Schülerfahrkostenerstattung
Schülerfahrkosten für die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen in Dortmund werden von der Stadt Dortmund auf Antrag übernommen, wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
... der Schulweg (Fußweg zur nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule) für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 länger als 2 km, für die Klassen 5-10 länger als 3,5 km und ab der 11. Klasse bzw. für den Besuche des Berufskollegs länger als 5 km ist. Erreicht der Schulweg diese Länge nicht, können die Voraussetzungen erfüllt sein, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann (per Attest nachzuweisen).
Ist eine der Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Übernahme der Schülerfahrkosten vorrangig durch die Ausgabe eines SchokoTickets unter Anrechnung eines Eigenanteils für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ist die Nutzung des ÖPNV nicht möglich oder nicht zumutbar, ist die Fahrt mit einem Schulbus oder Schultaxi (Schülerspezialverkehr/Individualverkehr) in Betracht zu ziehen.
Schokoticket
Der Antrag ist von Ihnen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Anschließend muss der Schulbesuch Ihres Kindes im Sekretariat der Schule auf dem Antrag bestätigt werden. Die Sekretärin leitet den Antrag an das Schulverwaltungsamt weiter. Sollte hier im Rahmen der Anspruchsprüfung festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Übernahme von Schülerfahrkosten erfüllt sind, erhalten Sie vom Schulverwaltungsamt einen entsprechenden Bescheid.
Das SchokoTicket ist nicht nur auf dem Schulweg und während der Schulzeit, sondern während der kompletten Verkehrszeiten im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gültig.
Für diese zusätzliche Nutzungsmöglichkeit müssen jedes volljährige, sowie die beiden ersten minderjährigen Kinder einer Familie einen Eigenanteil zahlen. Über die Höhe des Eigenanteils informiert Sie die DSW21. Anspruchsberechtigte, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII beziehen, sind von der Zahlung des Eigenanteils befreit.
Schülerspezialverkehr/ Individualverkehr
Schulbus und Schultaxi
Den Antrag (und ergänzende Antragsunterlagen, z. B. ein Attest) auf Nutzung eines vorhandenen Schulbusses können Sie auch direkt in der Schule abgeben. Er wird von dort an das Schulverwaltungsamt weitergeleitet.
Existiert an der besuchten Schule kein Schulbus, können Sie die Beförderung mit einem Schultaxi beantragen. Der Antrag ist direkt beim Schulverwaltungsamt zu stellen. (mit Schokoticket verlinken)
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