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Engagement & Bürger*innenbeteiligung

Olympia

Dortmund könnte Gastgeber der Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 werden. Ob sich die Stadt an der gemeinsamen Bewerbung der Region KölnRheinRuhr beteiligen soll, bestimmen die Bürgerinnen und Bürger: Der Rat hat einen Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026 beschlossen.

Westfalenhalle innen
Bild: DHB / Kenny Beele
Die absolute Handball-Weltklasse der Damen war 2025 in der Westfalenhalle zu Gast - Ein Wiedersehen gibt es möglicherweise zu Olympia.
Bild: DHB / Kenny Beele

Dortmund bringt für eine mögliche Teilnahme beste Voraussetzungen mit. Über 500 Sportvereine, der Signal Iduna Park als größtes Fußballstadion Deutschlands sowie die traditionsreichen Westfalenhallen bieten eine hervorragende Grundlage für internationale sportliche Wettbewerbe. Vorgesehen ist, dass in Dortmund Fußball- und Handballspiele stattfinden. Die Stadt verfügt über große Erfahrung in der Ausrichtung bedeutender Veranstaltungen und über kurze Wege zwischen den Spielorten – ein Pluspunkt im Verbund mit den anderen Städten der Region KölnRheinRuhr.

Eine erfolgreiche Teilnahme könnte sowohl für Dortmund als auch für die gesamte Region zahlreiche positive Effekte haben. Die Wirtschaft könnte gestärkt, innovative Projekte von Unternehmen, Start-ups und Hochschulen vorangebracht und bestehende Sportstätten nachhaltig genutzt werden. Auch gesellschaftlich wären Impulse möglich, etwa für Integration, Gleichberechtigung und die Förderung von Sport und Bewegung. Langfristig könnte Dortmund durch touristische, infrastrukturelle und wirtschaftliche Entwicklungen profitieren und international an Sichtbarkeit gewinnen.

Die Kosten für die Durchführung des Ratsbürgerentscheids liegen bei rund 1,2 Millionen Euro. Davon übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen 85 Prozent. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Dortmund in Höhe von rund 180.000 Euro wird aus dem bestehenden Haushalt gedeckt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Bürgerentscheid?

Der Rat der Stadt Dortmund kann beschließen, eine Angelegenheit seines eigenen Zuständigkeitsbereichs nicht selbst zu entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids direkt abstimmen zu lassen. In diesem Fall verlagert der Rat die finale Entscheidungsgewalt unmittelbar auf die Dortmunder Stadtgesellschaft. Anstatt dass die gewählten Ratsmitglieder im Rathaus abstimmen, treffen somit die Bürgerinnen und Bürger an der Urne die endgültige Wahl.

Informationen zum Bürgerbegehren / Bürgerentscheid

Worüber wird abgestimmt?

Sie entscheiden darüber, ob sich die Stadt Dortmund an der Bewerbung der Region Rhein-Ruhr für die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044 beteiligt. Die Spiele würden als Gemeinschaftsprojekt gemeinsam mit 16 weiteren Städten in Nordrhein-Westfalen ausgetragen.

Die Fragestellung

Bei einem Ratsbürgerentscheid wird über eine präzise formulierte Frage abgestimmt. Um ein einheitliches Vorgehen in der Region zu gewährleisten, hat das Land Nordrhein-Westfalen die Fragestellung für alle beteiligten Kommunen vorgegeben. Für Dortmund lautet sie:

"Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Dortmund an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?"

So wird gewertet

Sie können diese Frage mit Ja oder Nein beantworten. Damit die Abstimmung gültig ist und gewertet wird, gelten folgende Regeln:

  • Mehrheitsprinzip: Es gewinnt die Antwortmöglichkeit, die die meisten Stimmen auf sich vereint.
  • Das Abstimmungsquorum: Damit das Ergebnis gültig ist, muss die Gewinnerseite zusätzlich eine Mindestanzahl an Stimmen erreichen. In Dortmund müssen mindestens 10 Prozent aller Stimmberechtigten für die siegreiche Antwort gestimmt haben. Dies stellt sicher, dass das Ergebnis von einer breiten Basis der Stadtgesellschaft getragen wird.
  • Gleichstand: Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "Nein" beantwortet.

Wirkung der Entscheidung

Ein erfolgreicher Ratsbürgerentscheid (bei dem die "Ja"-Stimmen überwiegen und das Quorum erfüllt ist) hat die gleiche rechtliche Bindungskraft wie ein Beschluss des Rates der Stadt Dortmund. Damit wird der offizielle Kurs der Stadt für das Bewerbungsverfahren verbindlich festgelegt.

Wer darf abstimmen?

Wahlberechtigt sind alle Dortmunderinnen und Dortmunder, die am Tag der Abstimmung

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen,
  • seit mindestens 16 Tagen vor dem Abstimmungstermin in Dortmund wohnen – bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung –
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie kann ich an der Abstimung teilnehmen?

Sie müssen nicht an die Wahlurne: Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Briefwahl.

Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Unterlagen vier Wochen vor dem Ratsbürgerentscheid per Post, eine Beantragung ist nicht nötig. Es werden keine Wahllokale geöffnet. Die Abstimmung kann mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden.
Die ausgefüllten Abstimmzettel können bequem per Post zurückgeschickt werden.

Weitere Informationen

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Kommunales Wahlbüro

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Königswall 25-27
44122 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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