen von Märkten, Messen und Ausstellungen nach Titel IV GewO
- Durchführung von Märkten/Kirmessen der Stadt Dortmund
Hinweise zu Gaststätten- und sonstigen Gewerbeangelegenheiten
Falls Sie z.B. eine Gaststätte oder eine Spielhalle betreiben wollen, eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz oder eine Aufstellerlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder eine Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes benötigen, ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter in Kontakt zu treten. Gleiches gilt für die übrigen gewerberechtlichen Erlaubnisse, wie z.B. Bewachungsunternehmer, Makler, Bauträger, Privatkrankenanstalten usw. und für die Anträge auf Festsetzung von Ausstellungen, Messen und Märkten.
In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind bzw. ob eine persönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist.
Da im Regelfall vor der Antragstellung, insbesondere z.B. für eine Gaststätte oder eine Spielhalle, eine ausführliche Beratung durch die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter erfolgt, können in Absprache mit der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter entsprechende Gesprächstermine vereinbart werden. Erfahrungsgemäß können in solchen Beratungsgesprächen bereits viele Fragen beantwortet werden. Aus diesem Grunde werden Gaststättenanträge sowie Spielhallenanträge nicht versandt.
Zum Schutze der Allgemeinheit werden vom Ordnungsamt auch Gewerbeuntersagungen ausgesprochen, Erlaubnisse versagt oder zurückgenommen.
Kontakt
Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten
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Neue Termine zur Vorsprache sind nur noch nach vorheriger Terminvergabe möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter:
gewerbe@stadtdo.de
oder telefonisch unter der Rufnummer 0231 50-22841
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